Mittwoch, 2. Dezember 2009
Staatsanwaltschaft Aachen sieht im Verstehen von Motiven im Fall der versuchten Geiselnahme in der ARGE Aachen eine Straftat. Gerichtstermin 4. Dezember Amtsgericht Aachen Aachen – Die Staatsanwaltschaft Aachen sieht in dem Verstehen der Motive, der im September 2007 versuchten Geiselnahme in der ARGE Aachen eine schwere Straftat. Ein Hartz IV-Bezieher aus Mannheim hatte im September 2007 in dem Internetforum des Erwerbslosen Forum Deutschland sich gewundert, dass angesichts der rechtlichen und verwaltungstechnischen Missstände in den Hartz IV-Behörden nicht über viel mehr Übergriffen in den Argen berichtet wurde. Dies und sein Verstehen von übergriffige Motiven von Einzelnen reichen nun für eine Anklage vor dem Amtsgericht aus. Unter dem Vorwurf der Billigung und Belohnung einer Straftat wird ihm am Freitag (4. Dezember) im Amtsgericht Aachen der Prozess gemacht. „Wir halten das ganze für eine Farce ohnegleichen. Irgendwie stimmen die Verhältnisse nicht mehr, während Thilo Sarrazin öffentlich Hartz IV-Bezieher und Migranten ohne Konsequenzen übel beleidigen darf, wird - unser Ansicht nach- durch ein absurdes Theater der Versuch der Kriminalisierung eine Hartz IV-Kritikers unternommen. Deshalb haben Erwerbsloseninitiativen dazu aufgerufen, dem Prozess bei zu wohnen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Die Verteidigung hat der bekannte Kölner Strafverteidiger Detlef Hartmann übernommen.
Der Fall hatte 2007/2008 große Schlagzeilen (1,2) ausgelöst, nachdem die Staatsanwaltschaft Aachen vergeblich versuchte beim Erwerbslosen Forum Deutschland Daten zu ermitteln und diesem Zusammenhang wegen eines Zitats von Adorno wegen Volksverhetzung ermittelte. Nachdem beim Erwerbslosen Forum Deutschland – trotz eines Beschluss des Landgericht Aachen – keine Daten zu ermitteln waren, weil die Initiative in seinem Internetforum auf die Speicherung von Daten verzichtete, die Rückschlüsse auf Daten hergaben, konnte die Polizei über ein Internetforum einer Aachener Zeitung den Angeklagten ermitteln. Er hatte sich dort ebenfalls zu dem Vorfall geäußert. Der Vorwurf der Volksverhetzung wurde nun fallengelassen und die Anklage bezieht sich nun auf einen anderen Beitrag (3)
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