commie, bezüglich der sanktionen bzw vergütung von onlinebewerbungen war die ursprüngliche frage:
"1.) Sind Kurzbewerbungen per E-Mail arge-gerecht? Steht irgendwo geschrieben wie (genau) man sich zu bewerben hat?"die vergütung hast erst du ins spiel gebracht. davon abgesehen habe ich zu diesen punkten nichts anderes gesagt als du auch. wenn es da mittlerweile ein rechtskräftiges urteil gibt, wonach onlinebewerbungen nicht mehr zu erstatten sind, dann möge mir ein kundiger mensch dieses zeigen - aber nicht meiner sb
auch bezüglich der egv habe ich nicht gesagt, dass man dies "in 15 minuten auf dem flur" besprechen soll. man sollte sich diese noch beim sb durchlesen, strittige punkte erfragen/klären und die egv evtl in schon abgeänderter form dann mit nach hause nehmen zum prüfen - da habe ich mich wohl missverständlich ausgedrückt. wenn man aber von vorneherein total auf verweigerung geht vergibt man sich selbst evtl die chance (die mir meine sb gegeben hat), die egv mit zu gestalten. einfach so unterschreiben jedoch niemals...
dass man die egv nach klärung dann zuhause prüfen lässt, habe ich als selbstverständlich angesehen....
und wenn du mih zitierst, benutz doch bitte die zitierfunktion, dafür gibts die nämlich
