Autor Thema: Antrag auf Gutscheine bei einer Sanktion  (Gelesen 210 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ottokar

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 18861
Antrag auf Gutscheine bei einer Sanktion
« am: 06. August 2010, 16:40:42 »
Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger


Antrag auf ersatzweise Sicherung meines Lebensunterhalts durch Lebensmittelgutscheine


Werte Damen und Herren,

mit Sanktionsbescheid vom xx.xx.xxxx haben Sie mein ALG II für die Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx um monatlich ... Euro gemindert.

Wie das BVerfG in seinem Grundsatzurteil vom 09.02.2010, 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, zur im Grundgesetz verankerten Bedarfsdeckungspflicht des Staates unmissverständlich dargelegt und klargestellt hat, trifft den Staat die generelle und uneinschränkbare Pflicht, die physische Existenz und ein Mindestmaß an Teilhabe an gesellschaftlichem, kulturellem und politischem Leben zu sichern. Die Leistung des SGB II nach §§ 20 und 22 SGB II stellt dabei das absolute Minimum dar, das in jedem Fall gewährt werden muss. Dieses Grundrecht ist dem Grunde nach unverfügbar und muss vom Grundsicherungsträger eingelöst werden. Damit sind die Festlegungen in § 31 SGB II, die eine ersatzlose Reduzierung von Regelleistung und Unterkunftskosten vorsehen, verfassungswidrig und darf in dieser Fom nicht angewendet werden. Es bedarf zwingend einer verfassungskonformen Auslegung des § 31 SGB II.
So u.a. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 24.02.2010, L 7 AS 1446/09 B ER und vom 21.04.2010, L 13 AS 100/10 B ER.
Auch das BSG tendiert in seiner Rechtsprechung seit dem o.g. Urteil des BVerfG eindeutig in diese Richtung.

Ich beantrage deshalb, mir den geminderten Betrag in Form von Lebensmittelgutscheinen zu gewähren.


MfG
...
« Letzte Änderung: 06. August 2010, 16:44:28 von Ottokar »
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)