Autor Thema: Unterhaltsvorschuss läuft aus  (Gelesen 65 mal)

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Offline KV382c

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Unterhaltsvorschuss läuft aus
« am: 10. März 2010, 12:37:29 »
Eine Situation, der vermutlich nicht nur ich alleine gegenüberstehe:

Ich erhalte derzeit unterstützend HARTZ-IV, da ich alleinerziehend bin und daher nur in Teilzeit arbeiten kann.

Meine geschiedene Ehefrau arbeitet gar nicht, lebt komplett von HARTZ-IV und deshalb bekomme ich für unseren gemeinsamen Sohn, der bei mir lebt, Unterhaltsvorschuss. Dieser wird ja nur maximal 72 Monate ODER bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt. Ersteres tritt nun bei uns ein. Da meine Exfrau mit ihrem neuen Partner jetzt ein Kleinkind hat, ist auch nicht zu erwarten, dass sie in naher Zukunft arbeiten gehen wird.

Den Bescheid über die Einstellug der Unterhaltsvorschuss-Zahlungen habe ich bei der ARGE bereits eingereicht, dort ist also bekannt, dass mein Sohn ab dem betreffenden Datum 180,-€ weniger hat. Wie muss ich jetzt weiter verfahren? Gleicht die ARGE das aus, oder muss ich meine Ex erst (vergeblich) auf Unterhalt verklagen und nachweisen, dass sie aufgrund ihres neuen Kindes derzeit nicht arbeitet/arbeiten kann?

Kennt sich mit dem Thema jemand aus? Bin ja zum ersten -und hoffentlich letzten-Mal in der Situation und daher Neuling auf dem Gebiet.

Ich hoffe, das Themawurde nicht woanders schon besprochen, habe leider nix finden können.

Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.
Sagt man einem Sachbearbeiter "Leck mich am A****!", ist das eine eindeutige Beleidigung und kann unangenehme Folgen haben.
Fragt man einen Sachbearbeiter hingegen, ob er die Köchelverzeichnis-Einträge 382c und 382d kennt, ist es lediglich eine Überprüfung seiner Bildung...

Offline Ottokar

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Re: Unterhaltsvorschuss läuft aus
« Antwort #1 am: 10. März 2010, 12:43:37 »
Falls dein Kind aktuell gar kein ALG II bezieht, sondern WoGe, musst du die Änderung auch der WoGe-Stelle mitteilen. Da (bzw. wenn) das Kind dann seinen Bedarf nicht mehr aus eigenem Einkommen+WoGe decken kann, fällt es in den ALG II-Bezug zurück.
Da deinem Kind der UV nur dann angerechnet werden darf, wenn es ihn auch erhält, darf er mit Zahlungseinstellung nicht mehr angrechnet werden. Dein Kind erhält dann den Fehlbetrag an ALG II mehr, da ja sein Bedarf gedeckt werden muss.
Mitgeteilt hast du es auch schon, also muss die ARGE reagieren und den Bewilligungsbescheid entsprechend ändern. Tut sie das nicht und rechnet trotzdem weiterhin Unterhalt an, musst du umgehend dagegen vorgehen.
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)

Offline KV382c

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Re: Unterhaltsvorschuss läuft aus
« Antwort #2 am: 10. März 2010, 12:52:48 »
Wow, mit einer so schnellen Auskunft hätte ich nicht gerechnet, danke  :sehrgut:
Sagt man einem Sachbearbeiter "Leck mich am A****!", ist das eine eindeutige Beleidigung und kann unangenehme Folgen haben.
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