Eine Situation, der vermutlich nicht nur ich alleine gegenüberstehe:
Ich erhalte derzeit unterstützend HARTZ-IV, da ich alleinerziehend bin und daher nur in Teilzeit arbeiten kann.
Meine geschiedene Ehefrau arbeitet gar nicht, lebt komplett von HARTZ-IV und deshalb bekomme ich für unseren gemeinsamen Sohn, der bei mir lebt, Unterhaltsvorschuss. Dieser wird ja nur maximal 72 Monate ODER bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt. Ersteres tritt nun bei uns ein. Da meine Exfrau mit ihrem neuen Partner jetzt ein Kleinkind hat, ist auch nicht zu erwarten, dass sie in naher Zukunft arbeiten gehen wird.
Den Bescheid über die Einstellug der Unterhaltsvorschuss-Zahlungen habe ich bei der ARGE bereits eingereicht, dort ist also bekannt, dass mein Sohn ab dem betreffenden Datum 180,-€ weniger hat. Wie muss ich jetzt weiter verfahren? Gleicht die ARGE das aus, oder muss ich meine Ex erst (vergeblich) auf Unterhalt verklagen und nachweisen, dass sie aufgrund ihres neuen Kindes derzeit nicht arbeitet/arbeiten kann?
Kennt sich mit dem Thema jemand aus? Bin ja zum ersten -und hoffentlich letzten-Mal in der Situation und daher Neuling auf dem Gebiet.
Ich hoffe, das Themawurde nicht woanders schon besprochen, habe leider nix finden können.
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten.