ich habe mir die Augen wundgelesen und nur ein Urteil gefunden zur Schenkung eines Hauses.
Ich wohne seit 19 Jahren in einem EFH (ca. 70 Jahre alt) zur Miete, seit Ende 2009 ist ein Teil untervermietet (mit Zustimmung).
Die Wfl beträgt 101qm, davon sind ca. 50qm vermietet. Nun soll mir das Haus ,,geschenkt" werden, nur was ist dann damit? Sagt das Jobcenter dann, dann verkauf mal schön, obwohl ich hier mein halbes Leben gelebt habe? Es ist ja nicht sonderlich groß wie in dem erwähnten Urteil, wo es um 205qm Wfl geht. (Härtefallregelung bei mir?)
Eine Mieteinnahme hätte ich ja, für mich würde diese aber nicht für den Lebensunterhalt reichen, da es weniger als der Regelsatz ist.
Bekomme ich dann überhaupt noch den Regelsatz?
Wie ist das dann mit der Grundsteuer? Übernimmt die das JC?
Die Strom- und Heizkosten könnte ich mit der Mieteinnahme berappen.
Da ich schon länger in H4 bin wird meine SB auch allmählich ungeduldig und ist vornerum immer freundlich, aber die Briefe sind dann das genaue Gegenteil. Für hilfreiche Antworten und Links oder dergleichen bin ich sehr dankbar!