Aufruf zur Wahrung des Forumfriedens
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Sie dürfen Flyer und Plakate grundsätzlich überall dort aufhängen, wo Sie durch das Aufhängen bzw. Einwerfen in den Briefkasten nicht rechtswidrig in Rechte Dritter eingreifen. Bezüglich der Flyer heißt dies konkret, dass Sie diese in jeden Briefkasten einwerfen dürfen (machen beispielsweise auch viele Supermarktketten und ähnliche Unternehmen so), der nicht mit einem Hinweis wie "Werbung einwerfen verboten", "Bitte keine Werbung einwerfen" oder ähnliches gekennzeichnet ist. Sollten Sie in einen derart gekennzeichneten Briefkasten dennoch einen Flyer einwerfen, könnte der Eigentümer des Briefkastens Sie gem. § 1004 BGB auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Sie können die Flyer auch bedenkenlos an Leute verteilen. Das Anheften von Flyern an Autos ist jedoch unzulässig und sollte unterbleiben [...]