Schweinehirtin,
sicherlich wurde die Vorlage angepasst bzw. eine eigne Einschätzung des Richters nach Karlsruhe gesandt. Dieses Wort "Richtervorlage" ist meiner Meinung nach ein falscher Begriff. Diese Vorlage dient ja eigendlich nur dazu zweifel beim Richter auszulösen und dieser muss dann eine "Verfassungsbeschwerde/Klage" einreichen. Da dieses nun geschehen ist, wird es dem Verfassungsgericht schwer fallen diese einfach so abzulehnen.
Genau das war ja der Sinn dieses Schriebes.
Da es in der Vorlage ja Hauptsächlich um die Sanktionen geht,wäre das ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Wenn ich mir allerdings Projekt Peine ansehe, dort ist die 4te Verfassungsbeschwerde natürlich ohne Begründung abgelehnt worden. Meine Hoffung besteht darin, das es jetzt ein Richter vorgelegt hat, das es eventuell auch zur Entscheidung angenommen wird, nur bis zur Verhandlung kann es dann nochmal Jahre dauern.
Diskus