Ich persönlich - und auch einige Anwälte - stimmen mit der hierbei von tacheles vertretenen Rechtsauffassung nicht überein.
Das BVerfG kann keine derartige einschränkende und rückwirkende Entscheidung treffen, da diese ebenfalls verfassungswidrig wäre, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen würde. Aus diesem Grund wird das BVerfG eine solche Entscheidung mit großer Warscheinlichkeit auch nicht treffen.
Es wird stattdessen, sollte es tatsächlich verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Regelsatzes haben, eine salomonische Entscheidung fällen. Diese wird, aus Gründen der Staatsräson, mit großer Warscheinlichkeit keine rückwirkende Rechtskraft entfalten, sondern nur, ab einem in der Zukunft liegenden Stichtag, für die Zukunft gelten - vergleichbar der Entscheidung im Grundrechtsstreit um die Mischverwaltung der ARGEn.
Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.
Da wir aber alle, viele davon schmerzlich, gelernt haben, dass in Deutschland offenbar alles möglich ist, sollte jeder, der Bedenken hat, seine Rechte sichern, indem er schr. einen Überprüfungsantrag für die Zeiten seines ALG II Bezuges seit 01.01.2005 stellt. Ich habe dafür nachfolgend ein Muster vorbereitet.
Da es in der grundlegenden Entscheidung des jeweiligen Leistungsträgers steht, wie er Widersprüche und Überprüfungsanträge bearbeitet - und auch nicht verpflichtet ist, dem Antrag auf ruhend Stellung zu entsprechen - sollte man den Überprüfungsantrag so spät wie möglich abgeben, spätestens am 16.10.2009.
Wichtig dabei: der Nachweis, dass man ihn abgegeben hat, also entweder mit einem Zeugen persönlich abgeben, oder per Einschreiben Rückschein senden. Beim Versand bitte den Postweg bachten, also spätestens am 12.10.2009 versenden.
Datum
Absender
BG-Nummer
Empfänger (ARGE ...)
Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X
Werte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich gemäß § 44 SGB X die Überprüfung aller seit 01.01.2005 geltenden ALG II-Bescheide meiner Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich der Höhe der gewährten Regelsätze.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20.10.2009 über die Verfassungsmäßigkeit der ALG II-Regelsätze für Kinder. Es steht zu erwarten, dass dabei auch eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Eckregelsatzes im Allgemeinen getroffen wird.
Sollte das BVerfG dabei eine rückwirkende Entscheidung treffen, ist für den individuellen Anspruch auf eine Nachzahlung ein vorheriges Anfechten der Regelsätze mittels Widerspruch oder Überprüfungsantrag erforderlichm was hiermit geschieht.
Ich beantrage deshalb, diesen Überprüfungsantrag bis zur o.g. Entscheidung des BVerfG ruhend zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
...
Um den Antrag rechtskonform zu gestalten, sollte in diesem bei Bedarfsgemeinschaften der "Absender" alle Personen, die zur BG gehören/gehörten, beinhalten, sowie der Text im Weiteren in der Mehrzahl formuliert werden, also statt "hiermit beantrage ich" dann "hiermit beantragen wir".
Damit nicht alle als Absender genannten Personen unterschreiben müssen, kann man unter die Unterschrift den Zusatz:
"als hierfür zur Vertretung aller o.g. Personen Bevollmächtigter" setzen.
Als Eltern von aktuell mind. Kindern hat man ohnehin die gesetzliche Vertretungsvollmacht, für den Partner und zum Zeitpunkt der Antragstellung dieses Überprüfungsantrages volljährige Kinder sollte man bei Anfrage eine schr. Vertretungsvollmacht nachweisen können.
Wenn jedoch alle volljährigen Mitglieder der BG unterschreiben, ist weder der Zusatz noch eine Vollmacht erforderlich.
Datum
Vorname Nachname,
Vorname Nachname,
Straße, Hausnummer, PLZ Ort
BG-Nummer
Empfänger (ARGE ...)
Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X
Werte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir gemäß § 44 SGB X die Überprüfung aller seit 01.01.2005 geltenden ALG II-Bescheide unserer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich der Höhe der gewährten Regelsätze.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20.10.2009 über die Verfassungsmäßigkeit der ALG II-Regelsätze für Kinder. Es steht zu erwarten, dass dabei auch eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Eckregelsatzes im Allgemeinen getroffen wird.
Sollte das BVerfG dabei eine rückwirkende Entscheidung treffen, ist für den individuellen Anspruch auf eine Nachzahlung ein vorheriges Anfechten der Regelsätze mittels Widerspruch oder Überprüfungsantrag erforderlichm was hiermit geschieht.
Wir beantragen deshalb, diesen Überprüfungsantrag bis zur o.g. Entscheidung des BVerfG ruhend zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
...
als hierfür zur Vertretung aller o.g. Personen Bevollmächtigter
Vertretungsvollmacht
Hiermit bevollmächtige ich, Max Mustermann, wohnhaft in 12345 Musterstadt, Musterstr. 123,
Frau Mutter Mustermann, wohnhaft in 12345 Musterstadt, Musterstr. 123, mich bei allen, den mit Datum vom xx.xx.xxxx gestellten Überprüfungsantrag (Regelsatzhöhe) betreffenden, Fragen und Entscheidungen gegenüber der ARGE Musterstadt zu vertreten und in meinem Namen zu handeln.
Musterstadt, den xx.xx.xxxx
Unterschrift