Autor Thema: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!  (Gelesen 1174 mal)

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Offline Sebastian

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Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« am: 19. September 2009, 17:22:13 »
Das Bundesverfassungsgericht wird am 20. Oktober 2009 die Höhe der Regelleistungen überprüfen. Es ist zu erwarten, dass Mängel bei der Bemessung der Kinderregelleistung festgestellt werden. Wir geben hier ein paar Tipps, wie gegebenenfalls rückwirkend (auch für Erwachsene) Ansprüche gesichert werden können. Weiter lesen:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-klage-widerspruch-einlegen8661.php
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:: Alle von mir genannten Aussagen stellen KEINE Rechtsberatung dar, sondern entsprechen lediglich meiner persönlichen Auffassung! ::

Offline Elfe 02

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #1 am: 19. September 2009, 17:52:10 »
SEBASTIAN,
warst schneller, wollte eben das Gleiche reinsetzen :yes:

Lohnt sich es auch ohne Kinder???
Wer hats als Erwachsener bereits gemacht oder wills noch machen?

 :flag: Elfe 02

Offline Ottokar

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #2 am: 20. September 2009, 14:39:50 »
Ich persönlich - und auch einige Anwälte - stimmen mit der hierbei von tacheles vertretenen Rechtsauffassung nicht überein.

Das BVerfG kann keine derartige einschränkende und rückwirkende Entscheidung treffen, da diese ebenfalls verfassungswidrig wäre, da sie gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen würde. Aus diesem Grund wird das BVerfG eine solche Entscheidung mit großer Warscheinlichkeit auch nicht treffen.
Es wird stattdessen, sollte es tatsächlich verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Regelsatzes haben, eine salomonische Entscheidung fällen. Diese wird, aus Gründen der Staatsräson, mit großer Warscheinlichkeit keine rückwirkende Rechtskraft entfalten, sondern nur, ab einem in der Zukunft liegenden Stichtag, für die Zukunft gelten - vergleichbar der Entscheidung im Grundrechtsstreit um die Mischverwaltung der ARGEn.
Aber das ist nur meine bescheidene Meinung.

Da wir aber alle, viele davon schmerzlich, gelernt haben, dass in Deutschland offenbar alles möglich ist, sollte jeder, der Bedenken hat, seine Rechte sichern, indem er schr. einen Überprüfungsantrag für die Zeiten seines ALG II Bezuges seit 01.01.2005 stellt. Ich habe dafür nachfolgend ein Muster vorbereitet.
Da es in der grundlegenden Entscheidung des jeweiligen Leistungsträgers steht, wie er Widersprüche und Überprüfungsanträge bearbeitet - und auch nicht verpflichtet ist, dem Antrag auf ruhend Stellung zu entsprechen - sollte man den Überprüfungsantrag so spät wie möglich abgeben, spätestens am 16.10.2009.
Wichtig dabei: der Nachweis, dass man ihn abgegeben hat, also entweder mit einem Zeugen persönlich abgeben, oder per Einschreiben Rückschein senden. Beim Versand bitte den Postweg bachten, also spätestens am 12.10.2009 versenden.



Datum

Absender
BG-Nummer


Empfänger (ARGE ...)


Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X


Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 44 SGB X die Überprüfung aller seit 01.01.2005 geltenden ALG II-Bescheide meiner Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich der Höhe der gewährten Regelsätze.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20.10.2009 über die Verfassungsmäßigkeit der ALG II-Regelsätze für Kinder. Es steht zu erwarten, dass dabei auch eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Eckregelsatzes im Allgemeinen getroffen wird.
Sollte das BVerfG dabei eine rückwirkende Entscheidung treffen, ist für den individuellen Anspruch auf eine Nachzahlung ein vorheriges Anfechten der Regelsätze mittels Widerspruch oder Überprüfungsantrag erforderlichm was hiermit geschieht.
Ich beantrage deshalb, diesen Überprüfungsantrag bis zur o.g. Entscheidung des BVerfG ruhend zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen

...



Um den Antrag rechtskonform zu gestalten, sollte in diesem bei Bedarfsgemeinschaften der "Absender" alle Personen, die zur BG gehören/gehörten, beinhalten, sowie der Text im Weiteren in der Mehrzahl formuliert werden, also statt "hiermit beantrage ich" dann "hiermit beantragen wir".
Damit nicht alle als Absender genannten Personen unterschreiben müssen, kann man unter die Unterschrift den Zusatz:
"als hierfür zur Vertretung aller o.g. Personen Bevollmächtigter" setzen.
Als Eltern von aktuell mind. Kindern hat man ohnehin die gesetzliche Vertretungsvollmacht, für den Partner und zum Zeitpunkt der Antragstellung dieses Überprüfungsantrages volljährige Kinder sollte man bei Anfrage eine schr.  Vertretungsvollmacht nachweisen können.
Wenn jedoch alle volljährigen Mitglieder der BG unterschreiben, ist weder der Zusatz noch eine Vollmacht erforderlich.



Datum

Vorname Nachname,
Vorname Nachname,
Straße, Hausnummer, PLZ Ort
BG-Nummer


Empfänger (ARGE ...)


Antrag auf Überprüfung gemäß § 44 SGB X


Werte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir gemäß § 44 SGB X die Überprüfung aller seit 01.01.2005 geltenden ALG II-Bescheide unserer Bedarfsgemeinschaft hinsichtlich der Höhe der gewährten Regelsätze.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 20.10.2009 über die Verfassungsmäßigkeit der ALG II-Regelsätze für Kinder. Es steht zu erwarten, dass dabei auch eine Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit des Eckregelsatzes im Allgemeinen getroffen wird.
Sollte das BVerfG dabei eine rückwirkende Entscheidung treffen, ist für den individuellen Anspruch auf eine Nachzahlung ein vorheriges Anfechten der Regelsätze mittels Widerspruch oder Überprüfungsantrag erforderlichm was hiermit geschieht.
Wir beantragen deshalb, diesen Überprüfungsantrag bis zur o.g. Entscheidung des BVerfG ruhend zu stellen.


Mit freundlichen Grüßen

...
als hierfür zur Vertretung aller o.g. Personen Bevollmächtigter



Vertretungsvollmacht

Hiermit bevollmächtige ich, Max Mustermann, wohnhaft in 12345 Musterstadt, Musterstr. 123,
Frau Mutter Mustermann,  wohnhaft in 12345 Musterstadt, Musterstr. 123, mich bei allen, den mit Datum vom xx.xx.xxxx gestellten Überprüfungsantrag (Regelsatzhöhe) betreffenden, Fragen und Entscheidungen gegenüber der ARGE Musterstadt zu vertreten und in meinem Namen zu handeln.

Musterstadt, den xx.xx.xxxx

Unterschrift
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Offline enterprise1701

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #3 am: 18. November 2009, 11:22:11 »
Hallo Leidensgenossen, ich habe mir gerade die Mustervorlagen der Überprüfungsanträge bezüglich der Verhandlung des Bundesverfassungsgericht über die Höhe der Regelleistung runtergeladen. Nun möchte ich bei meiner ARGE auch die entsprechenden Überprüfungsanträge stellen. Ich habe aber Bedenken, dass sie mir deswegen in irgendeiner Art in die "Karre fahren" z.B. Zahlungseinstellung der Regelleistung. Versteht mich nicht falsch, aber ich hatte mit meiner ARGE schon zweimal andere Sachen übers SG laufen, wo die Damen und Herren nachweislich zu meinem Nachteil falsche Angaben machten.

Hat vielleicht jemand von Euch schon Schikanen etc. erlebt, nur weil er einen Überprüfungsantrag gestellt hatte und den Damen und Herren im Amt mit Arbeit versorgt hat?

Offline Ottokar

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #4 am: 18. November 2009, 12:49:51 »
Bitte gedulde dich noch bis heute nachmittag, spätestens morgen früh.
Wir haben eigene Beispiele für Überprüfungsantrag, Widerspruch und Klage entworfen, diese werden nur noch korrekturgelesen.
Sobald das geschehen ist und ev. erforderliche Korrekturen vorgenommen wurden, werde ich damit ein neues Thema eröffnen.
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Offline robbyugo

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #5 am: 18. Dezember 2009, 00:27:10 »
Betreff des Beitrags: Überprüfungsantrag gem § 44 SGB XVerfasst: Fr 18. Dez 2009, 00:11 Uhr  
 
 
Neu dabei

Registriert: Do 17. Dez 2009, 23:55
Beiträge: 1  Betr.: Ihr Überprüfungsantrag gem § 44 SGB X vom .... 2009
(Antwort im Original-Text von einer ARGE in NRW von 2009)
Sehr geehrte(r)......
Ihr oben genannten Überprüfungsantrag gemäß §44 SGB X ist am ... 2009 bei mir eingegangen.
Sie führen begründet an, dass die Höhe der Regelsätze rechtswidrig sei. Wie Sie zutreffend schildern, liegt
diese Frage derzeit dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, stelle ich daher die Überprüfung meiner sämtlichen Bescheide zurück, bis
eine Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht vorliegt. Sobald eine Entscheidung vorliegt, käme ich
unaufgefordert auf Sie zu.
Bitte teilen Sie mir bis zum....2009 mit, ob Sie mit dieser Lösung einverstanden sind.

Ich habe dies natürlich rechtzeitig zugestimmt.

Offline Wolf Hannah

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #6 am: 19. Januar 2010, 16:37:17 »
Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X

Hallo Leute hier im Forum. Ich habe heute auf der Internetseite der Bundesagentur
recherchiert und es ist ein Witz was dort steht. Es gibt quasi eine Dienstanweisung
- Empfehlung - genannt die Überprüfungsanträge abzulehnen und ebenfalls die
Widersprüche als unbegründet zurück zu weisen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ ... raege.html

Den Link habe ich für Euch bereit gestellt damit jeder von Euch nachlesen kann!

Mit den besten Grüßen nicht aufzugeben!
Wolf Hannah

Offline Ottokar

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #7 am: 20. Januar 2010, 12:57:28 »
@Wolf Hannah:
besser spät als nie: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... nt3895.php und auch verschiedentlich hier im Forum:
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Offline prinz edmund

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #8 am: 22. Januar 2010, 13:40:27 »
Urteilsverkündung BverfG am 09. Feb. 2010

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 0-004.html

Offline olli4737

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Re: Hartz IV Regelsatz Klage: Widerspruch einlegen!
« Antwort #9 am: 06. April 2010, 20:06:05 »
Mein Antrag ist von der ARGE bereits schriftlich zurück gewiesen worden!

Also in der Richtung leider nichts Neues zu vermelden