Autor Thema: Großflächiger Betrug durch die Leistungsträger des SGB II beim Warmwasserabzug  (Gelesen 22313 mal)

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ghi

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Zitat von: "gingersnaps"
Moin!
Ich lebe mit meiner Lebensgefährtin und unseren drei Kindern (9, 6 und drei) in einem Mehrfamilienhaus.
Da ich Anfang des Monats meine Nebenkostenabrechnung bekommen habe (die ich sofort eingereicht habe) und mein Sachbearbeiter es gestern geschafft hat da rein zu schaunen, bin ich mal auf die Idee gekommen alles nach zurechnen, da er mir am Telefon sehr unwissend rüberkam. Vorab Heizung und Warmwasser läuft über eine Therme und einem Zähler und wird mit Gas betrieben, fürs ganze Haus (drei Parteien)
Er rief mich gestern an und wollte gerne von meinem Vermieter noch eine Anlage haben was genau Warmwasser ist und was Heizung in der Nebenkostenabrechnung, weil da nur der Gesamtbetrag stünde. Darauf habe ich ihm erklärt das alles über einen Zähler läuft und das auf die Parteien im Haus umgerechnet wird und er das somit nur Pauschal pro Person anrechnen darf wie es laut Gesetzgeber vorgegeben ist,da sich der tatsächliche verbrauch ja nicht ermitteln läßt, was meine alte Sachbearbeiterin laut ihrer Ausage und meiner Nachrechnung auch letztes Jahr gemacht hatte. Darauf sagte er das würde es nicht so in der Form geben, das man das Pauschal anrechnen könnte. Er hätte mehrere Schlüssel um das zu errechnen und müßte dann schauen wie und das sich das dann mit der Anlage erledigt hätte. Ich hab dann sofort meine Bescheide nachgerechnet und mir mir ist aufgefallen das ich seit Juli zuviel von der Arge bekommen habe (Warmwasser mit alten Kindersätzen errechnet oder nur aus altem Bescheid abgeschrieben) Zwar nur knappe zwei Euro aber das gespräch mit ihm und die Bescheide zeigen mir jeden Tag mehr wie unwissend ein Sachbearbeiter sein kann. Es war auch im dem Sinne nen Fehler von mir. Ich habe als ich im Juni und im Oktober meine Bescheide bekommen habe nicht daran gedacht das sich die Miete verändert bei ner Erhöhung und habe den nur mit dem alten Bescheid verglichen und muß somit mit einer Nachzahlung von 11,50 rechnen. Aber es hat mir wieder gezeigt das man jeden Bescheid genau unter die Lupe nehmen sollte.
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Das ist ein Ratschlag,der wirklich immer zutrifft!

Simon279

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Hi,

also ich habe gegen meinen aktuellen Bescheid Widerspruch eingelegt und ein Schreiben meines Vermieters beigepackt, indem er erklärt, dass die Kosten für die Warmwasseraufbereitung eben nicht in den Heizkosten mit drin sind, da bei mir alles über die Wasserzähler abgerechnet wird.

Widerspruch ging am 03.12.2009 raus und am 05.12.2009 flatterte ein Schreiben der ArGe rein, indem stand, dass ich die bisher (zu unrecht) einbehaltenen Leistungen sofort nachgezahlt bekomme.

Wären die mal immer so schnell  :lachen:

Gruß

Offline cliffi

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Ich muss das Thema mal eben noch aufgreifen.

Ich bin im März in meine Wohnung eingezogen, bekomme Warmwasser nur über Durchlauferhitzer mit Strom, somit ist dies gar nicht in der Miete enthalten. Ich weiß aber mit Sicherheit das mir in dem Bescheid von März bis Juli auch für uns beide Personen die warmwasserpauschale abgezogen wurde. Hab mich schon gefragt was das soll. Im Bescheid ab August weiß ich es grad gar nicht. Jetzt ab 1.12. hab ich einen neuen Bescheid bekommen von einer neuen SB und da wird das geld nicht mehr einbehalten.

Kann ich das Geld zurück fordern, da es ja offensichtlich zu unrecht abgezogen wurde?

LG und danke, Julia

prinz edmund

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Verlange einfach mit einem Schreiben an die ARGE die Überprüfung des falschen Bescheides mit Hinweis auf § 44 SGB X. Du kannst ja noch anmerken, wo der Fehler lag, damit sie es auch checken - man weiß ja nie; sicher ist sicher.

Offline cliffi

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Ok, dann werd ich das einfach mal probieren.
Ist zwar nicht viel geld, aber zu verschenken haben wir ja nun auch nix...
Schließlich haben se mir ja sonst schon alles mögliche aus unerfindlichen Gründen abgelehnt.  :nea:

Hier In Sachsen-Anhalt, insbesondere im Kreis Börde ist man echt aufgeschmissen. Egal was man beantragt, man muss alles selber aus der Regelleistung ansparen. Und Hilfe beim finden eines Jobs oder sich weiter zu qualifizieren (mit Schule, 2. Ausbildung oder Fernstudium) bekommt man auch in keinster Weise. Ich hab bisher nicht eine Bewerbungsadresse vom Amt bekommen... Also die ziehen einen hier wirklich übern Nuckel wo se nur können  :wand:

Offline Ottokar

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Das ist ein Informations- und kein Fragethema. Wenn jemand dazu Fragen hat, soll er diese bitte gemäß den Nutzungsbedigungen stellen.

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Offline Takku

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Hallo Ottokar,

leider kann ich Deinen Artikel nur bestätigen.

Ich habe beim Jobcenter Mühldorf am Inn, als Beistand für vier hilfsbedürftige Personen, folgende Feststellung gemacht:

Sämtliche Erstanträge auf Erhalt von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes wurden initial, trotz korrekter Angaben und Abgabe aller für das JC benötigter Unterlagen, falsch berechnet!

In 2 Fällen wurden 8% der Regelleistung für Haushaltsstrom abgezogen. (Ist in den Leistungsbescheiden nicht sichtbar, das etwas nicht korrekt ist, kann nur anhand der zu geringen Leistung bei den KDU erkannt werden)
In einem Fall wurde bei einer berufstätigen Person (Aufstocker) Kindergeld (das sie angeblich von ihrem Vater erhält, dabei erhält sie schon bekannterweise auch vom JC kein KG mehr.) einfach hinzugerechnet.
Im letzten Fall wurden Fahrtkosten nachweislich falsch berechnet!

In allen Fällen haben routinierte langjährige SB der Leistungsabteilung die jeweiligen Fälle bearbeitet.

Dummerweise kann man hier einen Betrug an Hilfsbedürftige nicht beweisen, vielmehr erhält man die Ausflüchte, das die SB überfordert und überarbeitet seien!
In allen Fällen gestaltete sich die Rückforderung für die Hilfsbedürftigen als schwierig. Zum einen werden die Widerspruchsbescheide nur auf Druck halbwegs zügig (schnellste war 3 1/2 Wochen) beantwortet!!! Dabei handelte es sich in allen Fällen um einfache Vorgänge!! Bei den Rückrechnungen sind dann in 2 Fällen schon wieder Fehler festzustellen.

Realistisch ist aber folgendes festzustellen. Ein Großteil von Hilfsbedürftigen erkennt die (m. E. mutwilligen) Fehler in den Leistungsbescheiden nicht und wehrt sich somit auch nicht dagegen. Dies bedeutet, das in vielen Fällen die JC damit schlicht die geforderten Kostensenkungen erreichen, die von Bund, Land und Kommunen ständig gefordert werden.
Man sollte den Kopf nicht einziehen, wenn einem die Scheiße bis zum Halse steht!

Offline Suche3

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Ich habe das nicht verstanden, sind die warmwasserkosten als Pauschale weiterhin im Regelsatz enthalten oder sind die jetzt rausgerechnet?Wenn ja wie hoch ist die Pauschale Jetzt und wie hoch war sie vor der gesetzesänderung?

Offline Steinbock

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Hallo!

Warmwasser ist im Regelsatz nicht enthalten.  Ich muss 11€ monatlich für meine Gastherme bezahlen. Ich musste mir sagen lassen, dass mir kein warmes Wasser zusteht. Aber ab 2011 müssen die Kosten übernommen werden. (habe ich im Internet gelesen) Aber die ARGE weis nichts. Habe leider die Quelle nicht gefunden. :weisnich:

Offline martinpluto

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steinbock, warmwasser müssen die übernehmen, dabei dürfen die einen gewissen Betrag aus dem Regelsatz abziehen welcher unter "kosten für warmwasserbereitung" hier http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/RB-BVerfG-Stellung-1-BvL-1-09-3-09-4-09-.pdf steht. Stelle dafür schnell einen Überprüfungsantrag (dazu findest im forum mit der suche und den ratgebern genügend)

Offline martinpluto

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falschen link geschrieben, richtig ist http://hartz.info/dateien/ww.htm ; der wurde schon ein paar seiten zuvor genannt

Offline Lilith

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Ich muss 11€ monatlich für meine Gastherme bezahlen. Ich musste mir sagen lassen, dass mir kein warmes Wasser zusteht. Aber ab 2011 müssen die Kosten übernommen werden. (habe ich im Internet gelesen) Aber die ARGE weis nichts. Habe leider die Quelle nicht gefunden. :weisnich:
Wenn das Gas nur für die Warmwasseraufbereitung ist, also auch separat gemessen werden kann, dann ist der Betrag meines Erachtens leider ok so ... wenn es denn der wirklich gemessene Wert des Energielieferanten ist. Wenn die Gastherme auch das Wasser für Deine Heizung miterwärmt hat, dann dürfen allerdings nur die Pauschalen, also bei Alleinstehenden z.B. 6,47 €, für die Warmwasseraufbereitung von den zu übernehmenden Heizkosten abgezogen werden.

Ab 1. Januar gilt etwas anderes, wird aber erst umgesetzt, wenn das "neue" SGB II im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, also gültig ist.

Dann würdest Du, wäre die Gastherme nur für Dein WW zuständig, einen Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB-II-"Neu" erhalten:
Zitat
3 21 - Mehrbedarfe

...

(7) Bei Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf aner-kannt, soweit Warmwasser durch in der Unterkunft installierte Vorrichtungen erzeugt wird (dezentrale Warmwassererzeugung) und deshalb keine Bedarfe für zentral bereitgestelltes Warmwasser nach § 22 aner-kannt werden. Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils

1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4,
2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23
Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im 15. Le-bensjahr,
3. 1,2 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten vom Beginn des siebten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres oder
4. 0,8 Prozent des Regelbedarfs nach § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres,

soweit nicht im Einzelfall ein abweichender Bedarf besteht oder ein Teil des an-gemessenen Warmwasser-bedarfs nach § 22 Absatz 1 anerkannt wird.
Quelle

2,3 % von 364 € wären gerundet 8 € Mehrbedarf.

Gilt dann demnächst bald das neue SGB II, musst Du für den zurückliegenden Zeitraum eine Nachzahlung erhalten, so ist es im neuen SGB II festgelegt (siehe § 77 Absatz 6 im Link "Quelle") ... da muss aber wohl ggf. das Jobcenter noch mal erinnert werden ... wir kennen ja die Pappenheimer ...

LG Lilith
« Letzte Änderung: 21. März 2011, 00:03:52 von Lilith »

Offline pumuckl

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habe heute,wohlgemerkt ohne Aufforderung,Änderungsbescheid zur Erhöhung der Heizkosten um den bisher gekürzten Anteil der Warmwasseraufbereitung,da dieser ab dem 01.01.11 nicht mehr in den Regelsatzleistungen enthalten ist,bekommen.
Nachzahlung von Januar bis März,und neuen Bescheid ab April.
Es gibt auch fähige SBs,leider zu wenige.

Offline Ottokar

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Interessant, da das Gesetz, welches dieses regelt, nach wie vor nicht im bgbl bekanntgegeben wurde und somit noch immer nicht in Kraft getreten ist.
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Offline lebensmüde

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Sollten nicht sowieso eigentlich alle entstehenden Kosten für die Unterkunft als solche von der ARGE übernommen werden? Das Kosten für das Wohnen und Leben in einem Haus/ Wohnung nur anteilig von der ARGE als KdU getragen werden war mir nie so ganz nachvollzieh- und erklärbar.

Ich lebe allein auf 50qm, Einfamilienhaus, zwei Mietparteien. Zahle Monatlich 456,-- € einschl. aller Kosten. Das Warmwasser wird über die Heizungsanlage aufbereitet. Getrennte Zähler gibt es in unserem Haus nicht - die Energiekostenabrechnung wird nach Erhalt seitens des Energieversorgers durch beide Mietparteien vom Vermieter geteilt und umgelegt, also unabhängig von Größe der Wohnung oder tatsächlichem Verbrauch pro Haushalt. Eventuelle Nachforderungen hat bislang kulanterweise mein sehr großzügiger Vermieter übernommen, da ihn der Einbau von Zählern pro Haushalt wohl kurzfristig deutlich teurer kommt. Es kann auch sein, daß er diesen einfach nicht vornimmt, weil er langfristig den Bezug des Hauses als Einfamilienhaus für eines seiner Kinder plant.

Annerkannt und bewilligt als KdU sind von meiner ARGE z. Zt. € 400,53. Das bedeutet nichts anderes, als daß ich von meinen 356,-- € Regelsatz jeden Monat allein aufgerundet 56,-- € für das Bewohnen meiner Wohnung und den Verbrauch von Strom und Wasser aufbringen muß, diese 56,-- € stehen mir also nicht wie vorgesehen für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Möbel, Schriftverkehr/ Porto o.ä. zur Verfügung.

Ich würde mir dringend wünschen, daß die Allgemeinheit und Öffentlichkeit, die uns so gern als faule Schmarotzer darstellt über diesen Zustand überhaupt einmal großflächig Aufklärung erfährt. Selbst mein Bekanntenkreis, der arbeitet und Hartz IV allerhöchstens aus der BILD-Zeitung kennt denkt teilweise, daß sämtliche Kosten zum Betreiben einer Wohnung, also auch Strom und Warmwasser in voller Höhe vom Amt bezahlt werden und das mir zusätzlich die vollen 356,-- € Regelsatz zum Bestreiten meines Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Muß man sich da wundern, wenn die alle denken wir bekämen noch zuviel Hartz IV und könnten damit ein sonniges Leben führen?

Eiine Frage habe ich noch: Angesichts dieses ganzen verwirrenden Paragraphenzeugs um die korrekte Berechnung von KdU möchte ich nun selbst einmal ermitteln, ob der zuständige SB korrekt gearbeitet hat.

Im Bewilligungsbescheid sind jeweils lediglich die gesamten Kosten der Unterkunft als Gesamtsumme aufgeführt. Muß mir die ARGE auf Antrag diese aufschlüsseln?
« Letzte Änderung: 27. März 2011, 16:12:45 von lebensmüde »
Ich kann nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird. Aber soviel kann ich sagen, dass es anders werden muss, wenn es besser werden soll.