Sollten nicht sowieso eigentlich alle entstehenden Kosten für die Unterkunft als solche von der ARGE übernommen werden? Das Kosten für das Wohnen und Leben in einem Haus/ Wohnung nur anteilig von der ARGE als KdU getragen werden war mir nie so ganz nachvollzieh- und erklärbar.
Ich lebe allein auf 50qm, Einfamilienhaus, zwei Mietparteien. Zahle Monatlich 456,-- € einschl. aller Kosten. Das Warmwasser wird über die Heizungsanlage aufbereitet. Getrennte Zähler gibt es in unserem Haus nicht - die Energiekostenabrechnung wird nach Erhalt seitens des Energieversorgers durch beide Mietparteien vom Vermieter geteilt und umgelegt, also unabhängig von Größe der Wohnung oder tatsächlichem Verbrauch pro Haushalt. Eventuelle Nachforderungen hat bislang kulanterweise mein sehr großzügiger Vermieter übernommen, da ihn der Einbau von Zählern pro Haushalt wohl kurzfristig deutlich teurer kommt. Es kann auch sein, daß er diesen einfach nicht vornimmt, weil er langfristig den Bezug des Hauses als Einfamilienhaus für eines seiner Kinder plant.
Annerkannt und bewilligt als KdU sind von meiner ARGE z. Zt. € 400,53. Das bedeutet nichts anderes, als daß ich von meinen 356,-- € Regelsatz jeden Monat allein aufgerundet 56,-- € für das Bewohnen meiner Wohnung und den Verbrauch von Strom und Wasser aufbringen muß, diese 56,-- € stehen mir also nicht wie vorgesehen für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Möbel, Schriftverkehr/ Porto o.ä. zur Verfügung.
Ich würde mir dringend wünschen, daß die Allgemeinheit und Öffentlichkeit, die uns so gern als faule Schmarotzer darstellt über diesen Zustand überhaupt einmal großflächig Aufklärung erfährt. Selbst mein Bekanntenkreis, der arbeitet und Hartz IV allerhöchstens aus der BILD-Zeitung kennt denkt teilweise, daß sämtliche Kosten zum Betreiben einer Wohnung, also auch Strom und Warmwasser in voller Höhe vom Amt bezahlt werden und das mir zusätzlich die vollen 356,-- € Regelsatz zum Bestreiten meines Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Muß man sich da wundern, wenn die alle denken wir bekämen noch zuviel Hartz IV und könnten damit ein sonniges Leben führen?
Eiine Frage habe ich noch: Angesichts dieses ganzen verwirrenden Paragraphenzeugs um die korrekte Berechnung von KdU möchte ich nun selbst einmal ermitteln, ob der zuständige SB korrekt gearbeitet hat.
Im Bewilligungsbescheid sind jeweils lediglich die gesamten Kosten der Unterkunft als Gesamtsumme aufgeführt. Muß mir die ARGE auf Antrag diese aufschlüsseln?