Auf den genauen Sachverhalt des Betroffenen gehe ich nicht näher ein, da dieser für meine Fragen nicht relevant ist.
Vom Amtsgericht liegt ein Beschluss vor, dass der vom Betroffenen eingelegte Widerspruch zurück gewiesen wird. Die Gründe dafür sind m. E. nicht haltbar, da das Amtsgericht von falschen Voraussetzungen ausgegangen ist, die nachweislich (!) nicht gegeben sind.
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem Ablauf von fünf Monaten nach der Verkündung der Entscheidung (Zitat).
* Zwischenzeitlich sind die zwei Wochen für eine sofortige Beschwerde verfristet, welche Rechtsmittel stehen nun noch zur Verfügung?
* Was mir auch nicht ganz klar ist, sind diese aufgeführten fünf Monate nach der Verkündung der Entscheidung. Kann aufgrund dessen trotz Ablauf der Notfrist noch eine Beschwerde eingelegt werden?
* Bezieht sich diese zweiwöchige Notfrist nur auf eine einstweilige Anordnung zur Aussetzung der Vollstreckung, wobei die fünf Monate die Frist für eine Beschwerde ohne eA wären?
Rechtsgrundlagen wurden vom Amtsgericht in der Rechtsbehelfsbelehrung nicht aufgeführt.
Ein „fähiger“ Rechtspfleger wieder einmal, die habe ich bei unserem Amtsgericht gefressen, da dies nicht der erste Fall ist, bei dem der Richter dann letztendlich ganz anders entschieden hat.
Wer kann mir bitte meine oben aufgeführten Fragen kompetent beantworten, mit ggf. Nennung von Rechtsgrundlagen?
Ich danke Euch recht herzlich.

(Irgendwie stehe ich gerade voll auf dem Schlauch, oder ich sehe den Wald vor lauter Bäumen wieder nicht.)