Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich möglicherweise verjährter Forderungen.
Ich hatte im Jahr 2011 einmal Kontakt zum Mieterschutzbund, da ich eine Frage bezüglich meines damaligen Stromanbieters hatte. Am Telefon sagte man mir damals, dass man mir Helfen könne, aber dazu müsse ich erst Mitglied im Mieterschutzbund sein. Als trat ich bei und bezahlte auch einen Mitgliedsbeitrag. Sobald ich Mitglied war, bekam ich die Antwort, dass man mir in diesem Fall nun doch nicht Helfen könne.
Darüber Enttäuscht kündigte ich meine Mitgliedschaft wieder. Ich erhielt allerdings nie eine Bestätigung meiner Kündigung, sondern immer neue Forderungen über Mitgliedsbeiträge, Erinnerungen und Mahnungen.
Im letzten Jahr wurde es mir zuviel und ich habe denen schriftlich noch einmal mitgeteilt, dass ich meine Mitgliedschaft schon lange gekündigt hatte.
Nun bekam ich einen Mahnbescheid über Forderungen und Zinsforderungen.
Diesem Mahnbescheid habe ich natürlich im vollem Umfang widersprochen.
Nun habe ich Bedenken, da ich mich dazu habe hinreißen lassen, mich noch einmal schriftlich zu Erklären, dass eine eventuelle Verjährungsfrist nicht mehr greift.
Ich habe im Netz nach Regeln der Verjährung gesucht, allerdings sind die Informationen sehr Oberflächlich.
Ist diese Forderung von 2011 nun verjährt und sollte ich noch einmal Schreiben und denen Schreiben, dass sie in meinen Augen nie bestanden hat und Notfalls auch längst verjährt ist ?
Ich bin Dankbar über Informationen die ich bekomme, denn einen Anwalt einzuschalten, wäre unter Umständen wieder mit Kosten verbunden.
Viele Grüße,