Hallo,
ich habe mich hier angemeldet,
da ich einer Schulfreundin aus Kindheitstagen beim Umgang mit ihrer verfahrenenen Situation mit Ämtern und Behörden helfen möchte.
Gerade geht es akut um KdU und eine daraus herkonstruierte Unterstellung:
Sie bekommt aktuell Erwerbsunfähigkeitsrente und ergänzend Grundsicherung/Sozialhilfe, vorher Arbeitslosengeld II.
Die Wohnung ist zu groß und zu teuer.
Sie hat einen Schwerbehinderungsgrad von 70%,
starke Gehbehinderung infolge angeborener Defekte,
zeitweilig starke Schmerzzustände, Depressionen etc. (wird aktuell neu beantragt)
Die Wohnung liegt zentral in Duisburg.
Freunde wohnen in der nahen Umgebung,
erledigen Besorgungen, versorgen sie mit Lebensmitteln, unterstützen Sie und helfen bei akuten Gesundheitsproblemen (Pflege)
Sie möchte diese Wohnung, die seit 20 Jahren ihr Lebensmittelpunkt ist, nur über ihre Leiche verlassen,
und hat versucht dies mittels Attesten etc. durchzubekommen. (vergeblich)
Dies ist seit Jahren bekannt, es wird allerdings nur der angemessene "schlüssige" Betrag für die Miete ausbezahlt.
Die Löcher im Budget werden von Freunden gestopft,
die Einkäufe bezahlen, Essen vorbeibringen, Kleidung schenken, oder Zahlungen übernehmen.
Das vor dem Hinergrund des Entsetzens, wie ein behinderter Mensch zwischen die Mühlen geraten kann.
Für die aktuelle Sachbearbeiterin ergibt sich hieraus eine unschlüssige finanzielle Situation,
die sich nicht mit der allgemeinen Lebenserfahrung in Einklang bringen liesse.
Sie bezweifelt ihre Hilfsbedürftigkeit, da das ihr zur Verfügung gestelllte Geld nicht zur Sicherstellung ihres Lebensunterhalt ausreicht.
Stimmt ja auch!
Die Sachbearbeiterin fordert außerdem Nachweise über Telefonrechnungen,
Handyabrechnungen (Sie hat ein Prepaid, für das sie meist kein Guthaben laden kann)
Stromrechnungen.
Meist brennt die Hütte derart, daß sie angemahnte Beträge direkt einzahlen muß, wenn etwas nach den Einkäufen von Lebensmitteln übrig ist.
Ist das rechtens? Kontoauszüge wurden schon vorgelegt, enthalten aber nicht alle Posten (siehe oben)
Wäre es sinnvoll, daß die Helfer eine Bestätigung verschriftlichen, zwecks Dokumentation der finanziellen Lebenswahrheit?
Oder hätte meine Schulfreundin diese Hilfestellungen den Ämtern gegenüber bekanntgeben müssen,
damit diese von ihren Leistungen abgezogen werden kann?
Ich bin ein absoluter Laie, was den Ämter-Dschungel angeht,
und für jeden Ratschlag dankbar!
Herzlichst,
der Ruhrbaer