Autor Thema: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung  (Gelesen 685 mal)

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Offline zobel

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #15 am: 02. Januar 2010, 12:36:33 »
Zitat von: "Wolf27"
aber letztendlich nicht die Lösung für Elfe. Da der Heizkörper schon rostet, kann hier nur der Fachmann beurteilen, wie weit der Rost schon vorgedrungen ist. Das kann der Laie wohl kaum beurteilen. Zudem hat der Fachmann erheblich "bessere Karten", wenn es darum geht, den Heizkörper auch von der Rückseite zu begutachten und entsprechend ordentlich zu lackieren.

Ok. hab das nicht ausreichend berücksichtigt.Finde es auch Schei... wie das Amt hier verfährt.  :bye: Wenn mich Mieter fragen bei ähnlichen Schäden ect. geb ich eben hin und wieder Tipps. Wenn ich`s nicht selber mach. :coffee: Der Fall hier is aber hier ander`s gelagert.

Was anderes ist ob das nicht zur Vermietersache gehört. Der hat nämlich Normalerweise dafür zu sorgen das die Mietsache in Ordnung ist.
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Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #16 am: 03. Januar 2010, 07:28:49 »
Jetzt wüßte ich gerne, wie ich weiter vorgehen soll :wink:
soll mich bis 7.1. melden
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Offline Wolf27

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #17 am: 04. Januar 2010, 02:57:59 »
Zitat von: "Elfe 02"
Jetzt wüßte ich gerne, wie ich weiter vorgehen soll
Leider hast du meine Frage
Zitat von: "Wolf27"
WAS genau sagt der Mietvertrag zu dem Thema?
bisher nicht vollständig beantwortet. Sollte z. B. die entsprechende Klausel in deinem Mietvertrag nicht ganz "sauber" sein, dann kann es passieren, dass die ARGE sich weiter querstellt.

Btw: Dein Schreiben im vorigen Post ist zwar nachvollziehbar, aber ob es hilfreich sein wird, bezweifel ich mal.  :scratch:

LG Wolf [/b]
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #18 am: 04. Januar 2010, 08:11:38 »
Habe mal den Abschnitt vom Mietvertrag gescannt. Die Arge hat in einem Schreiben das schon anerkannt, aber eben nur mit Materialkosten.
Noch was: Mein neuer Hausbesitzer wußte beim Hauskauf nichts von meinem argefreundlichen Wohnen, er hat es erst erfahren, als er alle Mieter besuchte und man die Besitzänderung, Kontonummer und Mietbeträge unterschreiben sollte. Er will mich hier weiter argefreundlich wohnen lassen, weil.....seine Worte: Sie haben deutlich die gepflegteste Wohnung von allen und die, wo am besten instand gehalten ist, das rechne ich Ihnen an!
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Offline Ottokar

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #19 am: 04. Januar 2010, 12:38:48 »
Elfe02, hast du ein Glück  :wink:
Bei deiner Renovierungsklausel (in fast allen seit mind. 2 Jahren bestehenden Formular-Mietverträgen zu finden, so auch in deinem) handelt es sich um eine der sog. starren Fristenklauseln, die lt. BGH ungültig sind. Damit obliegen dir keine Schönheitsreparaturen - welche auch immer. Diese muss dein Vermieter statt dir durchführen.
Lass dich aber trotzdem nochmal unabhängig von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten (=> Beratungshilfe beim Amtsgericht), aber ich gehe zu 100% davon aus, dass der dir das bestätigen wird.
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Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #20 am: 04. Januar 2010, 12:45:22 »
Danke Ottokar
werde mich mal an meinen Vermieter wenden, der ist ja sehr nett. Er soll ich das mal anschauen.
Die Arge hat aber in einem Schreiben meinen Antrag anerkannt und mir 15 Euro überwiesen.
Soll ich warten, was mein Vermieter meint und dann der Arge das Ergebnis mitteilen? Soll mich ja bis 7. 1. bei Arge melden, was soll ich da jetzt schreiben?
Elfe 02

Offline Ottokar

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #21 am: 04. Januar 2010, 12:56:53 »
Was dein Vermieter meint? Der wird das wohl kaum eingestehen und darauf beharren, dass es vertraglich vereinbart wurde.
Sollte die Klausel - wovon ich überzeugt bin - rechtswidrig und damit dein Vermieter für alle Schönheitsreparaturen zuständig sein, musst du der ARGE dieses Geld zurück geben.
Dazu bedarf es aber zwingend einer verbindlichen Rechtsauskunft eines Anwaltes, der im Zweifelsfall deine Interessen gegenüber deinem Vermieter warnimmt.
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Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #22 am: 18. Februar 2010, 10:34:30 »
Bei mir sind Schönheitsreparaturen schon meine Angelegenheit, Heizkörper, Türen und Fenster von innen! Bei Wände streichen sind Fristen gesetzt und nur das ist ungültig. Schönheitsreparaturen können ohne Zeitangabe sehr wohl auf den Mieter gelegt werden so wie es bei mir ist.
 Die Arge hat das auch so anerkannt, nur sie wollen nur das Material bezahlen!
Mein Hausverwalter war da, hat sich Mietvertrag und Heizkörper angeschaut. Ein Schreiben, dass dies nötig ist und alsbald gemacht werden soll, hat er mir zugeschickt und ich habe es bei der Arge eingereicht. Eine Kostenübernahme für Attest und Fahrkosten hat die Arge abgelehnt.
Habe nochmals geschrieben, dass man nicht davon ausgehen kann, dass jeder lackieren kann und ich auf die Kostenübernahme laut Kostenvoranschlag weiter bestehe, weil ich nun mal nicht lackieren kann!
Elfe 02

Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #23 am: 10. März 2010, 10:19:08 »
Post von der Arge :schock:
was les ich denn da:
 Ihrem Antrag zur Heizkörperlackierung wird bewilligt :clever:
Ich habe nochmals geschrieben, dass ich jetzt das letzte Mal schreibe und keine Wert auf chronischen Briefwechsel lege, wenn, wie in Ihrem Schreiben das so üblich ist, dass man es selbst macht, dann hat sie doch bestimmt jemanden in Ihrem Umfeld,  der mir das für 50 Euro inkl. Material auf Rechnung macht.  :grins: Sie soll mir dann denjenigen schicken, dann übernehme ich sogar die Kosten.
....und sie soll meine Schreiben nochmals aufmerksam lesen, ich möchte mich nicht zum 3. Mal erklären, warum ich den Antrag stelle...
dann kann ich ja den Lackierer nach der Heizperiode bestellen :smile:
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Offline Meck

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #24 am: 10. März 2010, 10:22:46 »
:sehrgut:  :sehrgut: . Man staune ja das es auch noch gute Nachrichten gibt. Rotes Kreuz an den Kalender pinseln und hoffen das nicht all zu viel Post von der Arge kommt. Ich habe meinen Briefkasten gerne Arge - leer, aber warte auch noch auf zwei Schreiben. Einmal Zusatzbeitrag und KdU Geschreibsel :wink:.
Aus Gründen der Geheimhaltung befindet sich meine Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages.

LG Meck
:bye:

Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #25 am: 10. März 2010, 11:50:04 »
Ups
Geld ist auch schon überwiesen :smile:
 :flag: Elfe 02

Offline Fettnäpfchen

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #26 am: 10. März 2010, 12:12:12 »
Hallo  :flag:
 
Was lange währt wird endlich gut!!

Nur schade das man so um sein Recht kämpfen/betteln muß........
Der Rest von dem Satz wurde gerade von FN  :zensiert:

LG FN
Zahlen: 1te. 80 80% der gesamten Getreideproduktion der Welt dient als Viehfutter. 2te. 12 12% müsste der Fleischkonsum weltweit sinken, um mit dem eingesparten Futtergetreide die ganze Welt zu ernähren.

Offline lalala

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #27 am: 10. März 2010, 13:12:05 »
Zitat von: "Elfe 02"
Ich habe nochmals geschrieben, dass ich jetzt das letzte Mal schreibe und keine Wert auf chronischen Briefwechsel lege, wenn, wie in Ihrem Schreiben das so üblich ist, dass man es selbst macht, dann hat sie doch bestimmt jemanden in Ihrem Umfeld,  der mir das für 50 Euro inkl. Material auf Rechnung macht.  :grins: Sie soll mir dann denjenigen schicken, dann übernehme ich sogar die Kosten.
:mocking:  :sehrgut:
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold

Offline Elfe 02

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #28 am: 05. April 2010, 14:24:56 »
Noch ne Frage
In dem Schreiben steht, dass ich mich vor Durchführung nochmals erkundigen soll, dass es ja nicht teuerer wird, wie der Kostenvoranschlag. Evtl. Mehrkosten werden nicht übernommen :schock:
Das kann ich jetzt so garnicht glauben!
Ich will das nach der Heizperiode durchführen lassen und falls er mehr kostet, dies sehrwohl beantragen.
 :flag: Elfe 02

Offline Fettnäpfchen

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Re: Antrag Kostenerstattung, Heizkörperlackierung
« Antwort #29 am: 06. April 2010, 12:16:06 »
Hallo Elfe 02  :flag:  

Zitat von: "Elfe 02"
Noch ne Frage
In dem Schreiben steht, dass ich mich vor Durchführung nochmals erkundigen soll, dass es ja nicht teuerer wird, wie der Kostenvoranschlag. Evtl. Mehrkosten werden nicht übernommen :schock:
Das kann ich jetzt so garnicht glauben!
Ich will das nach der Heizperiode durchführen lassen und falls er mehr kostet, dies sehrwohl beantragen.

So wie ich das rauslese ist dein Kostenvoranschlag von ca. 02. 10.. Das sollte eigentlich nicht teurer geworden sein in den letzten 2 Monaten.

Ich würde Dir empfehlen den Maler deines Vertrauens darauf hinzuweisen das nur die Kosten
vom Kostenvoranschlag übernommen werden und falls er mit diesem Preis jetzt nicht mehr hinkommt Du Dir einen anderen Malerbetrieb suchen müsstest. (was Du aber gar nicht willst, weil er ja schließlich die Arbeit mit dem Kostenvoranschlag hatte :clever: )dann sollte das klappen.

Auch im Handwerk ist man über jeden Auftrag froh und Heizkörperlackieren ist z.B. bei uns im Allgäu die letzten 20 Jahre unwesentlich teurer geworden

Und mach das Zeitnah (und am besten persönlich) weil: wenn die Aussenarbeiten losgehen hat kein Maler mehr Bock auf so geringe Verdienstaussichten und nimmt sich auch ungern die Zeit dafür.




MfG FN
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