Bei mir sind Schönheitsreparaturen schon meine Angelegenheit, Heizkörper, Türen und Fenster von innen! Bei Wände streichen sind Fristen gesetzt und nur das ist ungültig. Schönheitsreparaturen können ohne Zeitangabe sehr wohl auf den Mieter gelegt werden so wie es bei mir ist.
Die Arge hat das auch so anerkannt, nur sie wollen nur das Material bezahlen!
Mein Hausverwalter war da, hat sich Mietvertrag und Heizkörper angeschaut. Ein Schreiben, dass dies nötig ist und alsbald gemacht werden soll, hat er mir zugeschickt und ich habe es bei der Arge eingereicht. Eine Kostenübernahme für Attest und Fahrkosten hat die Arge abgelehnt.
Habe nochmals geschrieben, dass man nicht davon ausgehen kann, dass jeder lackieren kann und ich auf die Kostenübernahme laut Kostenvoranschlag weiter bestehe, weil ich nun mal nicht lackieren kann!
Elfe 02