Autor Thema: Frage zum HartzIV Antrag  (Gelesen 342 mal)

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Offline Erdbeertorte

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Frage zum HartzIV Antrag
« am: 19. Februar 2010, 23:07:17 »
Hallo zusammen
Ich bin 29 Jahre alt, im 6.Monat schwanger/ alleinerziehend und leider z.zt ohne eine Beschäftigung. Jetzt wurde mir in der Schwangerschaftsberatungsstelle gesagt ich solle HartzIV beantragen und mir die Anträge zum ausfüllen online herunterladen.Leider blicke ich aber nicht durch, welche Anlagen ausser dem Hauptantrag ich noch beifügen muss?
Mir wurde gesagt, dass ich zum Antrag auch noch die letzten 3 Kontoauszüge, einen Mietvertrag und meinen Ausweis
abgeben bzw. zeigen muss, ist das richtig so?
Vielen Dank für Eure Hilfe!

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #1 am: 19. Februar 2010, 23:46:27 »
Hallo und willkommen !  :bye:

Alle Formulare findest du hier: Antragsformulare Download

Du brauchst auf jeden Fall
- den Hauptantrag
- die Anlagen KDU und VM
- falls gegeben: die Anlage MEB

Was du jeweils noch mitbringen musst, steht eigentlich bei den einzelnen Punkten im Antrag dabei. Bei Neu-und Weiterbewilligungsanträgen dürfen sie die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangen (sie dürfen sie nur einsehen, nicht kopieren !)
Wenn sie dir zur "Antragsabgabe" erst einen Termin irgendwann später geben: Den Antrag vorab per Rückschein-Einschreiben hinschicken. Dann gehen dir diese Tage/Wochen nicht als Bewilligungszeitraum verloren.

Allgemeine, wichtige Vorab-Infos:
Goldene Regeln
Alltagstipps für Umgang mit ARGE
Nicht ohne Beistand zur ARGE
Ratgeber Kontoauszüge
Ratgeber Schwangersch./Kinder

Solltest du im Moment ohne finanz. Mittel dastehen, kannst du gleich bei der Antragsabgabe auch einen nachweislich schriftlichen Antrag auf "vorläufige Zahlung" stellen (einfach formlos beantragen) , damit du nicht bis zur Antragsbewilligung ohne Geld dastehst.

Wichtig auch noch: Der Vater des Kindes ist dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig - und ggf. auch dir gegenüber unterhaltspflichtig (mit "Betreuungsunterhalt"). Zahlt er keinen Unterhalt fürs Kind, müsstest du dann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Unterhalte bzw. UH-Vorschuss sind eine vorrangige Leistung - vor ALG2. Das wird deshalb von der ARGE auf jeden Fall angesprochen bzw. angefordert werden.
Insofern solltest du dich da möglichst schon rechtzeitig von dir aus mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, damit die Vaterschaftsanerkenntnis geregelt wird (sie kann vom Vater auch schon vor der Geburt abgegeben werden, beim Jugendamt oder auch Standesamt) - und auch, damit das Jugendamt (kostenlos) den fälligen bzw. vom Vater "machbaren" Unterhalt festsetzt bzw. den UH-Vorschuss bewilligt. Diese Unterlagen brauchst du dann zum gegebenen Zeitpunkt auf jeden Fall für die ARGE.

LG
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Offline Erdbeertorte

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #2 am: 20. Februar 2010, 00:05:19 »
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, hilft mir echt weiter.
Ist das jetz nicht noch zu Früh um beim JA Unterhaltsvorschuss zu beantragen? Leider macht mir der Vater des Kindes gerade das Leben schwer und unterstellt mir sogar, nicht der Vater zu sein und er würde nichts unterschreiben.

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #3 am: 20. Februar 2010, 00:31:55 »
Nein - ich schätze, den Antrag für UH-Vorschuss würde das Jugendamt sowieso noch gar nicht aufnehmen, solange das Kind noch nicht geboren ist. Aber es ist sicher nicht verkehrt, in nächster Zeit irgendwann schon mal von dir aus das Jugendamt zumindest zu kontaktieren. Gerade was die Vaterschaftsanerkenntnis und Unterhaltsfragen angeht, sind die dein Ansprechpartner - und solche Sachen dauern ja auch ihre Zeit. Der Vater wird ja erstmal angeschrieben, soll sich äußern usw. Gerade, wenn er wohlmöglich auch noch die Vaterschaft bestreitet - dann muss die Vaterschaft ggf. gerichtlich festgestellt werden usw..- sowas kann sich alles zeitlich hinziehen.
Und zum Ende der Schwangerschaft hin wird man bzw.frau ja auch nicht unbedingt mobiler und leichtfüßiger, was Behördengänge usw. angeht - und da sollte man sich nicht auch noch unnötigen Stress und Zeitdruck antun als Mutti. Und es erleichtert bzw. beschleunigt  unter Umständen dann später auch die Dinge bei der ARGE ein wenig,wenn man angeben kann, dass man bereits mit dem Jugendamt in Kontakt steht wegen des Vaters.
War also nur so "vorausschauend" gemeint.  :wink:
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Offline Erdbeertorte

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #4 am: 20. Februar 2010, 20:02:22 »
Vielen Dank, da hast du nicht ganz unrecht. Ich merke ja jetz schon, z.b. beim Einkauf, dass es mir zuviel wird oft.
Muss man eigentlich der Arge den Mutterpass zeigen? ich hab mir die Anträge schon ausgedruckt und brauche ich da einen Termin bei einem Berater wenn ich es abgeben will? Und wielange dauert es dann bis der Antrag bewilligt wird?

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #5 am: 20. Februar 2010, 22:40:40 »
Zitat von: "Erdbeertorte"
Muss man eigentlich der Arge den Mutterpass zeigen?
Guck mal hier rein..da findest du schon alle nötigen Infos und Rechtsgrundlagen dazu. :smile:
post83340.html?hilit=Mutterpass#p83340
post69899.html?hilit=Mutterpass#p69899
Zitat
ich hab mir die Anträge schon ausgedruckt und brauche ich da einen Termin bei einem Berater wenn ich es abgeben will?
Wie gesagt: Du kannst den Antrag schriftlich einreichen (per Rückschein-Einschreiben) oder beim ARGE - Empfang abgeben (dann aber auf einer mitgebrachten Kopie die Abgabe mit Datum,Stempel und Unterschrift bestätigen lassen) . Die melden sich dann bei dir, ob ihnen noch etwas an Unterlagen fehlt und ob/wann du persönlich kommen sollst. - Oder du rufst an und erkundigst dich, wie sie das bei euch vor Ort handhaben mit der Antragsabgabe. Wenn sie dir dafür einen Termin in erst 2 oder 3 Wochen o.s. geben, dann würde ich es vorab schon schriftlich einsenden - sonst gehen dir diese Wochen an Anspruch verloren.
Zitat
Und wielange dauert es dann bis der Antrag bewilligt wird?
Sie stehen in der Leistungspflicht, den Lebensunterhalt der Bedürftigen zu sichern  und müssen das möglichst zügig bearbeiten. Leistungspflicht des Leistungsträgers
Du kannst ja wie gesagt gleich bei Antragsabgabe separat einen schriftl. Antrag auf "vorläufige Zahlung" stellen (siehe auch in diesem Ratgeber Leistungspflicht.)
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Offline Erdbeertorte

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #6 am: 20. Februar 2010, 23:14:34 »
Ein ganz dickes  :danke: Ich wüsste nicht, was ich ohne eure Hilfe machen würde...
Es wäre für mich besser, den Antrag zu schicken, da meine zuständige Arge 40 km entfernt ist, aber ich werde zur Sicherheit vorher da anrufen und wenn die mir einen Termin geben dann fahre ich persönlich hin.

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #7 am: 20. Februar 2010, 23:38:07 »
Genau..fragen kostet nix.  :bye: Wenn du dir die Ratgeber mal in Ruhe durchliest, bist du schon gut vorbereitet..und wenn du dann mit der ARGE in Kontakt bist, melde dich doch ruhig einfach wieder hier, vor allem falls was sein sollte oder du nicht ganz sicher bist. (PS: Du musst nichts sofort vor Ort unterschreiben und kannst immer alles erst zur Überprüfung mitnehmen! ) :smile:
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Offline Erdbeertorte

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #8 am: 23. Februar 2010, 20:57:54 »
Ich habe heute bei meiner Arge angerufen und gesagt, dass ich den Antrag schon fertig hätte und ich einen Termin zwecks Abgabe benötige.
Hab der Dame gleich zu Anfang gesagt, dass es dringlich ist weil ich schwanger bin, dann meinte sie, es müsse sowieso erstmal geklärt werden, ob ich überhaupt berechtigt bin und Anspruch habe auf ALG2.

Das hat mich total geschockt, ist diese Aussage gerechtfertigt??????
Auf jeden Fall würden Sie mich zurückrufen in etwa 2 Tagen und dann einen Termin vereinbaren.

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #9 am: 23. Februar 2010, 21:31:46 »
Zitat von: "Erdbeertorte"
..dann meinte sie, es müsse sowieso erstmal geklärt werden, ob ich überhaupt berechtigt bin und Anspruch habe auf ALG2. Das hat mich total geschockt, ist diese Aussage gerechtfertigt??????
Da hat sie auf wichtig gemacht. Natürlich muss vor einer Leistungsbewilligung immer erst die Anspruchsüberprüfung stehen...das ist ja wohl überall so und daher eigentlich nicht der Erwähnung wert. Dafür stellt man ja schließlich einen Antrag, ne ? Und der wird dann überprüft und bewilligt oder nicht, je nachdem, ob man die Voraussetzungen dafür erfüllt oder nicht.
Hier wollte dir deine SB wohl eher auf sprachlichem Wege nur mal gleich von Anfang an verklickern, dass SIE die Hosen an hat und das Tempo bestimmt.. :wink:
Zitat
Auf jeden Fall würden Sie mich zurückrufen in etwa 2 Tagen und dann einen Termin vereinbaren.
Ihr unnötiges Erwähnen der Überprüfungsnotwendigkeit und "Rückruf in 2 Tagen" usw...das riecht schon ziemlich nach Hinauszögern.Jeden Tag, den du den Antrag später abgibst, sparen sie Geld - das darfst du nicht vergessen. :wink: Und ein Rückruf würde mich eher wundern..man braucht keine 2 Tage, um jemandem einen simplen Termin zu geben.

Also wenn du den Antrag nicht jetzt (!) bei einer anderen Behörde oder bei der Empfangsstelle deiner ARGE abgeben willst , würde ich ihn mit den Formular-Anlagen sofort per Rückschein-Einschreiben hinschicken - zusammen mit einem formlosen Antrag auf vorläufige Zahlung.. und darin auf die Dringlichkeit hinweisen, dass du derzeit mittellos bist und dringend Hilfe benötigst. Sie sind in der Leistungspflicht.Lass dich da nicht abwimmeln.

Die datenschutzrechtlich "heikleren" Sachen wie Bankauszüge usw. legst du dann später persönlich vor und brauchst sie nicht mitzuschicken.
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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #10 am: 23. Februar 2010, 23:02:08 »
Was soll ich denn nun machen am besten? Soll ich nicht mehr abwarten und den Antrag Morgen mit der Post senden?
Wenn ja, reicht es dann aus erstmal nur den Antrag zu schicken oder welche Anlagen soll ich beilegen?

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #11 am: 23. Februar 2010, 23:38:13 »
Zitat von: "Erdbeertorte"
Was soll ich denn nun machen am besten? Soll ich nicht mehr abwarten und den Antrag Morgen mit der Post senden?
Ich kann natürlich nur sagen, was ich tun würde  :weisnich: ...ja,ich würd's per R.-Einschreiben schicken und nicht mehr abwarten. Einfach weil ich hier die Vermutung hätte, dass ich morgen 40 km hingurken würde,um den Antrag persönlich abzugeben... nur um dann wohlmöglich an einem Empfangsschalter (unzulässigerweise) abgewimmelt zu werden mit der Begründung, man könnte Anträge nur mit Termin abgeben.
Zitat
Wenn ja, reicht es dann aus erstmal nur den Antrag zu schicken oder welche Anlagen soll ich beilegen?
Ich würde alles hinschicken, was an Formularen auszufüllen war..also Hauptantrag und Anlagen, sowie deinen Antrag auf vorläufige Zahlung.

Damit der Antrag zumindest schon mal überhaupt als "gestellt" registriert wird und dir keine Anspruchs-Tage verloren gehen.

(PS:Von allem, was du an die ARGE schickst, immer eine Kopie aufbewahren - und auch die Einschreiben-Quittung gut weglegen. :smile: )
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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #12 am: 23. Februar 2010, 23:53:03 »
Vielen Dank.
Mit Anlagen meinte ich Dokumente wie Kopien vom Pass, Mutterpass ect.
Antrag auf vorläufige Zahlung: Gibt es da auch ein vorgefertigtes Dokument oder muss man sich da selbst formulieren????

Sorry, dass ich soviele Fragen habe, aber für mich ist das totales Neuland :heul:

Offline Lara

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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #13 am: 24. Februar 2010, 16:15:14 »
Quatsch, das ist doch normal  - und das ist ja auch alles nicht so einfach mit diesen Anträgen und man will nichts falsch machen. Deshalb ist es ja auch so gut, dass wir hier im Forum so viele hilfreiche Infos und Ratgeber-Seiten finden können, die einem weiterhelfen.  :danke: Sonst stünde man manchmal ganz schön doof da, zumal einem von der ARGE ja auch wenig an Infos geliefert wird.

Du kannst einfach einen formlosen Antrag auf vorläufige Zahlung nach § 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1a SGB II i.V.m. § 328 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 SGB III stellen mit der Begründung, dass du weder Einkommen noch verwertbares Vermögen hast, um deinen Lebensunterhalt zu sichern - und dass du derzeit völlig mittellos dastehst und deshalb beantragst, dass die ARGE über deinen ALG2-Antrag sofort vorläufig entscheidet und dir das dir zustehende ALG2 sofort zahlt.  

Wegen Mutterpass usw.: Das sind Sachen , die du eigentlich nur zur Einsicht vorlegen musst und wovon sie eigentlich keine datenspeichernde Kopie machen dürfen. Aber wenn du kein Problem damit hast, ihnen eine Kopie zu schicken, kannst du das natürlich auch tun. (Aus dem Mutterpass geht sie aber nur das voraussichtliche Datum der Geburt bzw. die derzeitige Schwangerschaftswoche etwas an..wegen des Mehrbedarfs. Alle anderen "medizinischen" Daten gehen sie nix an, die kannst du abdecken oder auf der Kopie schwärzen. Statt Mutterpass könntest du auch einfach eine kurze Bestätigung vom betreuenden Arzt vorlegen über den voraussichtl. Geburtstermin, falls du eine hast oder kurzfristig bekommen kannst.)
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Re: Frage zum HartzIV Antrag
« Antwort #14 am: 24. Februar 2010, 17:38:51 »
Okay, ich hab nun alles komplett und werde es nun abschicken. Reicht es, wenn ich es per Einschreiben schicke oder Einschreiben/Rückschreiben ?
Soll ich zwischenzeitlich, wenn die mich nicht anrufen, dort nachfragen wegen eines persönlichen Termins oder erstmal nur abwarten?