Hallo und willkommen !
Alle Formulare findest du hier:
Antragsformulare DownloadDu brauchst auf jeden Fall
- den Hauptantrag
- die Anlagen KDU und VM
- falls gegeben: die Anlage MEB
Was du jeweils noch mitbringen musst, steht eigentlich bei den einzelnen Punkten im Antrag dabei. Bei Neu-und Weiterbewilligungsanträgen dürfen sie die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangen (sie dürfen sie nur einsehen,
nicht kopieren !)
Wenn sie dir zur "Antragsabgabe" erst einen Termin irgendwann später geben: Den Antrag vorab per Rückschein-Einschreiben hinschicken. Dann gehen dir diese Tage/Wochen nicht als Bewilligungszeitraum verloren.
Allgemeine, wichtige Vorab-Infos:
Goldene RegelnAlltagstipps für Umgang mit ARGENicht ohne Beistand zur ARGERatgeber KontoauszügeRatgeber Schwangersch./KinderSolltest du im Moment ohne finanz. Mittel dastehen, kannst du gleich bei der Antragsabgabe auch einen nachweislich schriftlichen Antrag auf "vorläufige Zahlung" stellen (einfach formlos beantragen) , damit du nicht bis zur Antragsbewilligung ohne Geld dastehst.
Wichtig auch noch: Der Vater des Kindes ist dem Kind gegenüber barunterhaltspflichtig - und ggf. auch
dir gegenüber unterhaltspflichtig (mit "Betreuungsunterhalt"). Zahlt er keinen Unterhalt fürs Kind, müsstest du dann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Unterhalte bzw. UH-Vorschuss sind eine
vorrangige Leistung -
vor ALG2. Das wird deshalb von der ARGE auf jeden Fall angesprochen bzw. angefordert werden.
Insofern solltest du dich da möglichst schon rechtzeitig von dir aus mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, damit die Vaterschaftsanerkenntnis geregelt wird (sie kann vom Vater auch schon
vor der Geburt abgegeben werden, beim Jugendamt oder auch Standesamt) - und auch, damit das Jugendamt (kostenlos) den fälligen bzw. vom Vater "machbaren" Unterhalt festsetzt bzw. den UH-Vorschuss bewilligt. Diese Unterlagen brauchst du dann zum gegebenen Zeitpunkt auf jeden Fall für die ARGE.
LG