Hallo,
das mit der Mietkaution habe ich gerade erst durch bekommen als Zins- und Tilgungsfreies Darlehen (gen. Umzug). Ich musste zwar in Wiederspruch gehen, weil die Übernahme der Mietkaution vom SB ganz abgelehnt wurde. Mit der Begründung dass der Umzug nicht aufgrund der Veranlassung des Amtes war, ich wohnte ja jetzt in der Wohnung, es besteht deshalb keine Notwendigkeit die Kaution zu genehmigen (bei mir war es eine Trennung). Ich habe dann den SB schriftlich auf seine Beratungspflicht hingewiesen und, dass es bei der Genehmigung die Kautionsstellung bekannt war. Die Rechtsabteilung änderte dann den Bescheid ab und ich musste lediglich eine Abtretungserkärung abgeben.
In Deinem Fall würde ich mit einer Strafanzeige wegen Nötigung und Rechtsbeugung im Amt sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde androhen. weiterhin verweise sie auf das Kindeswohl.
Sehr wahrscheinlich wird bei einem Wiederspruch auch hier die Rechtsabteilung einlenken.
Mitunter ist mir auch nicht klar, was sich die SB´s bei Ihren Entscheidungen denken. Mitunter ist das nur noch mit Unwissenheit / Dummheit erklärbar.
Unterschreibe aber nie die die Rechtsverzichtserkärung (Rechtsbeugung im Amt). Falls doch, wenn Du so in der Notlage bist, kannst Du das nur noch mit einem späteren Strafantrag aus der Welt bekommen. Kostet aber alles Kraft.
Es wird immer schlimmer wie die mit uns umgehen, da hilft keine Schüchterheit
Gruß
RKOM
PS: Noch etwas, lass Dir schriftlich geben aufgrund welcher Dienstanweisung diese Entscheidung so getroffen wird. Und lass Dich nicht mit internen Anweisungen abwimmeln. Ich habe einen Gruppenleiter (der SB verbindet immer schnell weiter wenn ich da anrufe) der im Erfinden von nicht existierenden Anweisungen "Spitze" ist. Hau immer drauf, die haben auch kein Mitleid.