Autor Thema: Antrag  (Gelesen 140 mal)

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Offline Fiestalein1981

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Antrag
« am: 03. März 2010, 22:12:58 »
Ich habe nun vor ca. 10 Tagen einen Antrag auf anteilige Austattung (Trennung vom Ehemann) beantragt per Einschreiben hingeschickt. Habe noch immer ncihts gehört. Habe da auch rein geschrieben das ich zum 1.3. umziehe, die kosten für die Tapeten habe ich ja noch selbst getragen von dem Unterhalt den mein Mann mir zahlt. Jedoch habe ich nun eine Schlafcouch ein Wohnzimmer Schrank und eine Waschmaschine geholt. ( Das Geld hat mir ein Freund geliehen). Da bis zu meinem Umzug keine Antwort kam. Wenn nun jemand kommt vom Amt und die Sachen stehen da bekomme ich dann Probleme ?? Hab es ja vom vorgestreckten Geld gekauft. Oder wird mir das trotzdem genehmigt da ich dann das Geld zurück zaheln kann für die Sachen ?

Offline Elvira

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Re: Antrag
« Antwort #1 am: 03. März 2010, 22:22:33 »
Nein, das wird dir dann nicht mehr genehmigt, weil du es ja schon hast. Du musst in solchen Fällen immer abwarten.

Offline Fiestalein1981

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Re: Antrag
« Antwort #2 am: 03. März 2010, 22:26:16 »
Hmm, das ist ja blöd. Oder ich habe was schriftliches das die Sachen nur geliehen sind ????

Offline SOLARTIM

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Re: Antrag
« Antwort #3 am: 03. März 2010, 22:35:56 »
die sachen wieder aus der wohnung zu schaffen wäre viel arbeit , oder?

und dann brauchst du noch ein lager.

aber der streit mit der arge dauert lang und ist auch arbeit...

guss

t

Offline coolio

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Re: Antrag
« Antwort #4 am: 03. März 2010, 22:36:27 »
Mach einen Darlehensvertrag mit dem 'Vorstrecker', in dem die Summe des Darlehens benannt wird, sowie die Zweckbindung des Darlehens (WaMa, usw.), und wichtig:
die Rückzahlungsfrist bis zur Genehmigung der Erstausstattung durch die ARGE.
--------
Mit 10 Tagen Bearbeitungsdauer bist Du auf der 'Sonnenseite' - normal verzögern die ohne Ende, genau in der Hoffnung daß der Kunde eine andere Möglichkleit findet und sie von ihrer gesetzlichen Leistungspflicht entbunden sind.
Den Darlehensvertrag halte ich für rechtlich unbedenklich, weil er ja bislang nur in mündlicher Form getroffen wurde und nun nur noch schriftlich bestätigt wird.
Εν οίδα οτι ουδέν οίδα (Sokrates) alias: Scio nescire - zu deutsch: null Ahnung

Offline Fiestalein1981

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Re: Antrag
« Antwort #5 am: 03. März 2010, 22:37:34 »
Ja das wäre sehr viel arbeit da ja auch alles eingeräumt ist jetzt. darum hatte ich ja auch extra das datum 1.3. eingetragen das es schneller geht aber bisher kam keine reaktion.

Offline SOLARTIM

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Re: Antrag
« Antwort #6 am: 03. März 2010, 23:09:02 »
hier gib´s eine rubrik für beispielschreiben.

hat mir schon sehr geholfen.

vielleicht findest du einen brief der auf deinen fall past und mit dem du druck machen kannst.

denk drann : die arge ist nicht dein freund und helfer sonden die sb´s werden dafür bezahlt

so viel geld wie möglich zu sparen.

und die sparen nicht an ihren eigenen gehältern...

früher hieß das sozialamt . aber der name war nicht mehr tragbar ,denn mit sozial hat das ja

 nichts mehr zu tun... (o;

ok , ich weis das sozialamt gibts auch noch aber es ist doch so , wenn mal sich nicht wehrt wird man plattgedrückt.

Offline Wolf27

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Re: Antrag
« Antwort #7 am: 04. März 2010, 05:15:33 »
Zitat von: "Elvira"
Nein, das wird dir dann nicht mehr genehmigt, weil du es ja schon hast. Du musst in solchen Fällen immer abwarten.
Das ist so pauschal nicht korrekt. Bitte erst lesen
Zitat von: "Fiestalein1981"
( Das Geld hat mir ein Freund geliehen).
dann antworten.  :wink:

In diesem Fall ist es ja so, dass der Bedarf immer noch besteht, da der Freund ja sein Geld wieder zurück haben will. Zudem wäre es m. E. durchaus angebracht gewesen, wenn die ARGE hier zeitnah reagiert hätte, da ihr ja bekannt war, daß weder Bett noch Waschmaschine vorhanden sind. Auf dem Fußboden schlafen und mit der Hand waschen oder im Waschsalon?  :no:  Im Übrigen siehe Antwort von Coolio.

LG Wolf[/b]
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline Fiestalein1981

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Re: Antrag
« Antwort #8 am: 04. März 2010, 11:27:38 »
Schaut mal bitte im Anhang ist das so okay das schreiben????

Offline Ottokar

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Re: Antrag
« Antwort #9 am: 04. März 2010, 11:40:29 »
Ich habe das Schreiben wegen darin enthaltenen persönlichen Informationen gelöscht.
Finde ich soweit I.O., ich würde aber schreiben: "Die Rückzahlung des Darlehens von 400 Euro soll aus den von der ARGE für die beantragte Erstausstattung zu bewilligenden Geldern erfolgen. Das Darlehen dient insofern nur als Überbrückung bis zur Zahlung durch die ARGE. Wird diese nicht gewährt, erfolgt die Rückzahlung in Raten von jeweils 20€ monatlich."
Außerdem würde ich davor noch ergänzen:
"Das Darlehen ist ausschließlich für die o.g. Zwecke gedacht. Bei anderweitiger Verwendung wird die Rückzahlung sofort in kompletter Höhe fällig."
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)

Offline Fiestalein1981

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Re: Antrag
« Antwort #10 am: 04. März 2010, 12:06:07 »
Vielen lieben dank

Offline Fiestalein1981

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Re: Antrag
« Antwort #11 am: 09. März 2010, 22:38:43 »
Ich hatte ja am Montag meinen termin habe die Bearbeiterin dann gefragt ob die das EInschrieben denn bekommen haben wo ich den Abtrag auf erstausstattung gestellt habe da sagte die bei denen ist nichts angekommen aber ich hab ja i nder sendungsverfolgung gesehen das es abgeholt wurde.

Nun ja meine eltern haben mir ja dann das Geld nun vorgestreckt und siehe da ich habe eine mündliche Zusage das ich das Geld bekomme von denen. Aber das heisst ja noch nichts erst wenn ich es es schriftlich habe, Ich bin gespannt