Autor Thema: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?  (Gelesen 221 mal)

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Offline Iceblue

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Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« am: 06. März 2010, 12:03:59 »
Hallo,
ich habe eine Umzugsgenehmigung von meinem Jobcenter erhalten (wg. Sanierung unserer Wohnung und danach sehr hohem Mietpreisanstieg). Wohnung wurde genehmigt, Darlehen für Kaution, Umzugsbeihilfe....alles genehmigt!

Nun habe ich meine SB gefragt, wie ich nun vorgehen soll, da ich ja in einen anderen Bezirk Berlins ziehe und dann dementsprechend ein anderes Jobcenter für mich zuständig sein wird. Ihre Antwort: Sie wird ALG II für mich und meine BG zum Ende April einstellen, mit diesem Einstellungsbescheid müßte ich dann beim neuen Jobcenter einen KOMPLETT NEUEN ANTRAG stellen!  :weisnich:

Ich dachte, weil mein Bescheid ja eigentlich von Januar 10 bis Ende Juni 10 bewilligt wurde, daß eine Ummeldung, bzw. Veränderungsmeldung an das dann für mich zuständige Jobcenter ausreichen würde? Liege ich jetzt falsch und ich muß wirklich nochmal alles komplett neu beantragen?
Ich will da jetzt nix falsch machen....wie muß ich mich jetzt verhalten, bzw. wie soll ich jetzt vorgehen?

Vielen Dank für eure Antworten.
LG
Iceblue

gulliman

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #1 am: 06. März 2010, 17:32:50 »
Es ist genau so wie dein SB sagt. So wirds geregelt. :yes:

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #2 am: 06. März 2010, 17:39:03 »
Obwohl ich in Berlin bleibe, lediglich den Bezirk wechsle? :scratch:

Offline Meck

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #3 am: 06. März 2010, 17:42:51 »
Zitat von: "Iceblue"
Obwohl ich in Berlin bleibe, lediglich den Bezirk wechsle? :scratch:

Hallo Iceblue,

ja wie mein Vorredner es schon sagte. Die eine Arge meldet Dich ab und Du musst Dich neu anmelden bei der neuen Arge mit neuem Antrag. Deine SB hat Recht.

Schau mal hier im Thread die letzten beiden Beiträge:

fragen-und-antworten-zu-hartz-iv-f4/erstantrag-wann-stellen-t16210.html
« Letzte Änderung: 06. März 2010, 17:43:35 von Meck »
Aus Gründen der Geheimhaltung befindet sich meine Signatur auf der Rückseite dieses Beitrages.

LG Meck
:bye:

gulliman

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #4 am: 06. März 2010, 17:43:35 »
yup , zwar dieselbe Behörde aber
anderes Einwohner-Einzugsgebiet , andere Unterverwaltung...
Was ist an der Sache jetzt eigentlich so schlimm?
Was hast du denn erwartet ? 'ne einfache Bürokratie?
 :no:

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #5 am: 06. März 2010, 19:17:42 »
@gulliman was für mich daran schlimm ist? das ich den ganzen Mist nochmal mitbringen muß, die ganzen Unterlagen in Kopie....das kostet leider auch Geld! Und bis jetzt ist mir leider noch kein Amt untergekommen, das sich die Kopien selber gezogen hat! Außerdem fängt jetzt auch der ganze Trouble mit meinem Mann wieder an, er macht eine Zweitausbildung, sein Mietanteil wird mir rausgerechnet, er bekommt aber nix von der ARGE (was ja auch ok ist)....aber bei Neuantrag muß ich die ganzen Unterlagen und Bescheinigungen wieder nachbringen....kommt ja sowieso nix bei rum.....das ärgert mich eben! und weil ich mir denselben Mist wg. meinem Mann nochmal von der nächsten SB anhören muß....von wegen Ausbildung aufgeben, sich der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. NIX, der macht seine Ausbildung fertig und Ende!

Aber ok....dann werde ich da wohl durch müssen!
LG
Iceblue

Offline Wolf27

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #6 am: 07. März 2010, 02:35:29 »
Bevor es hier noch "kunterbunter" wird, verweise ich mal auf unseren Ratgeber Umzug und auf die GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag.

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #7 am: 07. März 2010, 09:35:44 »
Guten Morgen;

@wolf27
 :danke: , beide Ratgeber hatte ich mir aber vorher schon durchgelesen, darum war ich auch der Meinung, eine Veränderungsmitteilung würde ausreichen!

Wie gesagt, dann werde ich da wohl durch müssen bei der nochmaligen Antragstellung  :smile:
Ich wünsche noch einen schönen, sonnigen Sonntag  :yes:

LG
Iceblue
« Letzte Änderung: 07. März 2010, 11:37:26 von Iceblue »

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #8 am: 07. März 2010, 11:31:03 »
@agrosagricola
bezugnehmend auf das was du geschrieben hast......aus diesem Grunde war ich ja der Meinung eine Veränderungsmitteilung würde reichen....nein, die BG besteht genauso wie vorher, da wird sich nix ändern!

Aus diesem Grunde ärgert es mich ja, das ich jetzt alles nochmal komplett neu machen soll! es ändert sich nix ausser das Jobcenter, da wir in einen anderen Bezirk ziehen! Es bleibt aber nach wie vor Berlin!

LG
Iceblue

gulliman

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #9 am: 07. März 2010, 13:03:04 »
sehr interessant , die erzählen dir den Zwischenstand im Widerspruchsverfahren ? Hola die Waldfee...

PS. Willkommen in NRW !   :cool:
      Geh wählen ! :ok:

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #10 am: 07. März 2010, 13:06:18 »
also werde ich es dann doch einmal mit einer Veränderungsmitteilung versuchen....an die bisherige oder die neue ARGE....oder an beide??? :weisnich:

Das werde ich dann nächste Woche gleich in Angriff nehmen, mal gucken was ich dann als Antwort bekomme  :smile:

LG
Iceblue

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #11 am: 12. März 2010, 23:30:47 »
Hallo,
wie gesagt, habe ich an meine bisher zuständige ARGE eine Veränderungsmitteilung geschrieben wg. Umzug und neuem Arbeitgeber ab April. Natürlich mit einem Hinweis (und Quellenangabe) auf ottokars Umzugsratgeber! Das gleiche Schreiben -höflich- dann noch mal an die dann neu für uns zuständige ARGE mit der Bitte, wenn ein persönlicher Vorsprachetermin nötig ist, mir Donnerstag Nachmittags nach 16 Uhr einen Termin zu geben (arbeite dann von 5.15 Uhr bis 13 Uhr + Fahrzeit...und duschen und umziehen wollt ich mich dann auch noch gerne  :wink: ).
Die bisher zuständige ARGE hat bis jetzt überhaupt nicht reagiert, mir eine Einstellung meiner Leistung zum 1.05.10 gegeben. Begründung: Umzug und dadurch Wechsel der Zuständigkeit. Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1, § 8 u. § 9 Abs. 1 SGB II und § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 SGB II und § 330 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIII)   :weisnich:   :weisnich:  fühl mich von den ganzen § richtiggehend erschlagen!

Und heute....ich dachte ich bin nicht ganz knusper.....bekomm ich mein komplettes Schreiben von der neuen, dann für uns zuständigen ARGE zurück, Anschreiben, Veränderungsmitteilung, sogar meinen Briefumschlag!!!....mit einem handschriftlichen, schon sehr heftigem Hinweis einer SB: Zitat: Da irren Sie leider gewaltig!
Sie sollten zur Vermeidung von Leistungsverlusten schnellstens in der EZ des JC L.... vorsprechen und sich sowohl einen Antrag mit neuer BG Nr., als auch einen Termin zur Abgabe holen! Zitat-Ende

Also irgendwie fühl ich mich ver.......!
Was stimmt denn jetzt nun? Neuantrag oder Veränderungsmitteilung? Oder bäckt nur wieder Berlin hier Extrabrötchen???

LG
Icblue

Offline Wolf27

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #12 am: 13. März 2010, 03:12:00 »
Hallo Iceblue,

also hierbei
Zitat von: "Iceblue"
Zitat: Da irren Sie leider gewaltig!
Sie sollten zur Vermeidung von Leistungsverlusten schnellstens in der EZ des JC L.... vorsprechen und sich sowohl einen Antrag mit neuer BG Nr., als auch einen Termin zur Abgabe holen! Zitat-Ende
ist mir doch fast die Kaffeetasse aus der Pfote gerutscht. Mal abgesehen davon, dass es eine Rotzfrechheit ist, ist es zudem noch frech gelogen, denn lt. § 16 SGBI ist zur Antragstellung eine persönliche Vorsprache NICHT erforderlich! Teile denen das so ergänzend mit und schicke den Antrag wieder hin. Auch im Ratgeber GOLDENE REGELN für den ARGE-Alltag findest du einige Paragrafen, auf die du "freundlich" hinweisen kannst.

Lies dir auch mal das hier durch: Fachliche Hinweise zu § 36 SGBII: Örtliche Zuständigkeit (PDF). Einige Punkte dürften m. E. recht interessant für dich sein.

LG Wolf[/b]
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline Iceblue

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Re: Mein genehmigter Umzug - WIE vorgehen?
« Antwort #13 am: 13. März 2010, 11:18:41 »
Danke für die Tipps!
Die fachlichen Hinweise zu § 36 sind ja sehr interessant!
Aber ich hatte ja keinen Antrag hingesendet sondern eine Veränderungsmitteilung!

Über den "Hinweis" dieser SB hab ich mich gestern auch aufgeregt, wußte nicht ob ich lachen oder weinen sollte!
Also werde ich mich nun nochmal hinsetzen und ein Schreiben aufsetzen....für die neue ARGE!
Und den Einstellungsbescheid meines bisherigen Jobcenters, gegen den werde ich -denk ich mal- Widerspruch einlegen müssen...oder?
Das ist alles so super kompliziert, bin wirklich am Überlegen, ob ich mir am Montag einen Beratungsschein für meinen ReA hole, denn ich will da nix falsch machen und dann womöglich noch den gesamten Anspruch verlieren.
Aber vorab werd ich auf jeden Fall ein Schreiben verfassen, denn die Willkür mancher SB`s bzw. Jobcenter geht mir schon mächtig auf den Keks!

LG
Iceblue