Hallo,
wie gesagt, habe ich an meine bisher zuständige ARGE eine Veränderungsmitteilung geschrieben wg. Umzug und neuem Arbeitgeber ab April. Natürlich mit einem Hinweis (und Quellenangabe) auf ottokars Umzugsratgeber! Das gleiche Schreiben -höflich- dann noch mal an die dann neu für uns zuständige ARGE mit der Bitte, wenn ein persönlicher Vorsprachetermin nötig ist, mir Donnerstag Nachmittags nach 16 Uhr einen Termin zu geben (arbeite dann von 5.15 Uhr bis 13 Uhr + Fahrzeit...und duschen und umziehen wollt ich mich dann auch noch gerne :wink: ).
Die bisher zuständige ARGE hat bis jetzt überhaupt nicht reagiert, mir eine Einstellung meiner Leistung zum 1.05.10 gegeben. Begründung: Umzug und dadurch Wechsel der Zuständigkeit. Entscheidung beruht auf § 7 Abs. 1, § 8 u. § 9 Abs. 1 SGB II und § 48 Abs. 1 Satz 2 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 40 Abs. 1 SGB II und § 330 Abs. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGBIII)

fühl mich von den ganzen § richtiggehend erschlagen!
Und heute....ich dachte ich bin nicht ganz knusper.....bekomm ich mein komplettes Schreiben von der neuen, dann für uns zuständigen ARGE zurück, Anschreiben, Veränderungsmitteilung, sogar meinen Briefumschlag!!!....mit einem handschriftlichen, schon sehr heftigem Hinweis einer SB: Zitat: Da irren Sie leider gewaltig!
Sie sollten zur Vermeidung von Leistungsverlusten schnellstens in der EZ des JC L.... vorsprechen und sich sowohl einen Antrag mit neuer BG Nr., als auch einen Termin zur Abgabe holen! Zitat-Ende
Also irgendwie fühl ich mich ver.......!
Was stimmt denn jetzt nun? Neuantrag oder Veränderungsmitteilung? Oder bäckt nur wieder Berlin hier Extrabrötchen???
LG
Icblue