Autor Thema: Noch Essensgeld erhalten  (Gelesen 135 mal)

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Offline Tety

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Noch Essensgeld erhalten
« am: 06. März 2010, 20:12:44 »
Guten Tag
Mein Sohn hatte bis zum 28 Februar Zivildienst.
Da wird das Geld wie bei den Beamten ausbezahlt also er hat den ersten Lohn sofort am Anfang bekommen. Der Februarlohn und das Abschiedsgeld gab es auch schon im Februar,
doch Heute bekam er Bescheid das er noch 187 Essensgeld bekommt weil er am Schluss noch 2 Wochen Urlaub hatte. Wird das jetzt voll abgezogen denn er ist im März wieder bei uns in der Bedarfsgemeinschaft?
LG Petra
« Letzte Änderung: 30. Juni 2010, 18:22:15 von Meck »
"Ohana heißt Familie. Familie heißt, dass alle zusammenhalten und füreinander da sind."

Offline Ottokar

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Re: Noch Essensgeld erhalen
« Antwort #1 am: 07. März 2010, 14:02:09 »
Diese Nachzahlung gehört zu den Leistungen, von denen er während seines Zivildienstes seinen Lebensunterhalt bestreiten musste, währenddessen er ja keinen ALG II-Anspruch hat(te). Sie darf somit nicht angerechnet werden.
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)

Offline Tety

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Re: Noch Essensgeld erhalen
« Antwort #2 am: 07. März 2010, 17:13:30 »
Vielen vielen dank
LG Petra
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