Du musst da gedanklich trennen zwischen einer "private Paarbeziehung" , wo man Tisch, Bett und Vertrauen miteinander teilt - und dem, was für den ALG2-Leistungsbezug relevant ist.
"Bedarf" ist beim ALG2 (grob gesagt) das, was man als Minimum zum Leben benötigt. In einer "Bedarfsgemeinschaft" sorgen die Mitglieder gegenseitig nach Möglichkeit dafür, dass alle Mitglieder ihren Bedarf decken können. Man leistet sich also gegenseitig finanz./materielle Unterstützung, steht füreinander finanz. ein und leistet sich gegenseitig Unterhalt. Entweder, weil man per Gesetz dazu verpflichtet ist (z.B. Verheiratete) - oder weil man es freiwillig tut.
Bei einem unverheirateten Paar, das zusammen lebt, geht der Gesetzgeber von einer
freiwillig übernommenen gegenseitigen Unterhaltsunterstützung aus, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Z.B. wenn man ein gemeinsames Bankkonto hat, oder wenn man dem anderen Zugriff zum eigenen Konto gestattet und er also über das Geld des Partners verfügen kann. Oder wenn man gemeinsame Versicherungsverträge abschließt usw.
Wenn man das
nicht tut (und auch keinen der anderen Punkte des §7 erfüllt), dann ist man
keine "Bedarfsgemeinschaft" . Weil man ja eben nicht für die Bedarfe/ materiellen Bedürfnisse des Partners aufkommt und keine Verantwortung füreinander übernimmt.-
Ihr seid im Sinne einer privaten Paarbeziehung zusammen, lebt zusammen, teilt Tisch und Bett miteinander.. für den Gesetzgeber bzw. die ARGE ist aber nur erheblich, ob ihr einander finanziell/materiell unterhaltet (oder nicht).
.. das meine Freundin mich einfach nur als neue Person in dem Haushalt angeben muss?
Als weitere Person in ihrer
Wohnung ! Der Begriff "Haushaltsgemeinschaft" bezeichnet eigentlich nur das Zusammenleben von Verwandten. Wenn deine Freundin dich als weitere Person in ihrem "Haushalt" angäbe, könnte die ARGE es so auslegen, dass sie dich mit dieser Formulierung in ihrer
Bedarfsgemeinschaft anmeldet..aber du gehörst ja nicht zu ihrer BG, wenn ihr nicht
wirtschaftlich füreinander sorgt.
Rein Theoretisch gesehen, brauch sie nur zur ARGE gehen, mich als eine weitere Person in ihrem Haushlat angeben und die ARGE hat es nicht zu interessieren wie mein Einkommen ist?
Als weitere Person in ihrer
Wohnung angeben - ja. Und extra hingehen muss sie dafür nicht .. sie kann sich einfach das BA-Formular "Mitteilung über Veränderungen ALG2" runterladen und nachweislich an die ARGE schicken.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/N ... I-Nav.htmlDarin braucht sie nur unter dem Punkt "Sonstige Änderungen in den persönlichen u. wirtschaftlichen Verhältnissen" anzugeben: "Ab Datum XX.XX. eine weitere Person in meiner Wohnung wohnhaft; keine Wirtschafts-/ Bedarfsgemeinschaft vorliegend."
Die ARGE darf keine Auskünfte über dein Einkommen oder Vermögen von dir direkt ( oder über deine Freundin) erfragen oder anrechnen, da du nicht zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehörst.
Spielt das denn gar keine Rolle, wenn wir zusammen in einem Bett schlafen?? Habe bis jetzt immer nur was anderes gehört, das es dann schon eine Eheähnliche Lebens Gemeinschaft wäre.
Nein, das spielt keine Rolle. Im geltenden SGB II gibt es den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" nicht. Dort wird definiert, wann man eine Bedarfsgemeinschhaft ist - und welche Voraussetzungen für eine "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" (zwischen Unverheirateten) vorliegen müssen. Siehe oben.
Ob man neben-oder miteinander schläft oder wie lange man schon zusammenlebt, sagt ja nix darüber aus, ob man auch
finanziell füreinander sorgt. Mal als Beispiel:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,354017,00.htmlEntschuldigt mir die dummen Fragen, aber ich will sicher sein das ich das auch verstanden habe, um ärger mit der ARGE zu umgehen.
Das ist überhaupt keine dumme Frage. Es ist ja nunmal leider eine Tatsache, dass sehr viele ARGEn versuchen, unverheiratete Paare sofort (oder spätestens nach 1 Jahr Zusammenleben) automatisch als Bedarfsgemeinschaft anzusehen und anzurechnen. Weil die ARGEN bei BGs Geld sparen.. ist ja nachvollziehbar.
Und hier muss man auch ganz klar sagen, dass nicht alle, aber doch
sehr viele ARGEN die Betroffenen schlichtweg falsch informieren - oder die
korrekte Rechtslage unter den Tisch fallen lassen und sie den Betroffenen nicht mitteilen. Hierbei wird den Leistungsbeziehern stattdessen sehr oft ganz bewusst und gezielt der Eindruck vermittelt oder gesagt :" Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, sind Sie automatisch eine BG und er wird angerechnet...also bringen Sie mal schnell seine Lohnbescheinigungen vorbei".
Das entspricht aber
nicht der Rechtsprechung und ist unzulässig - insofern ist es da gut, dass ihr euch
vorher informiert habt und vorbereitet seid, dass sie sowas vielleicht auch bei euch versuchen. -
Wie wollt ihr das mit dem Mietverhältnis regeln ? Ziehst du bei ihr ein -oder sie bei dir ? Oder nehmt ihr gemeinsam eine neue Wohnung ? Ich frage nur wegen der Kosten der Unterkunft...ob ihr dann gemeinsam im Mietvertrag stehen werdet oder ob ihr das mit Untermietvertrag bzw. Kostenbeteiligungsvereinbarung regelt.
In dem Fall müsste deine Freundin das dann der ARGE auch mitteilen - damit dein Anteil an den Kosten der Unterkunft/KdU aus ihrer ALG2-Leistung rausgerechnet werden kann.
Wenn
kein Untermietvertrag/KB-Vereinbarung vorliegt, berechnet die ARGE die KdU ansonsten anteilig nach Kopfzahl.. also Freundin zahlt 1/2 KdU, du zahlst 1/2 KdU.
Ratgeber UntervermietungBeispiel UntermietvertragBeispiel KostenbeteiligungsvereinbarungLG