Autor Thema: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)  (Gelesen 658 mal)

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Offline Dennis83

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Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« am: 08. März 2010, 18:23:53 »
Hallo liebes hartz.info Forum.

Ich brauche mal Tipps.

"Sachlage"

Meine Freundin bezieht zur Zeit ALG II.
Ich lebe in Scheidung. Bin 2 Kindern Unterhaltspflichtig (398 €, für beide zusammen ). Mein Nettoverdienst beträgt ca. 1300€. Hinzu kommen noch laufende Kredite.


"Nun meine Frage"

Wie wäre es wenn ich mit meiner Freundin zusammen ziehen würde. Würden wir von der ARGE unterstützt werden oder würden die das ganze ALG II streichen? Wir sind ca. 3 Monate zusammen, wohnen aber noch nicht zusammen.
Es wäre ja dann noch keine Ehe ähnliche Lebensgemeinschaft, oder? Wenn ich richtig informiert bin, ist es doch eine Bedarfsgemeinschft?????

Das war es fürs erste.


Liebe Grüße

Dennis

Offline Lara

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #1 am: 08. März 2010, 18:38:29 »
Hallo und willkommen im Forum,

ihr seid nicht verheiratet, d.h. zwischen euch besteht keine gegenseitige gesetzliche Unterhaltspflicht füreinander.
Dein Vermögen und Einkommen dürfte bei Zusammenwohnen nur bei ihrer ALG2-Leistung berücksichtigt und angerechnet werden, wenn ihr beide eine freiwillige Unterhaltspflicht füreinander übernehmt und wirtschaftlich füreinander einsteht (als sogenannte "Verantwortungs-und Einstehens-Bedarfsgemeinschaft") , oder wenn Ihr eine der anderen Voraussetzungen des diesbezüglichen § 7 SGB II erfüllt (gemeinsames Kind etc.)
Lies dazu bitte mal den Ratgeber VuE-Gemeinschaft (auch ganz unten !!) :
Ratgeber VuE-Bedarfsgemeinschaft

Bildet ihr eine VuE-Bedarfsgemeinschaft und steht füreinander ein, wird dein Einkommen auf ihre Leistungen angerechnet, weil du Mitglied ihrer Bedarfsgemeinschaft wärst -allerdings unter Berücksichtigung von Freibeträgen usw., und auch der Unterhalt an deine Kinder wäre vorab als vorrangige Unterhaltspflicht zu berücksichtigen. In dem Fall würden für euch beide jeweils nur 323 EUR als Regelsatz veranschlagt . (Deine Freundin verlöre, falls sie derzeit allein erziehend mit Kind lebt, zudem auch ihren Alleinerziehungsmehrbedarf.)

Bildet Ihr keine VuE-Bedarfsgemeinschaft nach §7 SGB II, steht wirtschaftlich nicht füreinander ein, habt getrennte Konten usw., dann darf dein Einkommen von der ARGE weder erfragt noch angerechnet werden. Du hast mit ihrem Leistungsbezug nichts zu tun, sie erhält weiterhin ihren vollen Regelsatz (359 EUR) , ihre evtl. Mehrbedarfe und (wenn ihr nur zu zweit lebt) die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft/KdU für sich von der ARGE. Die andere Hälfte der KdU hättest du zu übernehmen (sofern die Anteile nicht durch Untermietvertrag o.ä. anders geregelt sind zwischen euch).
(Dabei ist es übrigens unerheblich, ob Ihr Tisch und Bett miteinander teilt. Als Kriterium relevant sind nur die Punkte des § 7  - also gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung usw.)

Hier müsste deine Freundin dann ihre Veränderungsmitteilung bei der ARGE auch entsprechend korrekt formulieren:
- Wenn ihr freiwillig füreinander eine Unterhaltspflicht übernehmt oder einen anderen Punkt des § 7 erfüllt, dann müsste sie dich als "weitere Person in ihrer Bedarfsgemeinschaft" angeben.
- Wenn ihr nicht füreinander einsteht und keinen Punkt des § 7 erfüllt,  dann müsste sie dich lediglich als "weitere Person in der Wohnung" angeben. Du bist dann nur bzgl. der anteiligen Unterkunftskosten relevant und musst der ARGE keinerlei Auskünfte über dein Einkommen oder Vermögen erteilen.

LG
"Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter,
als sich im offenen Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein !" (Tucholsky)
*Schreibe hier nur aus eigener Erfahrung u.Ansicht..nicht "rechtsberatend"*

Offline Dennis83

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #2 am: 08. März 2010, 20:59:54 »
Erstmal danke für die super schnelle antwort.

Darf ich annehmen das ich dich richtig verstanden habe? Wenn ich sage, das meine Freundin mich einfach nur als neue Person in dem Haushalt angeben muss? Wie weder ein gemeinsames Kind noch ein gemeinsames Konto. Meine Freundin kann und darf auch nicht über mein Vermögen bzw. Einkommen bestimmen.

Rein Theoretisch gesehen, brauch sie nur zur ARGE gehen, mich als eine weitere Person in ihrem Haushlat angeben und die ARGE hat es nicht zu interessieren wie mein Einkommen ist?

Spielt das denn gar keine Rolle, wenn wir zusammen in einem Bett schlafen?? Habe bis jetzt immer nur was anderes gehört, das es dann schon eine Eheähnliche Lebens Gemeinschaft wäre.

Entschuldigt mir die dummen Fragen, aber ich will sicher sein das ich das auch verstanden habe, um ärger mit der ARGE zu umgehen.



LG
Dennis

Offline Lara

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #3 am: 09. März 2010, 12:25:25 »
Du musst da gedanklich trennen zwischen einer "private Paarbeziehung" , wo man Tisch, Bett und Vertrauen miteinander teilt  - und dem, was für den ALG2-Leistungsbezug relevant ist.

"Bedarf" ist beim ALG2 (grob gesagt) das, was man als Minimum zum Leben benötigt. In einer "Bedarfsgemeinschaft"  sorgen die Mitglieder gegenseitig nach Möglichkeit dafür, dass alle Mitglieder ihren Bedarf decken können. Man leistet sich also gegenseitig finanz./materielle Unterstützung, steht füreinander finanz. ein und leistet sich gegenseitig Unterhalt. Entweder, weil man per Gesetz dazu verpflichtet ist (z.B. Verheiratete) - oder weil man es freiwillig tut.

Bei einem unverheirateten Paar, das zusammen lebt, geht der Gesetzgeber von  einer freiwillig übernommenen gegenseitigen Unterhaltsunterstützung aus, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Z.B. wenn man ein gemeinsames Bankkonto hat, oder wenn man dem anderen Zugriff zum eigenen Konto gestattet und er also über das Geld des Partners verfügen kann. Oder wenn man gemeinsame Versicherungsverträge abschließt usw.

Wenn man das nicht tut (und auch keinen der anderen Punkte des §7 erfüllt), dann ist man keine "Bedarfsgemeinschaft" . Weil man ja eben nicht für die Bedarfe/ materiellen Bedürfnisse des Partners aufkommt und keine Verantwortung füreinander übernimmt.-

Ihr seid im Sinne einer privaten Paarbeziehung zusammen, lebt zusammen, teilt Tisch und Bett miteinander.. für den Gesetzgeber bzw. die ARGE ist aber nur erheblich, ob ihr einander finanziell/materiell unterhaltet  (oder nicht).
Zitat von: "Dennis83"
.. das meine Freundin mich einfach nur als neue Person in dem Haushalt angeben muss?
Als weitere Person in ihrer Wohnung ! Der Begriff "Haushaltsgemeinschaft" bezeichnet eigentlich nur das Zusammenleben von Verwandten. Wenn deine Freundin dich als weitere Person in ihrem "Haushalt" angäbe, könnte die ARGE es so auslegen, dass sie dich mit dieser Formulierung in ihrer Bedarfsgemeinschaft anmeldet..aber du gehörst ja nicht zu ihrer BG, wenn ihr nicht wirtschaftlich füreinander sorgt.

Zitat
Rein Theoretisch gesehen, brauch sie nur zur ARGE gehen, mich als eine weitere Person in ihrem Haushlat angeben und die ARGE hat es nicht zu interessieren wie mein Einkommen ist?
Als weitere Person in ihrer Wohnung angeben - ja. Und extra hingehen muss sie dafür nicht .. sie kann sich einfach das BA-Formular "Mitteilung über Veränderungen ALG2" runterladen und nachweislich an die ARGE schicken.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/N ... I-Nav.html

Darin braucht sie nur unter dem Punkt "Sonstige Änderungen in den persönlichen u. wirtschaftlichen Verhältnissen" anzugeben: "Ab Datum XX.XX. eine weitere Person in meiner Wohnung wohnhaft; keine Wirtschafts-/ Bedarfsgemeinschaft vorliegend."

Die ARGE darf keine Auskünfte über dein Einkommen oder Vermögen von dir direkt ( oder über deine Freundin) erfragen oder anrechnen, da du nicht zu ihrer Bedarfsgemeinschaft gehörst.
Zitat
Spielt das denn gar keine Rolle, wenn wir zusammen in einem Bett schlafen?? Habe bis jetzt immer nur was anderes gehört, das es dann schon eine Eheähnliche Lebens Gemeinschaft wäre.
Nein, das spielt keine Rolle. Im geltenden SGB II gibt es den Begriff "eheähnliche Gemeinschaft" nicht. Dort wird definiert, wann man eine Bedarfsgemeinschhaft ist - und welche Voraussetzungen für eine "Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft" (zwischen Unverheirateten) vorliegen müssen. Siehe oben.

Ob man neben-oder miteinander schläft oder wie lange man schon zusammenlebt, sagt ja nix darüber aus, ob man auch finanziell füreinander sorgt. Mal als Beispiel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,354017,00.html
Zitat
Entschuldigt mir die dummen Fragen, aber ich will sicher sein das ich das auch verstanden habe, um ärger mit der ARGE zu umgehen.
Das ist überhaupt keine dumme Frage. Es ist ja nunmal leider eine Tatsache, dass sehr viele ARGEn versuchen, unverheiratete Paare sofort (oder spätestens nach 1 Jahr Zusammenleben) automatisch als Bedarfsgemeinschaft anzusehen und anzurechnen. Weil die ARGEN bei BGs Geld sparen.. ist ja nachvollziehbar.

Und hier muss man auch ganz klar sagen, dass nicht alle, aber doch sehr viele ARGEN die Betroffenen schlichtweg falsch informieren - oder die korrekte Rechtslage unter den Tisch fallen lassen und sie den Betroffenen nicht mitteilen. Hierbei wird den Leistungsbeziehern stattdessen sehr oft ganz bewusst und gezielt der Eindruck vermittelt oder gesagt :" Wenn Sie mit jemandem zusammenleben, sind Sie automatisch eine BG und er wird angerechnet...also bringen Sie mal schnell seine Lohnbescheinigungen vorbei".

Das entspricht aber nicht der Rechtsprechung und ist unzulässig - insofern ist es da gut, dass ihr euch vorher informiert habt und vorbereitet seid, dass sie sowas vielleicht auch bei euch versuchen. -

Wie wollt ihr das mit dem Mietverhältnis regeln ? Ziehst du bei ihr ein -oder sie bei dir  ? Oder nehmt ihr gemeinsam eine neue Wohnung ? Ich frage nur wegen der Kosten der Unterkunft...ob ihr dann gemeinsam im Mietvertrag stehen werdet oder ob ihr das mit Untermietvertrag bzw. Kostenbeteiligungsvereinbarung regelt.
In dem Fall müsste deine Freundin das dann der ARGE auch mitteilen - damit dein Anteil an den Kosten der Unterkunft/KdU aus ihrer ALG2-Leistung rausgerechnet werden kann.
Wenn kein Untermietvertrag/KB-Vereinbarung vorliegt, berechnet die ARGE die KdU ansonsten anteilig nach Kopfzahl.. also Freundin zahlt 1/2 KdU, du zahlst 1/2 KdU.

Ratgeber Untervermietung
Beispiel Untermietvertrag
Beispiel Kostenbeteiligungsvereinbarung

LG
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Offline Dennis83

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #4 am: 10. März 2010, 17:59:04 »
Hallo Lara.

Erstmal danke für die Aufklärung.
Zu deiner Frage. Meine Freundin hat schon eine Wohnung und ich würde dann bei ihr einziehen. Die Hälfte von der Miete für jeden wäre für uns aktzeptabel.
Es ging uns halt nur darum, ob sie mein Einkommen anrechnen dürfen oder nicht. Aber die Frage hast du mir ja schon echt super beantwortet.

Dann werden wir das Formular runterladen und ausfüllen und das dann zur ARGE schicken. Sind mal gespannt was die versuchen werden. Bezüglich auf mein Einkommen.

Vielen liebenDank für eure schnellen Antworten und vorallem hilfreiche.


LG

Offline Lara

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #5 am: 10. März 2010, 21:01:58 »
Zitat von: "Dennis83"
Meine Freundin hat schon eine Wohnung und ich würde dann bei ihr einziehen.
Nur dran denken, dass der Vermieter zustimmen muss - und dass deine Freundin deinen Einzug dann sofort bei der ARGE melden muss.  :wink:
Zitat
Die Hälfte von der Miete für jeden wäre für uns aktzeptabel.
Ihr KdU-Anteil wird ja weiterhin bei ihrer ALG2-Leistung berücksichtigt bzw. von der ARGE übernommen.. und du übernimmst die andere Hälfte.
Zitat
Dann werden wir das Formular runterladen und ausfüllen und das dann zur ARGE schicken.
Nicht "wir" ...sondern deine Freundin !  :wink: Ist wirklich empfehlenswert, sich da auch selber gedanklich gleich "auseinander" zu divideren, wenn es um die ARGE-Angelegenheiten geht. Du hast mit ihrem Leistungsbezug nichts zu tun.
Zitat
Sind mal gespannt was die versuchen werden. Bezüglich auf mein Einkommen.
Ach, der Ablauf ist da ja meistens ziemlich ähnlich. *g*
a) Im "unkompliziertesten" Fall (so sollte es eigentlich laufen) wird die ARGE deiner Freundin einfach ab deinem Einzugstag nur noch die halbe Miete bewilligen und zahlen - und das war's . Nach spätestens 1 Jahr Zusammenwohnen dürfte dann von ihnen ein Schreiben kommen, dass Ihr nun eine BG seid und dass deine Freundin nun Nachweise über dein Einkommen vorlegen soll - und dass die ARGE ihre Zahlung vorläufig einstellt, bis diese Nachweise vorliegen. Falls Ihr zu dem Zeitpunkt nachwievor aber keine der Voraussetzungen des §7 erfüllt und nicht finanziell füreinander einsteht, müsste deine Freundin dann nachweislich schriftlichen Widerspruch einlegen und eine Erklärung vorlegen, dass Ihr nachwievor keine VuE-Bedarfsgemeinschaft seid und sie daher auch keine Auskünfte über dein Einkommen erteilen kann. Das solltet Ihr dann am besten auch belegen können (Nachweise getrennter Konten; Quittungen, dass du deinen Mietanteil selbst gezahlt hast; eigene Einkaufsquittungen/Versicherungspolicen usw.) Wenn es soweit kommt, findet Ihr hier aber auch schon einige hilfreiche Musterschreiben für diese Fälle  :grins: :
Stellungnahme Unterstellung einer VuE-BG
Widerspruch gegen Veranlagung als VuE-BG
Erklärung keine VuE-BG nach 1 Jahr

Möglich auch: b) Wenn deine Freundin jetzt eine Veränderungsmitteilung an die ARGE schickt und dich als weiteren Bewohner in ihrer Wohnung meldet, der aber nicht zu ihrer Wirtschafts-, Haushalts- oder Bedarfsgemeinschaft gehört, kann es auch sein,  dass die ARGE ihr trotzdem jetzt schon das Formular Anlage VE (für Verantwortungs- u. Einstehensgemeinschaften) zuschickt und verlangt, dass deine Freundin Nachweise über dein Einkommen vorlegen soll. Dann ist der Ablauf ähnlich wie bei a). Das Formular VE kann und darf sie nicht ausfüllen, da ihr ja keine VuE-BG seid. Sie widerspricht dann nachweislich schriftlich der vermutenden Unterstellung einer BG und der unzulässigen Datenerhebung der ARGE (da kann man ggf. auch noch auf das Probejahr hinweisen, siehe Ratgeber VuE-BG) und legt eine schriftliche Erklärung von dir vor, dass du sie weder materiell noch finanziell unterstützt und ihr auch keine Auskünfte zu deinem Einkommen erteilen wirst.

Wenn ihre ARGE von der ganz hartnäckigen Sorte ist, kann es auch sein, dass deine Freundin zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wird - oder dass sie euch mit einem Hausbesuch ankommen. Zu dem Gespräch hingehen müsste sie dann zwar, aber private Auskünfte zum Leben, Job, Einkommen, Einkaufsverhalten usw. eines Dritten (=du) kann sie nicht erteilen (und dürfte sie ja rechtlich auch gar nicht - weil deine persönlichen Daten sie oder Dritte nichts angehen). Du bist ihr Beziehungspartner, ihr wohnt zusammen, macht getrennte Kasse und sorgt finanziell nicht füreinander...und ob und wie ihr wo schlaft oder eure Freizeit verbringt ,geht die ARGE nichts an. Solche Fragen muss sie auch nicht beantworten - da sie nicht ALG2-leistungsrelevant sind, wäre das eine unnötige und unzulässige Datenerhebung, für die keine Mitwirkungspflicht deiner Freundin besteht.

Und was einen Hausbesuch angeht: Den muss deine Freundin nicht zulassen, wenn sie nicht möchte. Anhand eurer Bettwäsche und Zahnbürsten lässt sich ja nicht erkennen , ob ihr finanziell füreinander einsteht. Da hat die Arbeitsagentur aber auch bereits per Dienstweisung festgestellt, dass ein Hausbesuch kein adäquates Mittel zur Feststellung einer VuE-BG darstellt - sondern dass dafür eben ggf. die Antrags- Formular- Anlage VE gedacht ist:
 "Zur Feststellung einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sind Informationen erforderlich, die nur schwer im Wege eines Hausbesuches geklärt werden können. Aspekte, die für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft sprechen (§ 7 Abs. 3a SGB II) können in der Regel über die Angaben des Zusatzblattes 5 auch ohne Hausbesuch festgestellt werden. Der Hausbesuch ist allenfalls bei Widerlegung der Vermutung zur Indizienfeststellung erforderlich."

Für alle Fälle bzw. nur zur Info aber auch noch der Link zum Leitfaden Hausbesuche .. ist allgemein ganz gut zu wissen, wie da die Weisungen sind und worauf man ein Anrecht hat usw.: dateien/pdf/leitfaden_aussendienst.pdf

Wichtig ist halt nur (wenn ihr euch tatsächlich finanziell nicht unterstützt), dass deine Freundin dich nirgendwo als Mitglied ihrer "Bedarfs- /Wirtschaftsgemeinschaft" einträgt oder angibt .. sondern eben nur als ihren Mitbewohner. Und dass sie alles nachweislich schriftlich macht, auch deine Anmeldung. Also am besten per Rückschein-Einschreiben , oder sich die persönliche Abgabe von Schreiben und Unterlagen auf einer mitgebrachten Kopie mit Datum und Stempel bestätigen lassen.
Goldene Regeln
Alltagstipps für Umgang mit ARGE
Nicht ohne Beistand zur ARGE

Und wenn noch irgendwas sein sollte in dieser Sache, schreibst einfach am besten hier in diesem Thread weiter (den findest du dann oben über "Eigene Beiträge" wieder) - dann hat man gleich den ganzen Zusammenhang dabei.

Bis dann alles Gute an Euch !  :bye:
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Offline Dennis83

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #6 am: 30. Juni 2010, 15:51:17 »
Hallo,

ich bin es mal wieder!  :zwinker:

Wir wollen den Umzug jetzt entlich angehen. Habe aber noch paar Unklarheiten.

Also, ich muss die Hälfte der Unterkunftskosten an meine Freundin überweisen und sie muss das dann ihrem Vermieter überweisen, ist das so korrekt?
Muss meine Freundin der ARGE einen Untermietvertrag vorzeigen? Ich habe mir das Musterbeispiel für den Untermietvertrag, hier auf der Seite, angeguckt. Ist die Mietaufschlüssellung für die Gesamtmiete gemeint oder der Anteil für mich?
Bei der Schlüsselangabe, steht Zimmerschlüssel, muss das angegeben werden? Meine Freundin hat nur "zwei" Zimmer. Spriech ein Wohnzimmer und ein Schlafzimmer. Wäre ja auch völlig egal, wenn die ARGE den Untermietvertrag ja garnicht zu Gesicht bekommt.

Du schreibst:
"Wichtig ist halt nur (wenn ihr euch tatsächlich finanziell nicht unterstützt), dass deine Freundin dich nirgendwo als Mitglied ihrer "Bedarfs- /Wirtschaftsgemeinschaft" einträgt oder angibt .. sondern eben nur als ihren Mitbewohner. Und dass sie alles nachweislich schriftlich macht, auch deine Anmeldung. Also am besten per Rückschein-Einschreiben , oder sich die persönliche Abgabe von Schreiben und Unterlagen auf einer mitgebrachten Kopie mit Datum und Stempel bestätigen lassen."

Was ist mit "auch deine Anmeldung" gemeint? Das heißt, das meine Freundin meine Ummeldung, beim Einwohnermeldeamt, auch bei der ARGE vorzeigen muss?


Ich glaube das wars erstmal wieder.



Ich sage schonmal danke im vorraus.

LG
Dennis

Offline Lara

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Re: Mit meinem Partner zusammen ziehen! (Fragen)
« Antwort #7 am: 30. Juni 2010, 16:32:10 »
Hi

Also, ich muss die Hälfte der Unterkunftskosten an meine Freundin überweisen und sie muss das dann ihrem Vermieter überweisen, ist das so korrekt?
Genau. Wichtig ist, dass du halt einen Nachweis hast über tatsächlich geleistete Zahlungen.
Zitat
Meine Freundin hat nur "zwei" Zimmer. Spriech ein Wohnzimmer und ein   Schlafzimmer. 
Bei euch als Paarbeziehung wäre es mMn sinnvoller, eine Kostenbeteiligungsvereinbarung zu machen statt eines Untermietvertrags (und sei es nur, um bei der ARGE keine Fragen beantworten zu müssen, seit wann ein Vermieter mit seinem Untermieter im selben Bett schläft  :smile: ) Eine Mustervereinbarung ist oben schon verlinkt; kann man dann halt passend abändern (also z.B. das "eigene Zimmer " weglassen usw.), und statt "Dauergast" würde ich eben überall "Herr Dennis" eintragen.
Zitat
Ich habe mir das Musterbeispiel für den Untermietvertrag, hier auf der Seite, angeguckt. Ist die Mietaufschlüssellung für die Gesamtmiete gemeint oder der Anteil für mich?
Siehe oben, Untermietvertrag würde ich eher sein lassen. Ansonsten kann er aber nur das enthalten ,was die Miete angeht, die du selber an deine Vermieterin zu zahlen hast.

Da sie durch deine anteilige Übernahme der KdU ihren eigenen KdU-Bedarf   senkt, ist das leistungsrelevant und muss somit der ARGE sofort   angezeigt werden. (->Veränderungsmitteilung, dazu Kostenbeteiligung vorlegen).
Zitat
Bei der Schlüsselangabe, steht Zimmerschlüssel, muss das angegeben werden?
Das ist weniger für die ARGE relevant, sondern für euch beide. Es handelt sich ja um einen rechtlichen Vertrag zwischen euch - unabhängig davon , ob einer von euch beiden derzeit bei der ARGE ist oder nicht. Und z.B. im Falle einer Trennung sollte schon geregelt sein, ob Haus-, Wohnungs- und Briefkastenschlüssel ausgehändigt wurden und zurückzugeben sind usw.
Zitat
Was ist mit "auch deine Anmeldung" gemeint?
Oh, tschuldigung..ja, das war wohl blöd formuliert.Ich meinte damit nur, dass sie der ARGE nachweislich meldet, dass und ab wann sie dich als Mitbewohner bei sich wohnen hat. Also deinen Einzug melden... ( ohne "an-.." davor  :grins: )

LG

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