Diesen Betrag haben mein Mann und ich ausgemacht. Wir haben in Deutschland geheiratet. Zu dem Betrag kommen im uebrigen nochmal so 150 Euro dazu weil er mein Auto weiterhin bezahlt. Ich denke wenn ein Anwalt alle Ausgaben/Schulden durchrechnet muesste er mir nicht viel mehr zahlen. (Er ist CPT )
Da kann es trotzdem sein, dass die ARGE dann eine Überprüfung und ggf. Festsetzung der Unterhaltsansprüche und -höhe verlangt (kostenlos übers Jugendamt...oder kostenpflichtig beim Anwalt - bei ALG2-Bezug dürftest du bzw. die Kinder problemlos Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe für den Anwalt bekommen.)
Zum Kindergeld, da muesste ich nochmal nachsehen, ich habe immer den US Dollar Betrag.
Kindergeld in Dollar ? Ist das vielleicht eine Zahlung, die du von den US-Behörden bekommst, im Sinne von Child Allowance oder sowas ? Soweit ich weiss, bist du mit deutscher Staatsbürgerschaft bei Wohnsitz in Deutschland aber grundsätzlich anspruchsberechtigt für das deutsche Kindergeld (je 184 Euro fürs 1.und 2.Kind und 190 Euro fürs 3.Kind). (Nur Elterngeld gäbe es glaube ich für Kinder von NATO-Truppenangehörigen nicht - oder nur mit großen Einschränkungen. Aber Elterngeld fiele ja wegen des Alters der Kinder eh weg.) Vielleicht am besten ggf. mal bei der deutschen Kindergeldkasse erkundigen, wie da überhaupt euer Status ist ? Nicht, dass dir noch die amerik.Child Allowance bei Scheidung wegfällt oder sowas - und du dann von
beiden Seiten nix kriegst. Bei ALG2-Antrag wird ja auch nach dem Kindergeld gefragt, weil das eine vorrangige Leistung und als Einkommen aufs ALG angerechnet wird.
Ich würde bei der ALG2-Stelle mal davon ausgehen, dass die mit so einer speziellen Situation wie Eurer überfordert sein werden und einfach nach (deutschem) 0/8/15-System vorgehen, weil sie sich selber nicht auskennen. Da wird es zwangsläufig bestimmt sinnvoll sein, sich vorab selber nach allem zu erkundigen und auch möglichst schnell einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, der sich mit Scheidungs-und Unterhaltsverfahren bei NATO-Truppenangehörigen auskennt. Wenn du da vor Ort über Bekannte keinen findest, vielleicht gibt es hier über dieses Forum einen konkreten Tipp:
http://www.amerika-forum.de/usa-auswand ... d-usa-138/ . Oder über einen Online-Anwaltsuchdienst einen Anwalt für Internationales Familienrecht /Int.Privatrecht in der Nähe suchen.
Da waren wir noch in Amerika, diese Regeln sind allerdings die gleichen in Deutschland. Ich hatte den dicken Waeltzer mit ihren lachhaften Regeln in der Hand.
Dann sind die beim Unterhalt wohl nach diesen internen Military Service Support Rules o.s. gegangen. Und da scheint es ja Riesenunterschiede zu geben, je nachdem ob es Air Force- oder Army-Service usw. betrifft. Aber deren Regeln und Beträge sind wohl nicht unbedingt von Vorteil für die Angehörigen. Da hast du Recht - wird bestimmt das Beste sein, baldigst einen privaten Anwalt hinzuzuziehen, der EURE Rechte kennt und vertritt.
Ich hatte meinen Mann in Amerika bei den MP's angezeigt und eine Kontaktsperre erwaegt. Von Unterstueztung vom Militaer kann bei Domestic Violence keine Rede sein. Es war Lachhaft, oder besser demuetigend. Die Dame von Family Advocacy sagte, dass die Army zuviel Geld in ihre Soldaten investiert, dass nur bei schwerer Koerperverletzung etwas geschieht, und auch dann stehen sie hinter den Soldaten.Traurig aber wahr..ich habe es erlebt.
Das hört und liest man ja leider öfter, dass da viel unter den Teppich gekehrt wird. Was nicht sein
soll, das
kann auch nicht sein - und was nicht passt, wird eben passend gemacht. Und gerade als nicht-amerik. Angehöriger steht man wohl oft extrem alleine und hilflos da..Schlimm ist das .
Ich persönlich bin der Meinung, die decken und vertuschen da viel aus reiner Sorge, dass sonst wohlmöglich zu viele zivile Klagen und Ansprüche auf sie zurollen könnten - wohl auch, weil ihre Streitkräfte oft gesundheitlich und psychisch krank aus Einsätzen nach Hause kommen.
Ich hab das bei Bekannten erlebt, wo der Mann nach dem Einsatz im Golfkrieg in jeder Hinsicht "kaputt" zurückkam. Das Paar hat jahrelang ein Vermögen und Schulden in Anwälte und "unabhängige" zivile Ärzte gesteckt. Aber weder wurden seine schweren gesundheitlichen Schäden und psychischen Veränderungen jemals als Folgen des Kriegseinsatzes anerkannt, noch wurde irgendeine Verantwortung für ihre während dieser Zeit gezeugten Zwillinge übernommen (eines ist tot und das andere schwer missgebildet geboren) . Das ist eine starke, große Maschinerie bei den Streitkräften - und wer ihnen querläuft, hat wohl nichts zu lachen...beruflich und privat.
Ausserdem habe ich Angst es alleine zu schaffen mit 3 Kindern.
Ich bin ganz sicher, dass du das schaffst..für dich und deine Kinder.

Der Anfang ist bestimmt nicht einfach und alles braucht seine Zeit. Aber du weisst ja,
wofür du es tust und dass es das Beste ist. Und wenn erstmal etwas Abstand reingekommen ist... es wird sich alles regeln, auch mit dem Papa. Er ist für die Kinder ja nicht unerreichbar, und manchmal ändert die Zeit und der Abstand doch vieles wieder zum Positiven. Und du hast doch auch schon , während dein Mann im Einsatz weg war, immer alles alleine geschultert und geschafft. Das packst du ! Und hol dir dazu jede Unterstützung und Hilfe, die du kriegen kannst.
In der Housing kann ich momentan noch wohnen, ich kann es sicher auch noch herauszoegern, aber ich moechte auch den Absprung schaffen..ich muss mich aus dieser Ehe entgueltig loesen.
Trennung und vor allem das Wohl der Kinder (Bedrohung usw.) sind ja objektiv Auszugsgründe. Aber da wäre es,wenn du beim deutschen Amt Leistungen beantragst, vielleicht am Besten, wenn du vorher schon ein konkretes "Muss"-Auszugsdatum nachweisen könntest oder erstmal bei Freunden /am zukünftigen Wohnort unterkommst. Mit Military Housing-Regeln kennt die ARGE sich bestimmt nicht aus. Und solange du dort noch bezahlt untergebracht bist, werden sie sich auch nicht darum reissen, dir mit Umzug und einer eigenen Wohnung entgegen zu kommen, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
Ich würde erstmal
nachweislich schriftlichen Antrag auf ALG2 stellen . Falls Ihr wohngeld- (und nicht ALG2-) berechtigt seid , teilen die dir das nach der Berechnung in ihrem Bescheid ja dann mit .
Nur ergänzend zu dem, was Ottokar schon schrieb und verlinkt hat:
ALG2-Antragsformulare DownloadAusfüllhinweise ALG2-HauptantragAlltagstipps für Umgang mit ARGERatgeber Beratungshilfe, PKHBroschüre Beratungs-,ProzesskostenhilfeBVerfG-Urteil zu BeratungshilfescheinRatgeber UmzugLG