Autor Thema: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II  (Gelesen 256 mal)

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Offline Ottokar

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Für das "Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz" (Drucksache 17/507), welches u.a. die Anhebung des Altersvorsorgefreibetrages des SGB II auf 750€ beinhaltet, haben die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und FDP beantragt (Drucksache 17(11)62neu), in § 23 SGB II einen neuen Absatz, der die vom BVerfG geforderten Sonderbedarfe berücksichtig, einzufügen.
Danach sollen jedoch andere Leistungsträger, freiwillige Leistungen Dritter sowie Einsparmöglichkeiten des Hilfebeziehers vorrangig sein.
Konkret soll der Hilfebezieher vorher Anträge bei allen anderen möglichen Leistungsträgern stellen, Familienangehörige, Stiftungen und Hilfsorganisationen anpumpem, oder sein ALG II dafür sparen. CDU/CSU und FDP schreiben dazu:

Der zusätzliche Anspruch ist unter den Aspekten des nicht erfassten atypischen Bedarfs sowie eines ausnahmsweise höheren, überdurchschnittlichen Bedarfs angesichts seiner engen und strikten Tatbestandsvoraussetzungen auf wenige Fälle begrenzt. Ein Anspruch auf Übernahme dieses individuellen Mehrbedarfs kann nämlich nur dann entstehen, wenn es sich um einen regelmäßig wiederkehrenden, dauerhaften, längerfristigen, unabweisbaren atypischen oder um einen ausnahmsweise überdurchschnittlichen Bedarf handelt. Für die Beurteilung der Regelmäßigkeit ist auf den Bewilligungszeitraum abzustellen. Der atypische und überdurchschnittliehe Mehrbedarf ist vorrangig durch alle verfügbaren Mittel zu decken. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere gewährte Leistungen anderer Leistungsträger als der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende (z.B. Unterhaltsvorschuss, Leistungen der Kranken- und Pflegekassen), Zuwendungen Dritter (z.B. von Familienangehörigen) und Einsparmöglichkeiten der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Zuwendungen Dritter können in Form von Sach-, Geld- oder Dienstleistungen gewährt werden. Auf die rechtliche Einordnung als Einnahme kommt es insoweit nicht an.

Anwendungsfälle der Härtefallklausel des § 21 Absatz 6
SGB II können dauerhaft benötigte Hygienemittel bei bestimmten Erkrankungen (z. B. HIV, Neurodermitis), Putz- bzw. Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer und Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts bei getrennt lebenden Eltern sein. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Dagegen besteht in den folgenden Fallgestaltungen grundsätzlich kein zu übernehmender zusätzlicher Mehrbedarf: Praxisgebühr, Schulmaterialien und Schulverpflegung, Bekleidung bzw. Schuhe in Überoder Untergrößen, nicht von § 21 Absatz 5 SGB II umfasster krankheitsbedingter Ernährungsaufwand, Brille, Zahnersatz und orthopädische Schuhe.
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Offline Lara

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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #1 am: 13. März 2010, 02:11:04 »
Zitat
Zuwendungen Dritter (z.B. von Familienangehörigen) und Einsparmöglichkeiten der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
Ich nehme mal an, das war im BVerfG-Urteil so nicht genannt , oder ? Und was nicht genannt ist, ist ja auch nicht ausgeschlossen.. :ironie:

Und wie soll das praktisch laufen ? Soll man von mindestens drei Verwandten und Freunden eine Bestätigung mit Unterschrift vorlegen müssen , dass sie einem kein Geld geben ?  Nicht nur da, sondern auch bei allen anderen (nicht-behördlichen) Anbettel-Stellen: Wo bleibt da der Leistungsbezugs-Datenschutz ?!  

Und wie..."Einsparmöglichkeiten"..? Da es um "atypischen Bedarf sowie einen ausnahmsweise höheren, überdurchschnittlichen Bedarf" geht, ist doch beides nicht im Regelsatz enthalten, somit ist darin auch kein Ansparbetrag dafür enthalten. Also müsste man aus anderen RS-Teilbedarfen einsparen, die dafür nicht vorgesehen sind, und dadurch hätte man eine unzulässige Bedarfsunterdeckung..
Also hat man die Einsparmöglichkeit, dafür weniger zu essen oder was..
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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #2 am: 13. März 2010, 02:28:38 »
Zitat von: "Lara"
... Also hat man die Einsparmöglichkeit, dafür weniger zu essen oder was..
Nein, muss man nicht. Ich habe schon vor mehr als zwei Jahren mal den Spruch einer SB gehört: Bei der Tafel kostet ein warmes Essen nur einen Euro. Rechnen sie sich selbst aus, was sie da im Monat sparen könnten. Ist doch nett so ein nützlicher Hinweis, oder?
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Offline Loewe

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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #3 am: 13. März 2010, 03:50:16 »
Zitat von: "gery"
Zitat von: "Lara"
... Also hat man die Einsparmöglichkeit, dafür weniger zu essen oder was..
Nein, muss man nicht. Ich habe schon vor mehr als zwei Jahren mal den Spruch einer SB gehört: Bei der Tafel kostet ein warmes Essen nur einen Euro. Rechnen sie sich selbst aus, was sie da im Monat sparen könnten. Ist doch nett so ein nützlicher Hinweis, oder?
und hast Du was erwidert?
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Offline Lara

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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #4 am: 13. März 2010, 03:54:37 »
Jo..richtig nett.
Aber dass sie als Sachbearbeiterin mit dem Ausrechnen überfordert war... also ist ja doch ein  bissle peinlich.. irgendwie   :cool:  
Da hätte man als bildungsferner Leistungsbezieher doch glatt mal auf ihre Auskunfts-und Informationspflicht pochen und sich das todernst genau vorrechnen lassen sollen. Konkrete profilorientiere Vor-Ort-Sofort-Hilfe für den Kunden.  :lachen:
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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #5 am: 13. März 2010, 03:57:58 »
Nö, ich überschlafe jeden gut gemeinten Rat. Die Antwort habe ich dann dem SG überlassen. Die meinten ich müsse nicht sparen.  :grins:  Die Idee mit der Vor-Ort-Sofort-Hilfe wäre aber auch super gewesen  :lol:
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Offline besserwisserle

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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #6 am: 13. März 2010, 08:01:34 »
Da bin ich auch mal gespannt wie das in der Praxis aussehen wird ?
Die meisten werden das aus Scham sowieso nicht tun ?
Was man aus dem Regelsatz alles sparen soll ?
Zitat von: "Lara"
Ich nehme mal an, das war im BVerfG-Urteil so nicht genannt , oder ? Und was nicht genannt ist, ist ja auch nicht ausgeschlossen.. :ironie:  
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Ich denke das Wort "sozial" kann vor dem Wort "Staat" endgültig weglassen.
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Offline Ottokar

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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #7 am: 13. März 2010, 11:00:59 »
Es gibt ja da noch die Antwort der Bundesregierung (Merkel), BT-DR 16/10960, das es keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen gibt und die pauschalierte Regelleistung die in § 20 Abs. 1 SGB II genannten laufenden und einmaligen
Bedarfe abdeckt. Insofern kann es keine Pflicht zur Einsparung oder Ansparung von Regelsatzteilen für die Bezahlung eines atypischen nicht von der Regelleistung erfassten Bedarfs geben, da dies eine zweckfremde Verwendung der Regelleistung wäre und zwangsweise das zu sichernde Existenzminimum unterschreiten würde.

Mir ist nicht ganz klar, worauf CDU/CSU und FDP da genau abzielen. Da für diese atypischen nicht von der Regelleistung erfassten Bedarfe die Kommunen zuständig sind, ist diesen mit dieser wischi-waschi Formulierung jedenfalls vollkommen freie Hand gegeben. Es kann also tatsächlich, wie bei Umzugskosten, verlangt werden, nachzuweisen, dass man diese Kosten zuvor bereits bei "Hinz und Kunz" beantragt, aber nicht bekommen hat.
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Offline Lara

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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #8 am: 13. März 2010, 23:50:31 »
Zitat von: "Ottokar"
Es gibt ja da noch die Antwort der Bundesregierung (Merkel), BT-DR 16/10960, das es keine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung von Rücklagen gibt und die pauschalierte Regelleistung die in § 20 Abs. 1 SGB II genannten laufenden und einmaligen
Bedarfe abdeckt. Insofern kann es keine Pflicht zur Einsparung oder Ansparung von Regelsatzteilen für die Bezahlung eines atypischen nicht von der Regelleistung erfassten Bedarfs geben, da dies eine zweckfremde Verwendung der Regelleistung wäre und zwangsweise das zu sichernde Existenzminimum unterschreiten würde.
Mal gleich abspeichern für's erste  Widerspruchsschreiben..  :mail: Danke,Ottokar !  :smile:
Zitat
Es kann also tatsächlich, wie bei Umzugskosten, verlangt werden, nachzuweisen, dass man diese Kosten zuvor bereits bei "Hinz und Kunz" beantragt, aber nicht bekommen hat.
Und ob es Hinz -und- Kunz-Anlaufstellen vor Ort überhaupt gibt und wer das sein könnte und wo .. das muss man im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht sicher auch erstmal selber herausfinden. Und die Hinzkunzes werden sich sicher ganz doll freuen,wenn da jetzt haufenweise ALG2-Bezieher antanzen, die einen Stempel mit Unterschrift brauchen als Nachweis , dass sie da waren und brav beantragt haben.

Frage mich nur, ob die das grundsätzlich nun auch für die Klassenfahrts-Zuschüsse so sehen (wollen) werden. Hexe wurde ja bereits darauf verwiesen, zuerst andere Stellen abzuklappern..
fragen-und-antworten-zu-hartz-iv-f4/klassenfahrt-und-formular-t7383-20.html?hilit=Klassenfahrt
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Re: CDU/CSU und FDP beantragen Härtefallklausel für das SGB II
« Antwort #9 am: 14. März 2010, 01:23:49 »
Zitat von: "gery"
Nö, ich überschlafe jeden gut gemeinten Rat. Die Antwort habe ich dann dem SG überlassen. Die meinten ich müsse nicht sparen.  :grins:  Die Idee mit der Vor-Ort-Sofort-Hilfe wäre aber auch super gewesen  :lol:

super  :sehrgut:


Danke@Ottokar

Und die Hinzkunzes werden sich sicher ganz doll freuen,wenn da jetzt haufenweise ALG2-Bezieher antanzen, die einen Stempel mit Unterschrift brauchen als Nachweis , dass sie da waren und brav beantragt haben.

genau Lara


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