Hallo Jessy,
Bonus-Markt sagt mir auch nichts.
Leider hast Du Dich nicht klar ausgedrückt, wie die Vergütung beim Bonus-Markt aussieht.
A) Wenn die Beschäftigung gegen Lohn und mehr als 400€ brutto beträgt, dann hättest Du die Stelle beim Bonus-Markt annehmen müssen, weil Du verpflichtet bist, alles zu tun, Deine Hilfebedürftigkeit zu senken. Die Befristung/Unbefristung hat damit nichts zu tun. In diesem Falle ist die Sanktion korrekt. Allerdings ist eine 100%-Kürzung nur dann gerechtfertigt, wenn Du JÜNGER als 25 Jahre bist. Wenn Du aber 25 Jahre oder älter bist, dann kann die Sanktion nur 30% betragen (§ 31 SGBII), sofern nicht weitere Sanktionen bestehen bzw. in den letzten 12 Monaten bestanden.
B) Wenn die Beschäftigung aber lediglich gegen Mehraufwandsentschädigung (1€-Job) vorlag, dann MUSST Du den 400€-Job annehmen, weil dieser Deine Hilfebedürftigkeit senkt und der 1€-Job auf JEDEN Fall nachrangig ist. In diesem Fall ist eine Sanktion ungerechtfertigt.
Hier mußt Du jetzt selbst erstmal sagen, was tatsächlich "Sache" ist, da unterschiedliche Antworten herauskommen, jenachdem wie es aussieht.
Hallo Denjo,
wir beide "hatten uns schonmal"
Was soll diese Aussage?
Was hat der Staat vom 400€-Job, Er hat nichts davon.
Dann überleg mal, was der Staat vom 400€-Job hat:
1.) Anrechnung von 240€ auf das ALGII
2.) 30% Pauschalsteuer von 400€ = 120€
3.) Diese Pauschalsteuer ist für den Staat praktsich Reingewinn, weil die arbeitende Person praktisch nichts davon hat.
die 30% Pauschalsteuer teilen sich auf in:
15% Rentenversicherungsbeitrag, der 400€-Jobber ist damit aber nur geringfügig und nicht voll Rentenversichert
13% Krankenversicherung, die aber für den Arbeitnehmer VÖLLIG wirkungslos ist. Sollte der Arbeitnehmer nicht Krankenversichert sein (z.B. durch BG bei unverheiratet Herausfall aus der BG), dann muß der Arbeitnehmer die VOLLE Krankenversicherung in Höhe von zur Zeit ca. 145€ bezahlen. Die 52€ Krankenversicherung, die beim 400€-Job vom Arbeitgeber durch die Pauschalsteuer entrichtet wird, fließt in den Gesundheitstopf des Staates. Dieser Arbeitnehmer zahlt weiterhin 145€ Krankenversicherung, obwohl bereits 52€ bezahlt SIND!
2% Lohnsteuer, Obwohl ein Arbeitsnehmer durch geringes Einkommen NICHT Lohnsteuerpflichtig ist, sind die 2% NICHT über den Jahresausgleich rückholbar (2% von 400€ = 8€ x 12 Monate = 96€!)
Jetzt meine Frage:
Der Staat hat nichts davon? Er bekommt von 400€ OHNE Gegenleistung 360€ bei einem ALGII-Empfänger. Sollte die Neuregelung des Verdienstes der FDP, Vorschlag B durchkommen, bekommt der Staat sogar 400€ Einnahme bei einem 400€-Job.
Im Übrigen ist für den Arbeitgeber der 400€-Job wesentlich TEURER als jeder sozialversicherungspflichtige Job!
Gruß
Ernie