Autor Thema: Kürzung  (Gelesen 220 mal)

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Offline Jessy48217

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Kürzung
« am: 13. März 2010, 04:02:23 »
Hi zusamm,

ich hab von der Arge nen Job angeboten bekomm (Bonus Mark) denk mal das sagt jedem was.  nun hatte ich aber schon vorher ein gespräch mit ner anderen firma die mich aber nur für 400 eu. einstellt aber unbefristet
ich hab nun den Bonus markt abgelehnt, nu will mein vermittler mich für 3 mon oder komplett kürzen iss das rechtens ?

Offline Ottokar

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Re: Kürzung
« Antwort #1 am: 13. März 2010, 12:45:04 »
Zitat von: "Jessy48217"
(Bonus Mark) denk mal das sagt jedem was.
Nein, sagt es nicht, ist aber für die Beantwortung deiner Frage unrelevant.

Zitat von: "Jessy48217"
ich hab nun den Bonus markt abgelehnt, nu will mein vermittler mich für 3 mon oder komplett kürzen iss das rechtens ?
Wenn du mit dem erst genannten Job deine Hilfebedürftigkeit mehr verringert hättest, als mit dem 400€ Job und der erst genannten Job zumutbar war: ja.
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)

Offline Jessy48217

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Re: Kürzung
« Antwort #2 am: 13. März 2010, 13:49:47 »
Bonus Markt wird vom Staat Gerfördert. Also wie ne wiedereingliederung bzw 1,50 Jops der verdient sich das Große geld und bereichert sich an den Arbeitslosen, weil du nach nem halben jahr wieder gehn darftst. Wo Liegt da der Sinn ? ich will das was ich nun erst mal hab und werd dafür bestraft.? Der Markt lebt komplett nur von Arbeitslosen weil keiner für die Konditionen die Die bieten arbeiten bzw. überleben könnte.  ich zb., müsste nur das ich da erscheine 3/4 vom Lohn nur an Fahrtkosten zahlen also häng ich wieder am Staat. Klarr ich bekomm bei dem 400 eur. Jop zwar geld dazu aber der rest fließt doch in staats hände und das is nich wenig.

Offline zobel

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Re: Kürzung
« Antwort #3 am: 13. März 2010, 16:25:07 »
Jessy48217 trag`s wie ein Mann/Frau. Ist zwar schwer aber dann hast du wenigstens die Gewissheit etwas zu tun was du frei von Bevormundung selbst gewählt hast.

Die Kürzung geht vorrüber, die Demütigung und Perspektivlosigkeit dieser vom dekadenten Pack geschaffenen Arbeitsplätze dagegen nicht.

Auch eine kleine Chance ist noch eine Chance. Sei dir dessen bewußt wenn du an die Sklaven in diesen "Arbeitsverblödungsmaßnahmen denkst. Die schwere Zeit wird dir dadurch leichter. Ich hab`s erlebt.
Gruß
Sei Kämpfer/In nicht Sklave!
" DER MENSCH LEBT NICHT VOM BROT ALLEIN "

Offline Quinky

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Re: Kürzung
« Antwort #4 am: 13. März 2010, 17:54:31 »
Hallo Jessy,

Bonus-Markt sagt mir auch nichts.

Leider hast Du Dich nicht klar ausgedrückt, wie die Vergütung beim Bonus-Markt aussieht.

A) Wenn die Beschäftigung gegen Lohn und mehr als 400€ brutto beträgt, dann hättest Du die Stelle beim Bonus-Markt annehmen müssen, weil Du verpflichtet bist, alles zu tun, Deine Hilfebedürftigkeit zu senken. Die Befristung/Unbefristung hat damit nichts zu tun. In diesem Falle ist die Sanktion korrekt. Allerdings ist eine 100%-Kürzung nur dann gerechtfertigt, wenn Du JÜNGER als 25 Jahre bist. Wenn Du aber 25 Jahre oder älter bist, dann kann die Sanktion nur 30% betragen (§ 31 SGBII), sofern nicht weitere Sanktionen bestehen bzw. in den letzten 12 Monaten bestanden.

B) Wenn die Beschäftigung aber lediglich gegen Mehraufwandsentschädigung (1€-Job) vorlag, dann MUSST Du den 400€-Job annehmen, weil dieser Deine Hilfebedürftigkeit senkt und der 1€-Job auf JEDEN Fall nachrangig ist. In diesem Fall ist eine Sanktion ungerechtfertigt.

Hier mußt Du jetzt selbst erstmal sagen, was tatsächlich "Sache" ist, da unterschiedliche Antworten herauskommen, jenachdem wie es aussieht.

Hallo Denjo,

wir beide "hatten uns schonmal"

Was soll diese Aussage?
Was hat der Staat vom 400€-Job, Er hat nichts davon.

Dann überleg mal, was der Staat vom 400€-Job hat:
1.) Anrechnung von 240€ auf das ALGII
2.) 30% Pauschalsteuer von 400€ = 120€
3.) Diese Pauschalsteuer ist für den Staat praktsich Reingewinn, weil die arbeitende Person praktisch nichts davon hat.
die 30% Pauschalsteuer teilen sich auf in:
15% Rentenversicherungsbeitrag, der 400€-Jobber ist damit aber nur geringfügig und nicht voll Rentenversichert
13% Krankenversicherung, die aber für den Arbeitnehmer VÖLLIG wirkungslos ist. Sollte der Arbeitnehmer nicht Krankenversichert sein (z.B. durch BG bei unverheiratet Herausfall aus der BG), dann muß der Arbeitnehmer die VOLLE Krankenversicherung in Höhe von zur Zeit ca. 145€ bezahlen. Die 52€ Krankenversicherung, die beim 400€-Job vom Arbeitgeber durch die Pauschalsteuer entrichtet wird, fließt in den Gesundheitstopf des Staates. Dieser Arbeitnehmer zahlt weiterhin 145€ Krankenversicherung, obwohl bereits 52€ bezahlt SIND!
2% Lohnsteuer, Obwohl ein Arbeitsnehmer durch geringes Einkommen NICHT Lohnsteuerpflichtig ist, sind die 2% NICHT über den Jahresausgleich rückholbar (2% von 400€ = 8€ x 12 Monate = 96€!)

Jetzt meine Frage:
Der Staat hat nichts davon? Er bekommt von 400€ OHNE Gegenleistung 360€ bei einem ALGII-Empfänger. Sollte die Neuregelung des Verdienstes der FDP, Vorschlag B durchkommen, bekommt der Staat sogar 400€ Einnahme bei einem 400€-Job.

Im Übrigen ist für den Arbeitgeber der 400€-Job wesentlich TEURER als jeder sozialversicherungspflichtige Job!

Gruß
Ernie

Offline zobel

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Re: Kürzung
« Antwort #5 am: 13. März 2010, 18:09:43 »
Zitat von: "Jessy48217"
Bonus Markt wird vom Staat Gerfördert. Also wie ne wiedereingliederung bzw 1,50 Jobs
Hier war`s doch klar.
Zitat von: "Jessy48217"
weil du nach nem halben jahr wieder gehn darftst.
Und hier eigentlich auch.
Zitat von: "Jessy48217"
Der Markt lebt komplett nur von Arbeitslosen weil keiner für die Konditionen die Die bieten arbeiten bzw. überleben könnte. ich zb., müsste nur das ich da erscheine 3/4 vom Lohn nur an Fahrtkosten zahlen
Und hier war`s noch klarer.

Hier ist doch wenn es sich wie geschildert verhält die Perspektive gleich null.

Da hilft auch kein § bla bla.
Wähl die Option wo du eine Chance hast.
" DER MENSCH LEBT NICHT VOM BROT ALLEIN "

Offline Quinky

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Re: Kürzung
« Antwort #6 am: 13. März 2010, 23:20:58 »
Hi Denjo,

das würde ich mal die Spielregeln des Arbeitsmarktes durchlesen (Vertragsrecht)

Wenn eine 400€-Kraft unbefristet eingestellt ist, hat sie genauso wie eine SV-Kraft gesetzliches Anrecht auf Urlaubs und Weihnachtsgeld (sofern in diesem Betrieb Urlaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt wird). Ebenfalls besteht igrundsätzlich (gesetzlich eindeutig geregelt)m Krankheitsfall das Anrecht auf Lohnfortzahlung. (Dagegen ist sogar der Arbeitgeber versichert und bekommt ca. 80% der Lohnfortzahlung von der Minijob-Zentrale zurück).
Der Fall ist nämlich folgender: Neben den 30% Pauschalsteuer muß der Arbeitgeber weitere Versicherungen abschließen (gesetzlich vorgeschrieben) in Höhe von 1,08% des Lohnes. Damit ist auch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährleistet!
Das die 400€-Kräfte in den seltensten Fällen das bekommen/das einklagen, steht auf einem anderen Blatt.

Der Arbeitgeber zahlt für eine 400€-Kraft 31,08% Abgaben
Der Arbeitgeber zahlt für eine sv-Kraft ca. 25% Abgaben

Lediglich ist es für den Arbeitgeber bei einer sv-Kraft praktisch unmöglich, Urlaubs, Weihnachtsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzulehnen.
In einem Fall gebe ich Dir Recht, die 400€-Kräfte bekommen das meistens nicht, es steht ihnen aber zu 100% gesetzlich zu und wenn sie vors Arbeitsgericht gehen, bekommen sie zu 100% Recht!

Es ist zwar in Deutschland zweierlei: Recht haben und Recht bekommen, aber wenn es hart auf hart kommt, verliert der Arbeitgeber (das negative dabei ist, das der Arbeitsplatz dann weg ist)

Gruß
Ernie

Offline Hexe

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Re: Kürzung
« Antwort #7 am: 14. März 2010, 21:57:14 »
@Quinky. :sehrgut:
Krankheit und Urlaub werden bei mir gezahlt.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter
Tragt euch unter Beistand gesucht und gefunden ein, damit ihr euch gegenseitig helfen

Offline Lilith

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Re: Kürzung
« Antwort #8 am: 14. März 2010, 22:25:34 »
Danke, dass Du mich erinnerst, Hexe. Ich wollte nämlich auch mal so:  :sehrgut:  zu Quinky machen!
Also Quinky:  :sehrgut:


@Denjo

Ich selbst habe meinen AG davon überzeugt, dass es für ihn günstiger ist, mich sozialversicherungspflichtig in der Gleitzone einzustellen als vorher als geringfügig Beschäftigte, also Minijobberin.
Es stimmt, was Quinky sagt, ich kümmere mich nämlich zwischenzeitlich für meinen AG auch um die Gehaltsabrechnungen.

Die meisten AG, die Minijobber einstellen unter knapp 400 € sind einfach nur ... dumm und wissen nicht, dass sie sparen könnten. Sobald sie "Sozialversicherungsabgaben" hören, klingeln bei ihnen grundlos die Alarmglocken.  :wand:

LG Lilith

Offline zobel

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Re: Kürzung
« Antwort #9 am: 15. März 2010, 05:36:35 »
Zitat von: "Lilith"
Die meisten AG, die Minijobber einstellen unter knapp 400 € sind einfach nur ... dumm und wissen nicht, dass sie sparen könnten. Sobald sie "Sozialversicherungsabgaben" hören, klingeln bei ihnen grundlos die Alarmglocken. :wand:
Die sind meist nicht dumm, die Wissen nur nicht das es diese Optionen gibt.

Was hilft jetzt??
Genau! Aufklärung über die Möglichkeiten. Und für`s Vorfeld: Überzeug deinen Sb auch davon das es berechtigte Aussichten auf "mehr" gibt.
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