Autor Thema: Kann man als Beistand abgelehnt werden?  (Gelesen 4422 mal)

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ghi

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Re: Kann man als Beistand abgelehnt werden?
« Antwort #75 am: 01. März 2010, 13:54:10 »
...Da ich noch einmal Anfragen erhielt;-
Auf der vorherigen thread-Seite habe ich eine Kontaktmöglichkeit eingetragen und würde Euch daher bitten,direkt dorthin zu schreiben.Ich wünsche dazu viel Erfolg! :wink:

ghi

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FDP HAT GENUG!
« Antwort #76 am: 09. März 2010, 18:01:53 »
Mir wurde mit gestrigen Schreiben mitgeteilt,dass die FDP jetzt wohl genug Schilderungen über Sinnlosmaßnahmen,AGH's etc hat.Man bedankt sich für das entgegengebrachte Vetrauen und der vermittelten Lebensrealität von AlgII-Empfängern,aber jetzt reichts Ihnen anscheinend.
Die noch ausstehenden Antworten werden noch bearbeitet-aber keine neuen mehr.
Ich werde mich in den nächsten Tagen dazu äußern,wollte nur die kurze Info hier einstellen,falls noch jemand direkt schreiben wollte.(Marc Jungnickel siehe vorherige Seite dieses thread)

Bis dahin :bye:

ghi

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Re: Kann man als Beistand abgelehnt werden?
« Antwort #77 am: 12. März 2010, 15:21:49 »
So,nun also die letzten Antworten/Ergenisse:

Maßnahme aus dem Kompetenzcenter 50+: "NEUE PERSPEKTIVEN FINDEN UND UMSETZEN"
-------------------------------------------------------------------------------------


Frau M. wurde zu dieser Maßnahme per EinV verpflichtet.Zu Ihrer Ausgangssituation:57,alleinerziehend,mit 3 schulpflichtigen Kindern,erhebliche gesundheitliche Einschränkungen,GdB 60%,Halbbeinprothese.
Frau M. berichtet vom Ablauf dieser Maßnahme,die im wesentlichen daraus bestand,dass im "Unterricht" per beamer Lebensweisheiten und kluge Sprüche an die Wand geworfen wurdenalles Dinge,nach dem Motto:Morgen beginnt ein neues,erfolgreiches Leben und so."Unterrichtsmaterialienin Kopie fügte Sie bei.
Hauptbestandteil dieser Maßnahme waren aber "Exkursionen",die darin bestanden,dass die gesamte Maßnahmegruppe zu wichtigen Gebäuden,Plätzen pilgerte,dort angekommen verweilte man eine ganze Weile dort,ohne dass zu erkennenwar warum.Es gab also keinen Vortrag zu diesem Gebäude bzw. eine Erklärung,warum man jetzt davor steht.
Bemerkenswert an dieser Maßnahme waren auch mehrere Museumsbesuche,u.a. das Stadtmuseum und zwei Mal das Museum für Jagen und Fischerei.Gemein ist diesen Museen,dass Gruppen auf Antrag freien Eintritt erhalten,wenn es sozial notwenig erscheint.
Der Maßnahmeteilnehmerin Frau M. war im gesamten Zeitrahmen nicht klar,was diese Maßnahme in Ihrer Situation bringen soll,zudem Sie aufgrund der Halbbeinprothese gehttechnisch eingeschränkt ist.

Antwort des Maßnahmeträgers:
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(Anm.Ich gebe diese verkürzt und sinngemäß wieder)
...Wir arbeiten bereits seit 5 Jahren erfolgreich mit der ARGE XY erfolgreich zusammen.Uns ist bewußt,dass für eine Vielzahl der Maßnahmeteilnehmer keine reale Chance mehr besteht,einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten.Darauf ist die oben zitierte Maßnahme auch nicht konzipiert.Sinn dieser Maßnahme ist es,Langzeitarbeitslosen zu einem geregelten Tagesablauf zurückzuführen und dabei Anregungen zu geben,trotz einer schweren Lebenssituation,den Alltag zu meistern.
 :bye:

Offline Vocans

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Re: Kann man als Beistand abgelehnt werden?
« Antwort #78 am: 12. März 2010, 18:19:29 »
...Wir arbeiten bereits seit 5 Jahren erfolgreich mit der ARGE XY erfolgreich zusammen.Uns ist bewußt,dass für eine Vielzahl der Maßnahmeteilnehmer keine reale Chance mehr besteht,einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten.Darauf ist die oben zitierte Maßnahme auch nicht konzipiert.Sinn dieser Maßnahme ist es,Langzeitarbeitslosen zu einem geregelten Tagesablauf zurückzuführen und dabei Anregungen zu geben,trotz einer schweren Lebenssituation,den Alltag zu meistern.

Sry ghi, aber das ist eine Antwort, die jeder in der BILDungszeitung sofort nachlesen kann.
Ich finde diese als eine bodenlose Frechheit. Woher wollen die denn wissen, ob der Maßnahmeteilnehmer nicht einen gereglten Tagesablauf hat? Das ist eine sehr heftige Unterstellung gegenüber 50 Jährigen.....Diskriminirung vielleicht gleich gesetzt.
Woher wollen die wissen, ob die Bewerber nicht tatsächlich doch noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben? ( Zumindestens einige Firmen sind wieder zurückgerudert, auch wenn nur weniger, die die ältere Generation einstellt, weil sie die Erfahrung haben und die jüngeren besser "führen" können und ihr Wissen mit ihnen teilen und die jüngeren dadurch auch lernen)
Diese Maßnahme ist meiner Ansicht nach nichts weiter als Steuergelderverschwendung und führt zu rein gar nichts. Eine reine Beschäftigungstherapie.
Ich persönlich denke mal, gegen so eine Maßnhame wäre vor dem SG und mit dieser Antwort im Rücken, erfolgreich zu kämpfen. Vor allem, das dieser Schwachsinn aufhört, denn etwas Anderes als Schwachsinn ist das nichts.
Ich erteile keine Rechtsberatung, sondern gebe lediglich meine Erfahrungen weiter.
"Es kann niemand beweisen, dass es nicht passiert." Zitat: Futurama

ghi

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FDP-Bundestagsabgeordente und ARGE Maßnahmen...
« Antwort #79 am: 13. März 2010, 14:41:31 »
...das denke ich auch.
Ich vermute,die Perspektivlosigkeit  wird den Teilnehmern doch erst bewußt,wenn Sie sich in einer derartigen Sinnlos-Maßnahme befinden,die Ihnen vermittelt,dass es Sinn macht,grundlos Plätze und Gebäude in der Heimatstadt aufzusuchen und dazu noch das Museum für Jagen und Fischerei.
Derartige Maßnahmen,sind-so mutmaße ich einmal,in der Bereitstellung mehr als kostengünstig,vom Dozenten werden Kopien aus Lebensbejahungsbüchern kopiert und er trabt mit der Gruppe durch die Stadt und Museen.
Ich denke,dass es nicht verkehrt war,der FDP vor Augen zu führen,wie mit derartigen Maßnahmen Steuergelder verheizt werden und die Perspektivlosigkeit der Betroffenen steigt. :bye:

Offline Elsi

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Re: Kann man als Beistand abgelehnt werden?
« Antwort #80 am: 14. März 2010, 03:58:48 »
Zitat von: "ghi"
...Maßnahme aus dem Kompetenzcenter 50+: "NEUE PERSPEKTIVEN FINDEN UND UMSETZEN"

Antwort des Maßnahmeträgers:
... Uns ist bewußt,dass für eine Vielzahl der Maßnahmeteilnehmer keine reale Chance mehr besteht,einen Arbeitsplatz im ersten Arbeitsmarkt zu erhalten.Darauf ist die oben zitierte Maßnahme auch nicht konzipiert.Sinn dieser Maßnahme ist es,Langzeitarbeitslosen zu einem geregelten Tagesablauf zurückzuführen und dabei Anregungen zu geben,trotz einer schweren Lebenssituation,den Alltag zu meistern.
Das klingt für mich reichlich widersprüchlich - zumindest, wenn ich 'Perspektiven' auf Beruf/Arbeit/Erwerb beziehe (was ich hier unweigerlich tu, denn es geht doch wohl um AlgII-Empfänger, wenn ich richtig verstanden habe, oder?)

Oder wollen die allen Ernstes behaupten, dass 'ein geregelter Tagesablauf' eine neue Perspektive darstellt? Wurde denn bei allen Beteiligten vor der Maßnahme festgestellt, dass sie keinen geregelten Tagesablauf haben und dass der für sie so erstrebenswert ist, dass sie dafür eine Maßnahme brauchen?
Und 'den Alltag zu meistern' ...? :scratch: : s. 'Tagesablauf'


Die Ausflüge zu Museen etc. könnte ich ja noch als 'Perspektiv'-Suche nachvollziehen, wenn es dort beispielsweise Gespräche mit Mitarbeitern o.ä. geben würde über Möglichkeiten, da an einen Job zu kommen:
Welche Arbeitsbereiche gibt es?
- Gibt es überhaupt die Möglichkeit, dort in irgendeiner Form mitzuarbeiten?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Könnte ich die Arbeit auch mit meinem gesundheitlichen Problem (als Beispiel) leisten?
- Und so weiter ...

Aber sooo ??? :weisnich:

Elsi... (hierbei etwas ratlos)
Die Würde des Menschen ist unfassbar.
Was Du nicht willst, dass man Dir tu
das füg auch keinem andern zu.  Sprichwort
Keinem !

ghi

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DIE FDP UND ARGE-MAßNAHMEN...
« Antwort #81 am: 14. März 2010, 13:06:56 »
Elsi,Du triffst den Nagel auf den Kopf! :clever:
Zum näheren Verständnis:die Antwort des Maßnahmeträgers vom Kompetenzcenter 50+ ging ja an den FDP-Bundestagsabgeordneten,derartige Aussagen,hinsichtlich des Tagesablaufes,stehen nicht in der EinV.
Natürlich ist es ein Widerspruch an sich,eine Maßnahme namentlich neuen "Perspektiven" zu widmen,in der Durchführung aber sinnentleerte Inhalte anzubieten.
Bei den Musuemsbesuchen gab es keine Führung,Anleitung o.ä. und auch keine Gespräche mit Mitarbeitern.Das Kompetenzcenter 50+ meldete sich jeweils,nach den Schilderungen von Frau M.,am Empfang/Pförtner und sagte,dass man Gruppe xy sei,man hatte angerufen.
Es ist hier möglich,für bestimmte Museen/für Gruppen aus sozialen Einrichtungen,Initiativgruppen o.ä. freien Eintritt,mit vorherigen schriftlichen Antrag,zu beantragen.Wir haben das mit der Einelterninitiative letzten Sommer auch schon mal in Anspruch genommen. :bye:

ghi

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DIE FDP UND ARGE-MAßNAHMEN...
« Antwort #82 am: 15. März 2010, 13:32:18 »
Nachdem ich zu den kostenlosen Museumsbesuchen gefragt wurde,antworte ich hier einmal für alle:
Es ist hier möglich,für eine Gruppe um einen kostenlosen Museumsbesuch zu bitten.Man sollte sich dabei kurz schriftlich vorstellen,die Anzahl der Personen mitteilen und einen Terminwunsch,Zeit.
I.d.R. wird dann ein konkreter Tag und Uhrzeit zugeteilt,also z.B. x.03.10,9-11h.
Ob es eine generelle Rechtspflicht dafür gibt,weiß ich nicht,konnte schriftlich dazu nichts finden.Auch glaube ich,dass das dieses Angebot nicht unbedingt für Kegelgruppen oder Skatfreunde gemacht ist.
Es muß aber nicht zwanghaft ein eingetragener,sozialer Verein sein.Wir haben das letztes Jahr mit der Einelterninitiative einmal gemacht.  :bye:

ghi

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DIE FDP UND ARGE -MAßNAHMEN
« Antwort #83 am: 24. März 2010, 20:33:44 »
Ich habe zwischenzeitlich nochmals eine e-mail bekommen (M.Jungnickel) mit dem Hinweise,dass es leider nicht mehr möglich ist,den FDP-Bundestagsabgeordneten hinsichtlich der Sinnlos-Maßnahmen anzuschreiben.
Es ist möglich,da ich in anderen threads auf diese Möglichkeit hingewiesen habe,dass dadurch dort noch Schilderungen eingehen. :wink:

ghi

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DIE FDP UND ARGE-MAßNAHMEN...
« Antwort #84 am: 05. April 2010, 15:48:27 »
Langsam gehen die letzten Stellungnahmen der Anfragen ein.Unterschiedliche Maßnahmeteilnehmer bzw. AGH'ler schrieben einem FDP-Bundestagsabgeordeneten,der wiederum bei den Maßnahmeträgern bzw. AGH's nachfragte:

AGH:Mithilfe im Büro bei den Vorbereitungen zu einem Filmfestival
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Insgeamt 3 Frauen,mit bürokaufmännischer Ausbildung,wurden von der zuständigen ARGE zu einer AGH verpflichtet.Sie sollten sich im Büro eines Filmfestivals melden,angegeben waren leichte Bürotätigkeiten.
Faktisch erledigten die drei AGH-Frauen aber die kompletten Einladungen für spezielle Besucher,koordinierten Platzreservierungen und ähnliches.
Im Festivalbüro waren ausserdem anwesend 3 Lebensgefährtinnen von Filmschaffenden,ohne jegliche PC-Kenntnisse,die dem Grunde nach einen vergnüglichen Büro-Tag verbrachten,ohne eine konkrete Arbeitsleistung zu erbringen.Aus den Gesprächen ging hervor,dass Sie ca. 1000 Euro brutto für eine 7-Tages-Woche erhielten,die drei ARGE-vermittelten Frauen  erhielten eine AGH-Entschädigung.
Die drei betroffenen Frauen erkannten,dass es sich dem Grunde nach um eine zeitlich befristete Vollzeittätigkeit handelte,die aus Kosteneinsparungsgründen als AGH ausgewiesen wurde.
Sie wandten sich an unterschiedliche Verantwortliche,Sponsoren und Förderer,wobei nur die Filmförderung reagierte mit dem Hinweis,dass eigentlich genug Mittel für diesen Bereich zur Verfügung gestellt wurden.
Daraufhin wandte sich die Filmförderung an die Leitung des Filmfestivals mit dem Ergebnis,dass den Frauen 5 Tage vor dem regulären Ablauf der AGH "gekündigt" wurde,mit der Begründung,Sie würden nicht länger benötigt werden.Die bereits versprochenen Freikarten wurden nicht mehr erwähnt.Ausserdem erhielten die Frauen die Beträge nachgezahlt,auch auf Druck der Filmförderung,die im Rahmen Ihrer Zuverdienstgrenze nicht angerechnet werden.
Der gesamte Vorgang wurde dem FDP-Bundestagsabgeordneten geschildert.

Antwort des Büros des Filmfestivals:
----------------------------------

Wir haben keine Veranlassung eine Stellungnahme hinsichtlich Frau 1,Frau 2,Frau 3 abzugeben,da zum damaligen Zeitpunkt ein Gespräch mit Herrn J.(ARGE-Mitarbeiter) stattfand.
MFG

...Anmerkung:Das war von allen Stellungnahmen die kürzeste!
 :bye:

Offline Vocans

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Re: Kann man als Beistand abgelehnt werden?
« Antwort #85 am: 05. April 2010, 16:13:36 »
Mir fehlen da echt die Worte.
Das die AGH`s schon sehr oft rechtsiwedrig sind, ist ja nichts Neues, aber wie so oft, wird das ganze immer und immer wieder übertroffen.
Ich bezweifle, daß bei dir die FDP und deren Politiker dagegen etwas Unternehmen werden. Es wäre ja ncht schlecht, wenn sie dies mal im Bundestag bei der Sozialstaatsdebatte zur Geltung bringen würden, aber da denke ich mal, fehlt denen die Courage dazu sich gegen Westerwelle und Konsorten zu Behaupten.
Ich erteile keine Rechtsberatung, sondern gebe lediglich meine Erfahrungen weiter.
"Es kann niemand beweisen, dass es nicht passiert." Zitat: Futurama

ghi

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DIE FDP UND ARGE-SINNLOS-MAßNAHMEN...
« Antwort #86 am: 06. April 2010, 14:05:21 »
Nunja,diese Anfragen bei dem FDP-Bundestagsabgeordneten laufen jetzt seit einem Jahr,zugegeben dass er es jetzt beendet,war abzusehen.
Im gesamten Zeitraum war durchaus mein Eindruck,dass die Anfragen/Beschwerden über Sinnlosmaßnhamen/AGH's ernst genommen wurden und es wurden ja in der Tat die zuständigen Stellen kontaktiert und um eine Stellungnahme gebeten.
Ich habe mir oft die verwunderten Gesichter vorgestellt,wenn ein Brief mit dem Absender bei den Maßnahmeträgern ins Haus flatterte...
Ich habe die Aussagen von FDP-Politikern daher in diesem Sachzusammenhang in den Medien stets aufmerksam verfolgt.
Wenn wir einen winzigen Beitrag leisten konnten,um einen FDP-Politiker aufzuzeigen,wie sinnlos Steuergelder für Sinnlos-Maßnahmen verschleudert werden,würde mich das freuen. :bye:

ghi

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Post vom Anwalt wegen Veröffentlichung...
« Antwort #87 am: 18. April 2010, 12:27:52 »
Zitat von: "ghi"
Das Schreiben gebe ich inhaltlich wieder,ohne Angabe von Namen,Orten,ARGEN.

Maßnahmefall 1)
Wald-und Forstwirtschaftliche Helferin
(Müll- und Unrat sammeln bei jedem Wetter im Wald,auch wenn es keinen Müll mehr zum Aufsammeln gibt)

Die Maßnahmeteilnehmerin beschrieb wie bereits dargestellt die sinnlose Tätigkeit bei einem privaten Waldgroßgrundbesitzer.
Außerdem beklagte Sie den rüden Umgangston seitens der "Aufsichtsperson",als auch die Tatsache,dass sie Müll sammeln sollten,als keiner mehr vorhanden war.
Die Maßnahmeteilnehmerin wandte sich an eine Lokalreporterin der SZ,die den betreffenden Landkreis journalistisch betreut.Sie bat telefonisch den Waldgroßgrundbesitzer,einen Tag an der Maßnahme teilnehmen zu dürfen,um daran anschließend eine Reportage o.ä. zu schreiben.
Wenige Stunden nach diesem Telefonat erhielt nun die Maßnahmeteilnehmerin eine Nachricht auf Ihren AB,dass Ihre Mitarbeit ab dem nächsten Tag verzichtbar ist.Ein Rückruf war nicht möglich.
Die Maßnahmeteilnehmerin sprach dennoch am nächsten Tag in der Verwaltung vor,um etwas schriftliches für die ARGE zu bekommen,außerdem informierte Sie Ihre ARGE -SB telefonisch.

Maßnahmefall 1)Antwort des Forstwirtschaftlichen Betriebes in wenigen Auszügen inhaltlich

Frau K. gab Herrn P.(Anm.Aufsichtsperson) zu verstehen,dass Sie keinen Sinn in der Ihr angebotenen Tätigkeit sieht.Nun ist es nicht unsere Aufgabe,Frau K. Ihre Wunschtätigkeit zu ermöglichen,sondern allgemein dafür zu sorgen,dass Frau K.sich an einen geregelten Arbeitstag bei Einhaltung von Pflichten und Disziplin gewöhnt.(......)
Frau K. versuchte mehrfach die Mitarbeiterinnen gegen Herrn P. aufzuwiegeln,was darin gipfelte,dass Sie sich weigerte am ...(genaues Datum) den Weg mit Herrn P. fortzusetzen.
Wir sahen uns daher gezwungen,auch in Anbetracht des Schutzes der Mitarbeiterinnen Frau K. per...... von Ihrer Tätigkeit zu entbinden.
[/i]


Hinsichtlich dieser geschilderten ARGE-Sinnlos-Maßnahme gab es Post vom Anwalt;
Frau K. (siehe oben) wurde vom RA(Freiherr von...) des Waldgroßgrundbesitzers aufgefordert,etwaige öffentliche Berichte,dabei wurde ausdrücklich auf ein öffentliches Forum hingewiesen,zu unterlassen.

Sehr geehrter  Ra,Herr Freiherr von...,
Frau K. besitzt weder Internetzugang,noch ein aktives virtuelles Interesse.Bei mir,der Schreiberin,Frau ghi,handelt es sich,wie Sie diesem thread entnehmen können,nicht um die Betroffene der Maßnahme,Frau K.
Ich kann in keinen meiner hier diesbezüglich getätigten Beiträge  etwas erkennen,was namentliche Rückschlüsse auf den Waldgroßgrundbesitzer,Ihren Mandanten,zuläßt,etwaige Schriftstücke habe ich nur inhaltlich wiedergegeben,niemals zitiert.
Ich hoffe,Ihnen mit dieser Antwort dienlich gewesen zu sein.
:cool:

Offline Joe

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Re: Kann man als Beistand abgelehnt werden?
« Antwort #88 am: 18. April 2010, 14:16:23 »
Man könnte fast, aber auch nur fast, meinen, daß besagtem Waldgroßgrundbesitzer eine negative PR nicht willkommen ist  :grins:
Alleine der Quote hier:
Zitat
sondern allgemein dafür zu sorgen,dass Frau K.sich an einen geregelten Arbeitstag bei Einhaltung von Pflichten und Disziplin gewöhnt
sollte doch klar und deutlich zeigen, inwieweit besagter Waldgroßgrundbesitzer über die ihm zur Verfügung gestellten SklavenArbeiter denkt.  :frechheit:

Gut gekontert ghi, weiter so  :sehrgut:
Bitte beachten Sie: Alle meine Aussagen sind Informationen, welche ich aufgrund Eigenerfahrungen, Interpretationen von Gesetzen und Urteilen weitergebe. Sie sind keine Rechtsberatung, können diese auch nicht ersetzen und sind daher ohne Gewähr.
Meine Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit für individuelle Fälle. Sollten Sie juristische Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt Ihres Vertrauens.

ghi

  • Gast
Post vom Anwalt wegen Veröffentlichung...
« Antwort #89 am: 19. April 2010, 13:42:21 »
..."daß besagtem Waldgroßgrundbesitzer eine negative PR nicht willkommen ist "...

Ich würde sagen,dem ist so.
Dieser Fall,sowie der hier beschriebene Maßnahmefall beim überregionalen Maßnahmeträger "Thekla"(Anm.Name geändert),hat die höchsten Wellen geschlagen.

Ich möchte diesbezüglich noch etwas anfügen:
Ein Maßnahmeteilnehmer,der mit Frau K. ebenfalls im Wald unterwegs war,um nicht vorhandenen Müll zu sammeln,kontaktierte Frau K. und teile Ihr mit,dass in dem kleinen Ausflugsrestaurant des Waldgroßgrundbesitzers ausschließlich AGH's beschäftigt sind,es gibt nur eine qualifizierte,fest angestellte Kraft.
Diesen Fakt hatten wir bei unserer Anfrage nicht zur Sprache bringen können,da noch nicht bekannt.
Wir überlegen derzeit,uns nochmals an die Lokaljournalistin der SZ zu wenden.
Ein Detail auf der homepage des Waldgroßgrundbesitzers ist mir markant in Erinnerung geblieben: Es gibt einen button/link,"Wir unterstützen die XY-Tafel".
Damit schließt sich irgendwie der Kreis,oder?

Factum infectum fieri non potest.

 :bye: