Autor Thema: Mehrbedarf nach § 21 SGB II  (Gelesen 574 mal)

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Offline Ottokar

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Mehrbedarf nach § 21 SGB II
« am: 04. März 2009, 10:37:00 »
- Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 50/07 R:
Wechseln sich geschiedene und getrennt wohnende Eltern bei der Pflege und Erziehung des gemeinsamen Kindes in größeren, mindestens eine Woche umfassenden zeitlichen Intervallen ab, und teilen sie sich die anfallenden Kosten in etwa hälftig, steht Hilfebedürftigen ein hälftiger Mehrbedarf für Alleinerziehende zu.
Bei Eltern, wo die Kinder von Mo-Fr bei dem einen und am Wochenende beim anderen Elternteil sind, geht aus der bisher veröffentlichten Urteilsbegründung hervor, dass nur der Elternteil, bei dem das Kind von Mo-Fr ist, diesen Anspruch hat.
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