Autor Thema: Stellungnahme zur Aufforderung der Senkung unangemessener Heizkosten  (Gelesen 671 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Ottokar

  • Administrator
  • *****
  • Beiträge: 18273
Datum

Absender
BG-Nr. xxx

Empfänger


Stellungnahme zu ihrem Schreiben vom xx.xx.xxxx, Forderung der Senkung meiner Unterkunftskosten


Werte Damen und Herren,

mit Schreiben vom xx.xx.xxxx teilten sie mir mit, dass meine Heizkosten angeblich unangemessen wären.

Diesbezüglich verweise ich sie auf die ihnen sicher bekannten Urteile des Bundessozialgerichtes vom 07.11.2006, AZ: B 7b AS 10/06 R und B 7b AS 18/06 R sowie den Beschluss vom 16.05.2007, AZ: B 7b AS 40/06 R hin.
Dort hat das BSG unmissverständlich und rechtsverbindlich für ALLE Leistungsträger - und damit auch für Sie - des SGB II festgelegt, dass Heizkosten IMMER in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind, wenn keine konkreten Beweise für verschwenderisches Verhalten vorliegen, und das eine Pauschalierung rechtswidrig ist.
Ich fordere sie hiermit auf, mir die ihnen vorliegenden Beweise für mein angeblich verschwenderisches Verhalten zuzusenden bzw. durch Vorlage nachzuweisen.
Sollten ihnen keine derartigen Beweise vorliegen, werde ich im Fall der von ihnen angedrohten rechtswidrigen Absenkung und Pauschalierung meiner Heizkosten meine Rechte beim zuständigen Sozialgericht einfordern.
In diesem Fall behalte ich mir auch Strafanzeige und -antrag gegen sie wegen Betruges um mir zustehende Sozialleistungen vor.


MfG
...
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
(Fragen? 1. ALG2-FAQ, 2. Ratgeber, Urteile, Beispielschreiben, 3. Suche, 4. eigenes Thema)