Autor Thema: Unterstützungsvermutung  (Gelesen 3926 mal)

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Offline Ottokar

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Unterstützungsvermutung
« am: 24. April 2009, 18:33:11 »
- Urteil vom 27.01.2009, Az. B 14 AS 6/08 R: Die Beweislast nach § 9 Abs. 5 SGB II trägt über § 20 SGB X der Leistungsträger.
Wenn Hartz-IV-Empfänger mit erwachsenen Verwandten zusammen wohnen, darf das Jobcenter nicht automatisch von einem gemeinsamen Wirtschaften ausgehen und das Arbeitslosengeld II kürzen. Eine Wirtschaftsgemeinschaft liege erst dann vor, wenn aus einem Topf gewirtschaftet werde. Die Arbeitsgemeinschaft müsse zudem beweisen, ob eine Wirtschaftsgemeinschaft vorliege. Auch der in Wohngemeinschaften häufig anzutreffende gemeinsame Einkauf von Grundnahrungsmitteln und Sanitärartikeln aus einer Gemeinschaftskasse begründe noch keine Wirtschaftsgemeinschaft.
(Dies trifft grundsätzlich auch für die Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 SGB II i.V.m. § 7 Abs. 3a SGB II zu, da die Formulierung des Gesetzgebers in § 9 Abs. 5 SGB II und § 7 Abs. 3a SGB II identisch ist: "wird vermutet", wenn also aufgrund dieser Formulierung lt. BSG die Beweislast in § 9 Abs. 5 SGB II bei der ARGE liegt, muss sie das auch in § 7 Abs. 3a SGB II. Anm.d.V.)
« Letzte Änderung: 10. Dezember 2010, 10:18:39 von Ottokar »
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