Autor Thema: Einkommensanrechnung beim Kindergeld  (Gelesen 258 mal)

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Offline Ottokar

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Einkommensanrechnung beim Kindergeld
« am: 19. Mai 2009, 13:02:31 »
- Beschluss vom 11.01.2005 - 2 BvR 167/02:
zur Berechnung der Einkommensgrenze für den Kindergeldanspruch ist das Nettoeinkommen der für den Lebensunterhalt verfügbaren Mittel anzusetzen, zweckbestimmte Leistungen (z.B. Leistungen für Arbeitsmittel und Fahrkosten) für die Ausbildung dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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