Autor Thema: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler  (Gelesen 770 mal)

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Offline Wolf27

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Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« am: 15. Juni 2009, 19:44:27 »
Hallo @ all,

ich habe hier schon einige Male gelesen, dass die Flyer u. a. auch hinter die Scheibenwischer von Autos geklemmt werden. Daher habe ich mal ein bissel recherchiert und bin auf dies hier gestossen: Flyer verteilen - Verbote und Gebote
und auf dies hier:


Sie dürfen Flyer und Plakate grundsätzlich überall dort aufhängen, wo Sie durch das Aufhängen bzw. Einwerfen in den Briefkasten nicht rechtswidrig in Rechte Dritter eingreifen. Bezüglich der Flyer heißt dies konkret, dass Sie diese in jeden Briefkasten einwerfen dürfen (machen beispielsweise auch viele Supermarktketten und ähnliche Unternehmen so), der nicht mit einem Hinweis wie "Werbung einwerfen verboten", "Bitte keine Werbung einwerfen" oder ähnliches gekennzeichnet ist. Sollten Sie in einen derart gekennzeichneten Briefkasten dennoch einen Flyer einwerfen, könnte der Eigentümer des Briefkastens Sie gem. § 1004 BGB auf Unterlassung in Anspruch nehmen. Sie können die Flyer auch bedenkenlos an Leute verteilen. Das Anheften von Flyern an Autos ist jedoch unzulässig und sollte unterbleiben [...]

Um der guten Sache nicht zu schaden, bitte ich daher alle Verteiler, sich an die "Spielregeln" zu halten. Im schlimmsten Fall könnte sonst mal eine Rechnung oder Anzeige an gegen-hartz.de wegen Verunreinigung oder Sachbeschädigung  geschickt werden. Nicht alle Menschen haben Verständnis für diese wichtige Aktion.

Vielen Dank für euer Verständnis und eure Mithilfe.

LG Wolf
« Letzte Änderung: 17. Juni 2010, 17:20:18 von Wolf27 »
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

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Re: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« Antwort #1 am: 15. Juni 2009, 20:43:25 »
Ich bitte Dich Wolf,die Hinweise hierzu unter -Keine Passende.......
mit einzustellen,da dort die Flyerverteilung/Bestellung stattfindet.
Wenn es möglich ist !

Offline hilflos?

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Re: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« Antwort #2 am: 15. Juni 2009, 21:07:32 »
:clever: ...prima,ich hab genau über das thema schon nachgedacht,aber dann ist´s ja korrekt so,wenn man die flyer den leuten in die hand geben darf...da kommt man wenigstens meist gleich ins gespräch mit den betroffenen! :yes: lg,hilflos
LG,hilflos?
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Offline ghi

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Re: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« Antwort #3 am: 15. Juni 2009, 21:57:38 »
wolf,es ist gut dass Du noch einmal darauf hingewiesen hast!

Im Dezember letzten Jahres hat eine Frau aus der Einelterninitiative Flyer (von uns) in einer Kirche ausgelegt und prompt kam ein unangenehmer Anruf am nächsten Tag.  :sad:

Offline Wolf27

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Re: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« Antwort #4 am: 16. Juni 2009, 01:05:33 »
@ Eddidor: Schon erledigt. Danke für den Hinweis.  :clever:  Da war ich etwas "verrutscht".  :wink:

LG Wolf
Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...?

Offline eitersen

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Re: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« Antwort #5 am: 06. Oktober 2009, 23:28:51 »
Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich denke schon, dass ein Fax hinreichende Beweiskraft hat.
Im Übrigen kostet (wenn man faxen kann) so ein fax nur die Gebühren eines Anrufes und ist daher auch günstiger als Einschreiben/Rückschein

Gruß

Kleiner Zusatz: ich meinte den Hinweis in den goldenen REgeln....

Offline Ottokar

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Re: Wichtiger Hinweis für die fleißigen Flyer-Verteiler
« Antwort #6 am: 07. Oktober 2009, 12:44:59 »
U.a. lt. BGH hat ein Fax keine rechtliche Beweiskraft für den Erhalt.
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