Danke Lilith,
genau so ist es. Ich habe aber keinen Nerv einen Vorschuss zu beantragen. Ich esse jetzt ein paar Brote weniger.
@Lilith hat es gut erklärt.
Und also kommt die Bedarfsunterdeckung (von der du schreibst) nicht aus höherem oder niedrigerem Wohngeld oder Einkommen, sondern nur aus der Zeit, die wegen des Antrags vergeht. Bedarfsunterdeckung ist meiner Meinung nach schon noch was anderes.
Aber ich versteh jetzt, was du gemeint hast.
Wer die Möglichkeiten zur schnellen Beseitigung einer Bedarfsunterdeckung nicht nutzt, und lieber paar Brote weniger isst, na ja, man kann keinen zwingen.
dass das doof ist, dass es immer so lange dauert mit den Wohngeldberechnungen, keine Frage.
man mag sich nicht vorstellen, was los ist, wenn ab 2016 das neue Gesetz kommt.
Obwohl, es betrifft ja dann längst nicht alle, sondern die, die so zwischen "baum und Borke" hängen. Und die brauchen auch keine Bedarfsunterdeckung hinnehmen, bloss weil das Amt nicht schnell ist.
noch zu deinem Antrag:
wann hast du denn den Wohngeldantrag gestellt?