Hallo,
ich kann Dir nur sagen, was ICH machen würde.
Da laut fachlichen Hinweisen der BA (die verbindlich sind für die ARGEn!) nicht mehr sanktioniert werden darf, wenn die Unterzeichnung einer EGV verweigert wird, würde ich GAR nichts zurückschicken ... und auf die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt warten. Ein Urteil (oder einige?) gibt es bereits, dass auch aus einer EGV per Verwaltungsakt nicht sanktioniert werden darf, also wenn Du gegen Bestimmungen verstößt, die darin festgelegt wurden (Absenkung der Regelleistung nach § 31 SGB II wegen Verstoß gegen die EGV usw.) ... weil es sich ja um eine "Vereinbarung" handeln soll, also beiderseitige Interessen, Ziele hineinfließen sollen/müssen. Das kann bei einer EGV, die einseitig von einer Behörde(?) erlassen wurde, niemals sein, denn Du hast ja daran nicht mitgewirkt!
Sehr zweifelhaft ist in dem Zusammenhang auch und unterstreicht oben Geschriebenes, dass Du wohl die EGV per Post - ohne vorherige persönliche Verhandlung also? - zugeschickt bekommen hast. Ich sehe das für Dich "positiv". Das Ding heißt nämlich EingliederungsVEREINBARUNG!
LG Lilith