Autor Thema: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????  (Gelesen 352 mal)

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Offline rima001

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Hallo,
ich habe eine Eingliegliederungsvereinbarung bekommen mit der Aufforderung diese umgehend unterschrieben zurück senden soll. Da ich mich aber dazu entschieden habe diese Vereinbarung nicht zu unterschreiben, weiß ich jetzt nicht genau was ich tun soll. Soll ich diesen blank zurücksenden mit einem Anschreiben oder gar nichts tun. Kann mir jemand einen Rat dazu geben? :help:

Offline Lilith

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #1 am: 04. August 2009, 22:08:29 »
Hallo,

ich kann Dir nur sagen, was ICH machen würde.

Da laut fachlichen Hinweisen der BA (die verbindlich sind für die ARGEn!) nicht mehr sanktioniert werden darf, wenn die Unterzeichnung einer EGV verweigert wird, würde ich GAR nichts zurückschicken ... und auf die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt warten. Ein Urteil (oder einige?) gibt es bereits, dass auch aus einer EGV per Verwaltungsakt nicht sanktioniert werden darf, also wenn Du gegen Bestimmungen verstößt, die darin festgelegt wurden (Absenkung der Regelleistung nach § 31 SGB II wegen Verstoß gegen die EGV usw.) ... weil es sich ja um eine "Vereinbarung" handeln soll, also beiderseitige Interessen, Ziele hineinfließen sollen/müssen. Das kann bei einer EGV, die einseitig von einer Behörde(?) erlassen wurde, niemals sein, denn Du hast ja daran nicht mitgewirkt!

Sehr zweifelhaft ist in dem Zusammenhang auch und unterstreicht oben Geschriebenes, dass Du wohl die EGV per Post - ohne vorherige persönliche Verhandlung also? - zugeschickt bekommen hast. Ich sehe das für Dich "positiv". Das Ding heißt nämlich EingliederungsVEREINBARUNG!

LG Lilith

Offline coolio

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #2 am: 04. August 2009, 22:48:46 »
Die rechtliche Seite kenn ich nicht so genau - aber für das Andere:
UNTERSCHIFT meinerseits
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Offline Joergl

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Offline ghi

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #4 am: 05. August 2009, 18:44:32 »
...und wenn Du tatsächlich die EinV als Verwaltungsakt zugesandt bekommst,hast Du die Möglichkeit schriftlich die AUFHEBUNG beim zuständigen SG zu beantragen. :bye:

Offline Diskus

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #5 am: 05. August 2009, 20:07:26 »
Hallo,

ich habe beim ELO einen interesanten Artikel gefunden an den ich mich gehalten habe. Seit fast 1 Jahr habe ich keinerlei EGV mehr unterschreiben müssen, ich habs genauso gemacht wies da steht :)

http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/7207-wehren-gegen-eingliederungsvereinbarungen.html
"Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren." Mahatma Gandhi (1869-1948)

Offline ghi

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #6 am: 05. August 2009, 21:46:32 »
Das ist ein sehr guter Beitrag im ELO! :danke:  :bye:

Offline Diskus

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #7 am: 05. August 2009, 21:55:11 »
b üdde gerne  :empathy:
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Offline Hexe

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #8 am: 06. August 2009, 18:07:45 »
Super Beitrag,den werde ich mir ausdruckenund so manches anmarkern. :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:

Lg Hexe
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Tragt euch unter Beistand gesucht und gefunden ein, damit ihr euch gegenseitig helfen

Offline rima001

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Re: Was soll ich tun mit meiner Eingliederungsvereinbarung????
« Antwort #9 am: 05. September 2009, 00:13:37 »
Hallo Diskus,
danke für den Hinweis auf diesen Beitrag. Diesen Beitrag sollte jeder "Hartz IV"
Empfänger lesen.  Ein extra "DANKESCHÖN" auch an den Verfasser "poldibaer" von ELO ! :sehrgut:  :sehrgut:  :sehrgut:

 :danke: rima001