SG Mainz: Leistungsausschlüsse im SGB II verfassungswidrig?

Begonnen von Gast26342, 02. Juni 2016, 20:23:14

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Gast26342

ZitatLeistungsausschlüsse im SGB II verfassungswidrig?

Die 3. Kammer des Sozialgerichts Mainz hat in einem Beschluss vom 18.04.2016 (Az. S 3 AS 149/16) dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob es mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vereinbar ist, arbeitssuchenden Ausländern, die sich auf kein sonstiges Aufenthaltsrecht (z.B. aus familiären Gründen) berufen können, und ihre Familienangehörigen von den Leistungen nach dem SGB II (,,Hartz 4") auszuschließen. Die Kammer ist der Überzeugung, dass es dem Gesetzgeber verwehrt sei, Personen, die sich in Deutschland tatsächlich aufhalten, trotz bestehender Hilfebedürftigkeit von sämtlichen existenzsichernden Sozialleistungen auszuschließen.
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http://www2.mjv.rlp.de/icc/justiz/nav/695/broker.jsp?uMen=6955453e-9a90-11d4-a735-0050045687ab&uCon=bab56888-e1a0-551e-8e6c-9c702e4e2711&uTem=aaaaaaaa-aaaa-aaaa-aaaa-000000000042