BGH stärkt Mieterschutz bei vorgeschobenen Eigenbedarfskündigungen

Begonnen von Meck, 29. März 2017, 16:21:11

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Meck

Vermieter müssen "stimmig" begründen, wenn bei einer Kündigung im Nachhinein der Eigenbedarf entfällt. Handelt es sich um eine "Vortäuschung", bestehe Schadenersatzanspruch, urteilte der BGH.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Mieterrechte bei mutmaßlich vorgetäuschten Eigenbedarfskündigungen ihrer Vermieter erheblich gestärkt. Vermieter müssen bei solch einem Verdacht in einer Beweislastumkehr "stimmig" erklären, warum sie die Wohnung nach Auszug des Mieters doch nicht selbst nutzen, entschied der BGH in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil. Vermietern droht damit Schadenersatz für Auszugskosten und höhere Mieten ihrer gekündigten Mieter. (Az. VIII ZR 44/16)


-->> http://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-aus-karlsruhe-bgh-staerkt-mieterschutz-bei-vorgeschobenen-eigenbedarfskuendigungen/19585732.html
LG Meck :bye:

coolio

Das ist aber nicht wirklich neu.
Hllft eh nix, wenn der materielle und immaterielle Schaden schon eingetreten ist.
Leider gibts im BGB keine "uneidliche Falschaussage".