LSG NRW: Wuppertaler KdU-Richtlinien rechtswidrig

Begonnen von oldhoefi, 15. Dezember 2015, 20:45:25

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oldhoefi

Das LSG Nordrhein Westfalen erklärt Wuppertaler KdU-Richtlinien für rechtswidrig.

Die Wuppertaler Sozialverwaltung taucht ab und sitzt aus.


Das LSG NRW hat mit Urteil vom 29.10.2015 (AZ: L 7 AS 12310/11) die bisherige Wuppertaler KdU-Richtlinie gekippt und ordnet an, dass nunmehr eine Bruttokaltmiete, entsprechend des Wertes des Betriebskostenspiegels NRW anzuwenden sei. Die Wuppertaler Sozialverwaltung taucht ab und versucht - wie so oft - das Problem auszusitzen. Somit wird versucht, die Wuppertaler Haushaltslöcher über fortgesetzten ,,KdU-Beschiss" weiter zu sanieren.

Tacheles hat das Urteil dargestellt, erläutert welche Werte anzuwenden und welche Schritte von den Betroffenen umzusetzen sind, um für die letzten zwei Jahre ggf. noch Gelder zurück zu bekommen.

Die ganzen Materialen sind hier zu finden. --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1922/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 12.12.2015)

oldhoefi

Wuppertal: LSG Urteil zu höheren Unterkunftskosten wird vom Jobcenter ignoriert

Tacheles wirft dem JC Wuppertal Rechtsbruch vor


Das JC Wuppertal wurde vom LSG NRW zur Zahlung höherer und anders festzusetzender Unterkunftskosten verurteilt. Nachdem das Urteil zwei Monate von Amtswegen ignoriert wurde, wurde von Tacheles dem JC Rechtsbruch vorgeworfen. Dieser Vorwurf hat dazu geführt, dass öffentlich zugesichert wurde, die Verwaltungspraxis zu ändern. Geändert ist seit der Zusicherung aber noch immer nichts!

Tacheles-Pressemitteilung und örtliche mediale Reaktionen --> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1934/

Mit Schreiben von Anfang Dez. hat das JC Wuppertal alle Leistungsempfänger angeschrieben und Hinweise zu gesetzlichen Änderungen im Jahr 2016 gegeben. Das wäre ein idealer Anlass gewesen, hier auf die kommunal relevante Änderung bei den Unterkunftskosten, anlässlich des Urteils des LSG, hinzuweisen. Genau das haben sie nicht gemacht, die von der JC Geschäftsführung versprochene Umsetzung ,,ab Januar"  lässt immer noch auf sich warten.

Das vom JC Wuppertal selbst veröffentlichte Infoschreiben zu Änderungen 2016.
--> http://www.jobcenter.wuppertal.de/medien/bindata/Infoschreiben-010116.pdf

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 06.01.2016)

oldhoefi

Tacheles wirft Jobcenter Wuppertal vorsätzlichen Rechtsbruch vor

Nachdem von Tacheles, nach zweimonatiger Ignoranz, die Umsetzung des Urteils des LSG NRW zu den Hartz IV Mieten in Wuppertal angemahnt wurde, hat der JC Vize Kastien am 30.12.2015 gegenüber der WZ erklärt ,,das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt".
--> http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/WZ_30.12.2015.pdf

Die Realität sieht allerdings anders aus, Mitarbeiter des Amtes erklären SGB II Leistungsbeziehern, der Verein Tacheles würde falsche Auskünfte erteilen, es wird sogar selbst nach Hinweis auf die neue Rechtslage unter völliger Ignoranz der Rechtsprechung vorsätzlich rechtswidrig entschieden. Dahingehende Fälle hat der Verein erneut zum Anlass genommen, die unverzügliche Änderung der Verwaltungspraxis zu fordern.

Die entsprechende Tacheles Pressemitteilung vom 17.01.2016 und weiteres Material sind hier zu finden.
--> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1944/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 17.01.2016)

Meck

Der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein "Tacheles" reicht eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter Wuppertal ein. Das Jobcenter habe auch drei Monate nach dem Urteil des Landessozialgericht NRW (LSG) nicht damit begonnen," die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende rechtmäßig zu bemessen", heißt es zur Begründung.

-->> http://www.wuppertaler-rundschau.de/lokales/tacheles-klagt-gegen-wuppertaler-jobcenter-aid-1.5732801
LG Meck :bye:

oldhoefi

"the blues goes on" beim Jobcenter Wuppertal

Das Wuppertaler Jobcenter wurde zu anders berechneten und zum Teil höheren Unterkunftskosten vom LSG verurteilt.

Das JC hat es nun - nach über drei Monaten - geschafft eine neue KdU-Richtlinie zu erlassen. Allerdings verstößt diese wiederum an einigen Punkten deutlich gegen geltendes Recht, so soll versucht werden durch die KdU-Richtlinie rückwirkende Korrekturen durch Widersprüche oder Überprüfungsanträge auszuschließen. Auch soll darin geregelt werden, dass BK-Nachforderungen nicht mehr in zunächst tatsächlicher Höhe übernommen werden, sondern nur noch bis zur neuen Gesamtangemessenheitsgrenze.

Wir haben diese und weitere Punkte genommen, diese in einer zweiten Fachaufsichtsbeschwerde zusammengefasst und formiert.

--> http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1966/

(Quelle und Zitate: Harald Thomé - Newsletter vom 07.02.2016)

oldhoefi

Kleine Anfrage im Landtag NRW zur (Nicht)Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das NRW Arbeitsministerium

Ich möchte auf eine kleine Anfrage im Landtag NRW hinweisen.

Der Verein Tacheles hatte wegen der rechtswidrigen Verwaltungspraxis des Jobcenter Wuppertal in Bezug auf die Unterkunftskosten mehrere Fachaufsichtsbeschwerden beim Düsseldorfer Arbeitsministerium gestellt. Die zusammengefasste Rückantwort war, es sei keine Rechtswidrigkeit zu erkennen.

Gerichte, vom Bundessozialgericht bis zum für Wuppertal zuständigen Sozialgericht in Düsseldorf, können diese Rechtswidrigkeit sehr wohl erkennen und haben auch vor kurzem das Jobcenter Wuppertal (noch nicht rechtskräftig) zur Zahlungen höherer Mieten verurteilt.

Da im Ministerium offensichtlich Unwilligkeit herrscht, eine rechtswidrige Praxis als solche auch zu benennen, wurde deswegen über den fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd eine Kleine Anfrage zur (Nicht)Wahrnehmung der Fachaufsicht durch das MAIS im Falle von Wuppertal gestellt.

Kleine Anfrage vom 31.10.2016 --> http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2095/

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 06.11.2016)

oldhoefi

Jobcenter und Sozialamt Wuppertal erkennen höhere Mieten an

Die Wuppertaler Sozialbehörden erkennen seit dem 01. März 2017 höhere Mieten an.

Tacheles weist darauf hin, dass aber bis Februar 2017 deutlich höhere Mietwerte zu berücksichtigen sind, als Jobcenter und Sozialamt vorsehen. Außerdem hält der Verein die neu festgesetzten Werte für übernahmefähige Unterkunftskosten für zu niedrig bemessen. Werden mit den neuen Mietwerten noch immer nicht alle Mieten gedeckt, rät Tacheles Betroffenen mit Rechtsmitteln gegebenenfalls höhere Leistungen durchzusetzen.

inhaltliche Zusammenfassung und Musterschreiben --> http://tinyurl.com/lufpj2v

(Zitat und Quelle: Harald Thomé - Newsletter vom 15.04.2017)