Widerspruch gegen Ablehnung Kautionsdarlehen

Begonnen von Ottokar, 24. September 2009, 15:47:10

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Ottokar

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Widerspruch gegen ihren Ablehnungsbescheid vom xx.xx.xxxx

Werte Damen und Herren,

in ihrem o.g. Bescheid lehnen sie das Darlehen für meine Mietkaution mit der Begründung ab, es gäbe genug verfügbaren und passenden Wohnraum, ohne dass dort eine Kaution zu zahlen wäre.
Das entspricht, wie man leicht nachprüfen kann, nicht den Tatsachen. Meine wochenlange umfangreiche Recherche ergab keine einzige passende Wohnung, wo keine Mietkaution zu zahlen gewesen wäre, denn sonst hätte ich stattdessen eine solche angemietet. Falls sie gegenteilige Beweise haben, bitte ich darum, mir diese als Begründung zu ihrer Ablehnung nachzuweisen und vorzulegen.
Die Mietkaution soll lt. § 22 Abs. 3 SGB II übernommen werden, wenn die Unterkunft angemessen, der Umzug erforderlich ist und ohne Kaution in akzeptabler Zeit keine Wohnung angemietet werden kann.
Genau diese Voraussetzungen sind hier erfüllt. Aus diesem Grund lege ich fristgerecht Widerspruch gegen ihre Ablehnung ein. Ich erwarte, dass sie meinem berechtigten Antrag stattgeben, ansonsten werde ich diesen auf dem Klageweg weiter verfolgen.


MfG
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