SG Dortmund: Hartz IV Bezieher kann überzahltes Geld behalten

Begonnen von Meck, 22. November 2016, 14:14:07

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Meck

Wenn ein Jobcenter einen Verlängerungsantrag für Hartz IV zunächst unbeantwortet lässt, tatsächlich aber Geld in bisheriger Höhe weiter zahlt, dann kann es überzahlte Leistungen nicht ohne Weiteres zurückfordern. Denn der Hartz-IV-Empfänger kann sich auf Vertrauensschutz berufen, urteilte am Montag, 21. November 2016, das Sozialgericht (SG) Dortmund (Az.: S 35 AS 1879/14).

-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-leistungsbescheid-gezahlt.php




Rückforderung von überzahltem Arbeitslosengeld II erfordert behördliche Vertrauens­schutz­prüfung und Ermessens­entscheidung.

Ein Jobcenter darf ohne Bescheid zu viel gezahltes Arbeitslosengeld II nur dann zurückfordern, wenn keine Vertrauens­schutz­gesichts­punkte entgegenstehen und die Belange des Betroffenen mit den öffentlichen Interessen in einer Ermessens­entscheidung abgewogen worden sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund hervor.


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23459
LG Meck :bye:

Gast41472

Sehr schön, dass lässt Hoffnung aufkommen, dass das Jobcenter doch nicht ganz so planlos handeln darf, wie es mir den Anschein machte. Scheint ja doch noch ein Stück Sozialstaat da draußen zu geben.

Orakel

Das Gericht bestätigt den seit 1980 bestehenden Vertrauensschutz (§ 45 Abs. 2 SGB X) - nicht mehr und nicht weniger ...

MichaK

besteht eigentlich "Vertrauensschutz", wenn das Jobcenter VÄM zur Höhe der Kfz-Haftpflicht 10 Monate unberücksichtigt lässt und deshalb monatlich 20 EUR zu viel zahlt? Desgleichen bei Rente - 4 Monate 25 EUR.