BSG: Wohnungswechsel/Umzug - Jobcenter muss Telefonumstellung zahlen

Begonnen von Meck, 15. August 2016, 14:05:24

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Meck

Müssen Hartz-IV-Bezieher umziehen, erhalten sie die angemessenen Umzugskosten vom Jobcenter erstattet. Dazu gehören auch Aufwendungen für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses sowie für einen Nachsendeantrag, urteilte am Mittwoch, 10. August 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 14 AS 58/15 R).

Im konkreten Fall hatte ein Rollstuhlfahrer geklagt, der Hartz-IV-Leistungen bezog. Als er sich von seiner Ehefrau scheiden ließ, beantragte er beim Jobcenter Region Hannover den Umzug in eine andere Wohnung. Die Behörde erkannte den Umzug als notwendig an und versprach auch die Übernahme angemessener Umzugskosten.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-muss-telefonumstellung-zahlen.php

Siehe auch -->> SGB II: Kosten für die Umstellung des Telefon- und Internetanschlusses können zu den erstattungsfähigen Umzugskosten gehören
LG Meck :bye:

oldhoefi

Jobcenter muss Kosten für Nachsendeauftrag und Telefonanschluss übernehmen

Wenn ALG II Bezieher aufgrund einer behördlichen Kostensenkungsaufforderung umziehen müssen, muss das Jobcenter auch für die Bereitstellungskosten eines neuen Telefon- und Internetanschlusses sowie die Kosten eines Nachsendeauftrags bei der Post aufkommen.

Das hat das BSG am 10.08.2016 - B 14 AS 58/15 R entschieden. [Anm: Volltext liegt noch nicht vor]

mehr dazu --> https://sozialberatung-kiel.de/2016/08/10/jobcenter-muss-kosten-fuer-nachsendeauftrag-und-telefonanschluss-uebernehmen/

Terminbericht des BSG unter Nr. 2 --> http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2016&nr=14352

(Zitat und Quelle: Harald Thomé – Newsletter vom 12.08.2016)

Angela1968

Irgendwie aber korios. Auf der einen SEite muss man nur per Post erreichbar sein fürs JC, aber bei Umzug soll das JC für Telefon-und Internetumstellung zahlen. Aber ich mus nicht alles verstehen.

Angela

Sophiagirl

Gegenansage: Die verursachen ja die Kosten durch einen Zwangsumzug hier geht es ja um einen Zwangsumzug und da geht es darum das die Kosten entstehen, weil du umziehen musst! Ich denke bei einem freiwilligem Umzug sieht das wieder anders aus.

oldhoefi

Zitat aus dem Terminbericht des BSG:

,,Bei einem vom Jobcenter - wie vorliegend - aufgrund der Trennungssituation zu Recht als notwendig anerkannten Umzug mit einer entsprechenden Zusicherung hinsichtlich der Umzugskosten gehören zu den als Bedarf zu berücksichtigenden Umzugskosten heutzutage auch die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss sowie die für einen Nachsendeantrag. Denn beides ist notwendig, um nach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrecht zu erhalten, die, wie die Aufnahme der Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) in die Ermittlung der Regelbedarfe zeigt, ein vom Gesetzgeber anerkanntes Grundbedürfnis darstellt (vgl §§ 5 f RBEG)."

Angela1968

Olshoefi,

ich muss gerade bei dem Satz lachen das die Kommunikation mit Behörden aufrecht erhalten werden soll mit dieser Entscheidung. Jeder aber rät einem zu recht, nie mit einer Behörde zu telefonieren, sondern alles nur schriftlich zu machen. Also reicht doch aus wenn die Behörde den Briefkasten finanziert. Ich als Behörde würde sagen, wenn ich dann alles bezahlern soll/kann dann muss ich auch mitdemjenigen per Telefon kommunizieren dürfen.

Angela

Gast39398

Zitat von: Angela1968 am 20. August 2016, 09:23:56Jeder aber rät einem zu recht, nie mit einer Behörde zu telefonieren,

Telefoniere NIE mit dem JC.......

Aber irgendwie habe ich das Gefühl Du willst das nicht verstehen oder !????


@oldhoefi war dabei doch sogar so nett und hat , für Leute die es nicht verstehen wollen /können, die relevanten Sätze sogar unterstrichen !

Angela1968

Pumuckl,

ich verstehe schon den Satz das man mit dem JC nicht telefoneiren darf und soll. Aber dann soll man sich das nicht erstreiten das man von der Behörde das bezahlt bekommt wegen des Umzuges.

Oldhoefi schrieb:
Zitatnach einem Umzug die Kommunikation mit anderen Menschen, Behörden usw. aufrecht zu erhalten,

Und ich verstehe den Satz nunmal so das er bedeutet das man nach einem Umzug in der Lage sein muss unter anderem auch die (telefonische) Kommunikation zu Behörden aufrecht erhalten kann. Nur wenn ich gar nicht mit Behörden telefonieren brauche/soll, braucht mir die Behorde doch das nicht zu bezahlen.

Wenn ich was jemanden bezahlen müsste würde ich erwarten das er das auch für mich einsetzt.

Angela

Gast39398

Zitat von: Angela1968 am 20. August 2016, 12:04:17ich verstehe schon den Satz das man mit dem JC nicht telefoneiren darf und soll.

anscheinend hast DU es aber immer noch nicht kapiert, worum es HIER überhaupt geht oder ???? Es geht darum, dass diese Kosten (und um die geht es ) bei einem als notwendig anerkannten Umzug zu übernehmen sind .... PUNKT aus Ende !

Ob Du nun mit dem JC telefoniert oder nicht , ist deine Sache, es muss eben nur gewährleistet sein das man es auch kann !!!!

Und ob das JC eine "Behörde" ist, daran habe ich so meine Zweifel.

Angela1968


oldhoefi

Da ich ihn gerade in der Hand habe, reiche ich den Volltext noch nach.

BSG, Urteil vom 10.08.2016 – B 14 AS 58/15 R

--> https://lexetius.com/2016,3908

Hexe

Das Problem hatte ich schon 2009/ 2010 mit genehmigten Umzug.
Es musste ein Techniker kommen, damit ich wieder telefonieren konnte.Klage beim SG Lübeck mit Hilfe von Ottokar gewonnen.
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Minzi