GEZ-Befreiung auch für Geringverdiener und bei Zuschlag zum ALG II

Begonnen von Ottokar, 23. Dezember 2011, 09:05:22

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Ottokar

- Beschlüsse vom 09.11.2011, Az 1 BvR 665/10, und vom 30.11.2011, Az 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10:
Wenn durch die Zahlung der Rundfunkgebühr (GEZ) Hilfebedürftigkeit nach SGB II oder XII eintreten würde, oder wenn der Zuschlag zum Arbeitslosengeld II geringer ist, als die Rundfunkgebühr, liegen jeweils Härtefälle i.S.d.  § 6 Abs. 3 RGebStV vor, welcher in besonderen
Härtefällen eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht vorsieht. Die Ablehnung der Befreiung - mindestens in der Höhe, in welcher Hilfebedürftigkeit enstehen würde, oder der Zuschlag zum ALG II die Rundfunkgebühr übersteigt - ist in diesen Fällen nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar und insofern rechtswidrig.
(Anm. Ottokar: das BVerfG stellt hier erneut klar, dass die Grundsicherung unantastbar ist.)
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