BVerfG: Klage gegen Hartz-IV-Reform gescheitert - Online-Muster reicht nicht

Begonnen von Meck, 26. Oktober 2016, 14:48:01

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Meck

Ein neues Gesetz soll die Regeln für den Bezug von Hartz IV einfacher machen - nun ist ein erster Empfänger mit einer Verfassungsklage dagegen gescheitert. Der Mann, der mit Hartz IV sein Einkommen aufstockt, scheiterte schon an formalen Hürden, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Eine inhaltliche Überprüfung der Änderungen fand also gar nicht statt. Wie einige Dutzend anderer Kläger hatte sich der Mann auf einen Vordruck gestützt, der derzeit im Internet kursiert (Az. 1 BvR 1704/16).

-->> http://www.t-online.de/wirtschaft/id_79371880/wirtschaft-klage-gegen-hartz-iv-reform-gescheitert-online-muster-reicht-nicht.html




Formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das SGB II-Rechtsvereinfachungsgesetz unzulässig. Wer Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erheben will, muss konkret darlegen, inwiefern das Gesetz bereits für den Beschwerdeführer unmittelbar, selbst und gegenwärtig eine Verletzung in Grundrechten bewirkt. Das gilt auch bei Nutzung einer im Internet verfügbaren ,,Vorlage" für eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde. Dies hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und damit eine unmittelbar gegen das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Rechtsvereinfachungsgesetz) gerichtete, formularmäßig erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

-->> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-076.html




Das Bundesverfassungsgericht wies Massenbeschwerden gegen die neuen Änderungen der Hartz-IV-Gesetze ab. Die Begründung lautet: Die Beschwerden erfüllen die Auflagen nicht. Die Beschwerden richteten sich gegen die Änderungen von Hartz IV im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches im Sommer 2015. Seitdem ist es erschwert, Bescheide nachträglich zu überprüfen und den Jobcentern erleichtert, bei Mängeln in Anträgen Bußgelder zu verhängen.

Erwerbslosenintitiativen, Wohlfahrtsverbände und Menschenrechtsorganisationen laufen Sturm gegen diese Änderungen. Die Hartz-IV-Kritikern Inge Hannemann warb für eine Vorlage, die Betroffene für ein Verfassungsbeschwerde nutzen könnten. Demnach verletze das Hartz-IV-Gesetz zehn Grundrechte – Menschenwürde ebenso wie Rechtsweggarantie.

Diese Vorlage sieht das Verfassungsgericht nun als Kern des Problems an. Um die achtzig Betroffene nutzten das Muster und reichten eine individuelle Verfassungsbeschwerde ein. Und gerade darin sieht das Verfassungsgericht als Problem.


-->> http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verfassungsgericht-lehnt-klage-gegen-hartz-iv-ab.php
Finde das grosse Glück in den kleinen Dingen des Lebens und empfinde dadurch wahre Zufriedenheit. Erwarte nichts und Du bekommst alles! Erwarte viel und Du wirst meistens enttäuscht!  LG Meck :bye:

Gast38171

Da die eigentlichen GG- Brüche durch die Anordnungen ( Verfeinerungen des SGB II) der BA entstehen, wäre es vllt. besser vor dem  Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof  zu klagen, als vor dem BVerfG.

Eine weitere Normenkontrolle ist vor dem Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) möglich. Es werden Rechtsnormen überprüft, die rangmäßig unter formellen Landesgesetzen, wie z. B. Rechtsverordnungen oder Satzungen, liegen. Eine juristische oder natürliche Person ist zur Antragsstellung befugt, wenn durch die Rechtsnorm einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt bzw. durch deren Anwendung ein Nachteil zu erwarten oder bereits entstanden ist (§ 47 I VwGO).
http://www.juraforum.de/lexikon/bundesverfassungsgericht-normenkontrolle

Orakel

Zitat von: Gast38171 am 26. Oktober 2016, 16:05:11
... wäre es vllt. besser vor dem  Oberverwaltungsgericht bzw. Verwaltungsgerichtshof  zu klagen, als vor dem BVerfG.

Oder vor dem Bundesfinanzhof? Letztlich geht es ja um die Finanzen von Hilfebedürftigen ...

Habe gerade keinen passenden Link zur Hand ...

AlterGaul

Zitat von: Orakel am 26. Oktober 2016, 16:18:47
Oder vor dem Bundesfinanzhof? Letztlich geht es ja um die Finanzen von Hilfebedürftigen ...

Der Vorteil wäre, dass es nur zwei Instanzen gibt. Das wäre zeitlich doch besser, als die sonst üblichen drei Instanzen.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Gast10987

Was soll der Geiz
Da muss der EuGH dran.
Der EGMR.
Und die Verbrecher die das verabschiedet haben gleich vor den IStGH.
Sonst wird das alles nüscht.

Orakel

Bleibt zu hoffen, dass die europäischen Richter mehr Ahnung von Kunstkeramik haben, denn die Musterklage wurde immerhin von einer Kunstkeramikerin entworfen!

Hexe

 Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,
wie auf allen Seiten die hier verlinkt wurden, wurde auf das Merkblatt des BVerfG verwiesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/.../Merkblatt_node.html
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) beschreibt im Merkblatt die Voraussetzungen einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde, die immer individuell zu begründen ist und die auch nur in besonderen Fällen ohne Ausschöpfung des an Hürdenlauf mit zusätzlichen Hindernissen vergleichbaren Rechtsweges möglich wird.
Auch die Unzumutbarkeit des Rechtsweges muss begründet werden. Wenn man bedenkt, dass das Durchlaufen des Rechtsweges, beginnend mit einem Widerspruch durch alle Instanzen, ohne aufschiebende Wirkung der Beschwernis mehrere Jahre dauert, in der die unveräußerlichen Grundrechte nicht wahr genommen werden können, wird die Möglichkeit zur Begründung deutlich!
Also bitte, nicht einfach kopieren und abschicken, sondern Euren Befähigungen entsprechend der Sache Individualität verleihen!
Das Internet ist voller beschreibender Unwirklichkeiten aus nicht gezählten Foren und sozialen Netzwerken, die aus dem Zusammentreffen von Jobcentern als Exekutive des SGB II und der Betroffenheit zynisch genannter Kunden resultieren.
Diese individuelle Vielfalt muss an das Bundesverfassungsgericht kommuniziert werden!
Hier noch mal die Beispiele, wie man eine Verfassungsbeschwerde aufbauen kann:
Beispiel zur Verfassungsbeschwerde für unmittelbar vom SGB II Betroffene:
https://disiev.files.wordpress.com/.../0verfassungsbeschwerde...
Beispiel einer Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsverschärfungen nicht unmittelbar Betroffener
https://disiev.files.wordpress.com/.../verfassungsbeschwerde_...
Antwort als Beispiel an das Bundesverfassungsgericht bei einer Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch die RA-Abteilung, um diese Hürde zu nehmen
https://disiev.files.wordpress.com/.../3antwortanarabteilung....
Und hier noch einmal wichtig, dass Merkblatt zu einer Verfassungsbeschwerde. Jedermann und Jedefrau haben das Recht, eine Verfassungsbeschwerde wenn sie begründet wird einzureichen!
Der letzte mögliche Posttag ist der 31. Juli 2017. Diesen Zeitrahmen haben wir durch die Gesetzesänderungen (Rechtsverschärfungen) zur Verfügung.
Die Verfassungsbeschwerde muss persönlich dahingehend begründet werden, inwieweit die Grundrechte für den Beschwerdeführer selbst beeinträchtigt sind und warum der Rechtsweg nicht zumutbar ist!
http://www.bundesverfassungsgericht.de/.../Merkblatt_node.html

Wir hier verstehen uns nicht als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Bundesverfassungsrichter*Innen, sondern wollen die Ungeheuerlichkeiten, die in individueller Vielfalt durch das SGB II und erschwerend durch die Rechtsverschärfungen wirken, dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung übermitteln. Der Raub unveräußerlicher Grundrechte durch die Politik und ihrer Lobby muss gestoppt werden, auch in Eurem und auch im Interesse Eurer Kinder und Enkel!

Diese Klarstellung wird aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 04. Oktober 2016 (1 BvR 1704/16) hier öffentlich.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/.../rk20161004_1bvr170...

Hier auch alles zu lesen:
https://disi-ev.de/bundesverfassungsgericht-lehnt-eine-ver.../

Noch einen Hinweis.
Die Beispiele der Verfassungsbeschwerde sind zugeschnitten auf die Rechtsverschärfungen. Das Netz ist voller weiterer Argumentationshilfen. Wer hier her gefunden hat, findet die Argumente oder Formulierungen die er braucht überall!
Hier eine kleine Auswahl:
Streitgespräch zwischen Wolfgang Nešković (Richter am Bundesgerichtshof a. D., ehemaliger Bundestagsabgeordneter) und Prof. Dr. Uwe Berlit:
https://www.youtube.com/watch?v=G_hOshhYj2c
Und besonders auch zu empfehlen, beide nachfolgenden Links!
Ein Beitrag Wolfgang Nešković und Isabel Erdem
http://www.wirtschaftundgesellschaft.de/.../sanktionen-bei-h.../
Statement von Prof. Dr. Stephan Lessenich zu einer Anhörung vor dem Bundestag
https://www.youtube.com/watch?v=faZ4nGHR_yE

Diese Seite ist keine Rechtsberatung, sondern stellt Beispiele zur Verfügung!
Auch alles hier zu erlesen:
https://disi-ev.de/bundesverfassungsgericht-lehnt-eine-ver.../

Quelle Hartz IV-Verschärfungen - Verfassungsbeschwerde bei FB
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Orakel


AlterGaul

Zitat von: Orakel am 27. Oktober 2016, 09:53:32
Bleibt zu hoffen, dass die europäischen Richter mehr Ahnung von Kunstkeramik haben, denn die Musterklage wurde immerhin von einer Kunstkeramikerin entworfen!
War das die Journalistin über der wir uns vor ewigen Monaten schon mal "nett" drüber unterhalten haben?
Wäre die mal lieber in ihrem Beruf geblieben von dem sie hoffentlich mehr Ahnung hat, als Verfassungsbeschwerden und die als Laie zu schreiben.
Ich habe mal gelernt, dass man sich mit dem befassen soll von dem man auch Ahnung hat. Viele haben Hoffnung in die Hobbyjuristin gesetzt und jetzt hat sie gnandenlos die Quittung bekommen, weil sie einfach unfähig ist, wie eine Juristin zu schreiben oder zu argumentieren.

@Hexe
Einige deiner Links sind nicht mit dem aufrufbar, was dahinter sein soll.

Wir können hier ja mal von den anderen Hobbyjuristen Informationen zusammentragen und ihr diese dann zu schicken, in der Hoffnung, dass die Richter danach gütlicher zu ihr sind.
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Orakel

Zitat von: AlterGaul am 27. Oktober 2016, 17:37:09
War das die Journalistin ...

Sie bezeichnet sich selbst als freie Journalistin. So viel Zeit zur Correctness muss sein; schließlich ist sie auch hier frei von jeder Ausbildung!

AlterGaul

Zitat von: Orakel am 27. Oktober 2016, 17:45:05
Sie bezeichnet sich selbst als freie Journalistin. So viel Zeit zur Correctness muss sein; schließlich ist sie auch hier frei von jeder Ausbildung!

Wer freien Journalismus kann, der kann auch Verfassungsbeschwerden schreiben - oh obvious not  :wand:
"The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants."
Thomas Jefferson

Orakel

Zitat von: AlterGaul am 27. Oktober 2016, 17:37:09
Wir können hier ja mal von den anderen Hobbyjuristen Informationen zusammentragen ...

So ist der Aufruf

Zitat von: Hexe am 27. Oktober 2016, 15:12:04
Liebe Mitstreiterinnen, liebe Mitstreiter,

wohl auch zu verstehen. Jeder macht sich halt zum Obst, so gut er kann ... und DAS können offensichtlich manche sehr gut ...

oldhoefi

Tja...

,,Die VB wird mittels Beschluss als unzulässig zurückgewiesen werden. Das ist für mich so sicher wie das Amen in der Kirche. Alles andere wäre Illusion."

Zitat aus --> http://hartz.info/index.php?topic=102914.msg1112834#msg1112834

Hexe

Ich sehe in dem Urteil des BVerfG.einen Hinweis,eine persönliche Betroffenheit zu begründen.Nicht mehr und nicht weniger ! Was zeichnet einige hier aus angeblich mehr zu wissen als andere !
Jura studiert ?Klagen geschrieben ?
LG Hexe
Ich erteile keine Rechtsberatung sondern gebe nur meine eigene Erfahrung weiter

Orakel

Zitat von: Hexe am 27. Oktober 2016, 22:03:46
Jura studiert ?

Nicht notwendig, Keramik-Kurs reicht völlig aus ... Blöd nur, wenn Verfassungsrichter keinen Keramik-Kurs besucht, sondern Jura studiert haben.