SG Karlsruhe: Sechs Stellenbewerbungen pro Monat zumutbar (Hartz IV/SGB II)

Begonnen von Meck, 28. Februar 2017, 13:45:14

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Meck

Erwerbsfähiger Leistungs­berechtigter ist zur Annahme einer zumutbaren Erwerbstätigkeit zur Verringerung der Hilfebedürftigkeit verpflichtet.

Das Sozialgericht Karlsruhe hat die Klage eines Empfängers von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II abgewiesen, mit der dieser sich gegen eine Sanktion wegen mangelnder Bemühungen um einen Arbeitsplatz gewehrt hatte.

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 10.01.2017 - S 13 AS 3611/16


-->> http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23918
LG Meck :bye:

Angela1968

Tja Schriftsteller und Autor ist ja gut so lange man von leben kann. Aber wenn nicht, sollte man es eben erst mal mehr "nebenbruflich" ausüben. Hätte derjenige sicherlich auch getan wenn es keine Sozialleistungen gäbe.

Keine Ausbildung und offenbar keine Berufserfahrung haben, aber meckern das er in Arbeit gebracht werden soll die ihm nicht gefällt und das dies unter seiner Würde ist. Aber ein Leben lang ALG II beziehen ist ok und steht seiner Würde nicht entgegen. Wenns nach mir ginge, würde so einer wenigstens 3 Monate kein ALG II bekommen damit er das zu schäzen weis.

Angela