Maßnahmezuweisung: Was soll sie enthalten?

Begonnen von Wolf27, 15. März 2017, 16:52:50

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Wolf27

Hallo @ all,

als kleine Ergänzung zu unserem Ratgeber "Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung" und weil immer wieder danach gefragt wird, hier nochmals etwas ausführlicher zur

Maßnahmezuweisung

Eine Maßnahmezuweisung (auch zusätzlich in einem EinV-VA) gem. § 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III muss Folgendes enthalten:

* eine vorhergehende Potenzialanalyse nach § 15 SGB II (nF) Abs. 1
* die Art der Maßnahme
* die Inhalte der Maßnahme
* den Träger/Veranstalter der Maßnahme
* den Maßnahmeort
* den zeitlichen Umfang
* die zeitliche Verteilung
* welches Eingliederungskonzept mit der Maßnahme verfolgt wird
* warum diese Maßnahme individuell erforderlich ist


Sollte die Zuweisung dies nicht beinhalten oder gänzlich zu unbestimmt sein, dann empfiehlt es sich, entsprechend schriftlich zu reagieren:

Der Leistungsträger wird gem. § 35 SGB X aufgefordert, nachvollziehbar zu erklären, warum gerade diese Maßnahme für den Leistungsberechtigten dienlich sein soll, um

  • Vermittlungshemmnisse festzustellen, bzw. welche konkreten schon festgestellten Vermittlungshemmnisse durch welche konkreten Maßnahmeinhalte verringert oder beseitigt werden sollen,
  • durch welche konkreten Maßnahmeinhalte hier eine individuelle Heranführung an den Arbeitsmarkt stattfinden soll.
Mangels genauer Maßnahmebegründungen - bezogen auf die individuelle Situation des Leistungsberechtigten - und ebenso aufgrund der weiteren fehlenden Details (laut o. g. Aufstellung) ist diese Eingliederungsmaßnahme für den Leistungsberechtigten vorerst objektiv unzumutbar, da eine einzelfallbezogene Überprüfung dieser Maßnahme unmöglich ist.

Bitte beachten, dass sich jeder Einzelfall etwas anders darstellt. Daher kann dies hier nur als "Leitfaden" verstanden werden. Konkrete Fragen zu eurem Fall stellt dann bitte in eurem entsprechenden Thread.
15.03.2017 / ©Wolf27
Ganz herzlichen Dank an oldhoefi für die wertvolle Hilfe und die Steilvorlage.

Wolf27




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Meine Beiträge spiegeln nur meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keine Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Von mir formulierte Schreiben kann jeder, auf seinen Fall angepasst, gerne verwenden. Noch Fragen...? [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/o050.gif[/img]