Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches gg EinV

Begonnen von Ottokar, 29. März 2017, 11:19:13

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Ottokar

Absender


Empfänger


Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
Antrag auf Aussetzung des Vollzuges

Hiermit beantrage ich, die aufschiebende Wirkung meines Widerspruches vom [Datum] gegenüber der vom [Name und Anschrift des Leistungsträgers] als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung vom [Datum] und die Aussetzung des Vollzuges derselben anzuordnen, sowie den Antragsgegner zur Zahlung meiner außergerichtlichen Kosten in dieser Angelegenheit zu verurteilen.


Begründung

Am [Datum] legte mir der Antragsgegner eine Eingliederungsvereinbarung vor, die ich wegen der darin enthaltenen schweren inhaltlichen Mängel nicht unterzeichnen konnte.
Statt diese Mängel zu beseitigen, hat der Antragsgegner den Inhalt dieser Eingliederungsvereinbarung am [Datum] als Verwaltungsakt erlassen (Anlage 1), wogegen ich am [Datum] Widerspruch eingelegt habe (Anlage 2).
Dieser Widerspruch entfaltet aufgrund § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung und es ist mir nicht zuzumuten, die rechlich unzulässigen Pflichten aus dieser klar rechtswidrigen Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen, da mich diese erheblich in meinen Rechten einschränken und benachteiligen. Insbesondere drohen mir immer dort erhebliche finanzielle Schäden, wo in dieser Eingliederungsvereinbarung den mich betreffenden Pflichten keine oder nur unzureichende Gegenleistungen des Antragsgegner gegenüberstehen.
Stattdessen trifft hier den Antragsgegner die klare gesetzliche Pflicht, eine den Anforderungen des § 15 SGB II i.V.m. §§ 53 bis 61 SGB X genügende Eingliederungsvereinbarung zu formulieren.
Zur weiteren Begründung verweise ich auf die schon im Widerspruch zur Rechtwidrigkeit der Eingliederungsvereinbarung von mir genannten Gründe.
Das Festhalten am offensichtlich rechtswidrigen Inhalt dieser Eingliederungsvereinbarung durch den Antragsgegner lässt außerdem den Schluss zu, dass einen Antrag nach § 86a Abs. 3 SGG keinen Erfolg haben wird und mein Rechtsschutzbedürfnis mit einem solchen nicht gewahrt würde, sodass nur ein Antrag nach § 86b SGG zielführend ist.

Hochachtungsvoll

...


Anlagen in Kopie:
- Anlage 1: als Verwaltungsakt erlassenen Eingliederungsvereinbarung vom [Datum]
- Anlage 2: mein Widerspruch vom [Datum]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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