LSG: Kostenerstattung für psychosoziale Betreuung im Frauenhaus (Hartz IV)

Begonnen von Meck, 28. April 2017, 12:43:32

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Meck

LSG Essen sichert Finanzierung für Hartz-IV-Empfängerinnen.

Fliehen Hartz-IV-Empfängerinnen vor häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus, muss dies auch in auswärtige Einrichtungen möglich sein. Werden die Frauen dort zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt psychosozial betreut, muss die Wohnortkommune der Frau die Kosten hierfür grundsätzlich erstatten, entschied das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in einem am Dienstag, 25. April 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: L 6 AS 1315/15). Die Essener Richter sicherten damit die Finanzierung von Frauenhäusern.


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LG Meck :bye: