SG Detmold: Regelbedarfe auch 2016 verfassungsgemäß

Begonnen von oldhoefi, 05. Mai 2017, 00:20:43

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oldhoefi

Regelbedarfe sind auch 2016 verfassungsgemäß

Sozialgericht Detmold erklärt Fortschreibung des Regelbedarfs für zulässig


Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Regelbedarfe für das Jahr 2016 als verfassungsgemäß anzusehen sind.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Klage eines Leistungsempfängers, der ab Januar 2016 höhere SGB II-Leistungen begehrte. Seiner Meinung nach durfte der Gesetzgeber die Regelbedarfe nicht um 1,5 % fortschreiben. Vielmehr hätte er diese durch ein neues Bundesgesetz unter Berücksichtigung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 neu regeln müssen. Auch habe er die Entwicklung der Strompreise nicht zeitnah bedacht und beim Stromkostenanteil in den Regelbedarfen berücksichtigt. Schließlich sei der Gesetzgeber bei der Fortschreibung von einem zu niedrigen Erwerbseinkommen ausgegangen, weil er den seit Anfang 2015 geltenden Mindestlohn von 8,50 Euro nicht einbezogen habe.

weiterlesen (runter scrollen) --> http://www.kostenlose-urteile.de/SG-Detmold_S-18-AS-23716_Regelbedarfe-sind-auch-2016-verfassungsgemaess.news24191.htm

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 17.11.2016 – AZ: S 18 AS 237/16 (nicht rechtskräftig)

Volltext --> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190856

Anmerkung:
Die Berufung wurde zugelassen, derzeit anhängig beim LSG Nordrhein-Westfalen – AZ: L 12 AS 2430/16.

coolio

Dann be-rufen uns mal beim BSG
SG Detmold ist ja nu wirklich keine Hausnummer....

Gast42701

ich bin auch dafür, dass dies weiter hoch geht.

Born

Traurig aber wahr.
Dann geht es eben durch die Instanzen.
Hier ( SG Detmold ist hier bei mir im Dreh zuständig ) tickt man eben etwas anders.
Gruß:
        Born  :coffee: