Einstiegsgeld

Begonnen von Jasmin, 19. Januar 2019, 19:41:52

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Jasmin

Hallo,

am 17.09.2018 habe ich (fast 60 J.) nach 5-jähriger Arbeitslosigkeit einen Bürojob bekommen.
22 Std. Am 15.09.2018 habe ich einen Antrag auf Einstiegsgeld gestellt.

Genau 1 Monat später bekam ich eine Ablehnung ohne Rechtsbehelfsbelehrung. Trotzdem habe ich 2 oder 3 Tage später einen langen Widerspruch eingereicht. Schließlich liege ich ganz knapp über Aufstockung.

Wieder 1 Monat später, also am 17.11. bekam ich einen Antrag für ESG vom JC. Den habe ich am selben Tag ausgefüllt und auch eingereicht.

Und dann?  :weisnich: Gewartet... :sleep: gewartet... :wand:...gewartet... :teuflisch:

Nun ja, wenn ich so auf meiner Arbeitsstelle gearbeitet hätte, wäre ich längst raus geflogen.

HEUTE, nach gut 4 Monaten der Bewillingsbescheid.  :zwinker: Das Warten hat sich gelohnt.  :sehrgut:

Fazit: Also auch mal ohne Rechtsbehelfsbelehrung einen Widerspruch einreichen.

LG.

Jasmin




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