Muß man sich bei ALG2 bezug auch 3 Monate vor Vertragsende arbeitssuchend melden

Begonnen von Helly767, 15. Januar 2020, 17:22:59

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Helly767

Hallo liebe Forumsgemeinde,

Mein ALG 1 Anspruch endete am 11.10.2019. Am 15.10.2019 habe ich eine befristete Arbeit aufgenommen.
Die Befristung  des Arbeitsverhältnis endet am 31.03. 2020.
Meine Frage ist "muß ich mich wie bei ALG 1 drei Monate vor Vertragsende beim Jobcenter melden?
Bin mir nicht sicher ob der Arbeitsvertrag verlängert wird.

Vielen Dank für eure Antworten.

NevAda

Zitat von: Helly767 am 15. Januar 2020, 17:22:59muß ich mich wie bei ALG 1 drei Monate vor Vertragsende beim Jobcenter melden?
Nein.

Zitat von: Helly767 am 15. Januar 2020, 17:22:59Bin mir nicht sicher ob der Arbeitsvertrag verlängert wird.
Viel Glück!

Ottokar

Zitat von: Helly767 am 15. Januar 2020, 17:22:59Meine Frage ist "muß ich mich wie bei ALG 1 drei Monate vor Vertragsende beim Jobcenter melden?
Nein, aber möglicherweise beim Arbeitsamt, sofern noch ein Restanspruch auf ALG I besteht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.