Neu intelligenten Stromzähler, Messsysteme

Begonnen von Altersack, 15. Februar 2020, 09:38:53

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CCR

Zitat von: Sheherazade am 17. Februar 2020, 16:43:35
Du meinst das
ZitatFür die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen, die vom Stromverbrauch oder der stromerzeugenden Anlage abhängen. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.600 kWh kann zum Beispiel für einen Smart Meter mit bis zu 40 Euro zur Kasse gebeten werden.

Ein digitaler Zähler allein darf unabhängig vom Verbrauch bis zu 20 Euro kosten. Zum Vergleich: Derzeit liegen die jährlichen Zählerkosten laut Verbraucherzentrale NRW in Nordrhein-Westfalen bei durchschnittlich rund 13 Euro. Der verpflichtende Stromzähler-Austausch ist daher immer mit Mehrkosten verbunden. Ebenfalls von den Verbrauchern bezahlt werden müssen gegebenenfalls notwendige Umbauten am Zählerschrank, die Kosten von mehreren hundert Euro nach sich ziehen können.

Obwohl teils erhebliche jährliche Kosten entstehen, können Verbraucher sich nicht gegen eine beschlossene Installation nicht wehren.

Da steht eindeutig "kann" und "teils" - es kann hier also nicht verpauschaliert werden, dass IMMER und bei JEDEM Mehrkosten entstehen. Bei uns entstehen defintiv keine Mehrkosten für den digitalen Zähler, das haben wir schriftlich vom Energieversorger. Es waren auch keine Umbauten am Zählerschrank notwendig, der alte Zähler von 1969 kam raus, der neue rein - alles fertig nach ca. 45 Minuten.

Hier noch ein Hinweis


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Hartz4Zeuge

Die Kosten holen sich die energieversorger durch die Hintertürchen zurück

Unwissender

Ob Mietkosten anfallen, kommt auf den Zähler an! Bei uns werden die intelligenten Zähler wieder getauscht, weil sie reihenweise kaputtgehehen! Und das nach 8 Monaten!

Die eigentliche Sauerei ist, das man einige davon mangels Anzeige nicht mehr ablesen kann (wenn man Glück hat steht noch die Zählernummer drauf) bzw. Geräte kaufen muss, um dies tun zu können!

Andere wiederum haben eine digitale Anzeige! Der neue Stromanbieter bekommt die Zählernummer erst bis zu drei Monate später! Und du kannst nicht spontan wechseln, weil du die erforderliche Nummer nicht angeben kanns

Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

hanskanns

Heute wird bei uns auch, leider, der Zähler getauscht gegen ein "intelligenten", der absolut Null Mehrwert bietet, außer Strom zu verbrauchen. Hab mich vergeblich dagegen gewehrt. Laut Versorger kostet dieser ca 20-25Euro im Jahr. Kann ich die Kosten dafür vom Amt zurückholen?

crazy

20 bis 25 Euro mehr als bisher?
Nein, Haushaltsstrom inklusive aller Nebenkosten ist im Regelsatz enthalten. Der Austausch ist immer noch Sache des Netzbetreibers und kostet nichts

hanskanns

Ja, diese intelligenten Zähler KOSTEN 20-25 Euro pro Jahr mehr, man muss eine feste "Nutzungspauschale" zahlen. Wieso sollte ich diese Kosten selber zahlen? Das ergibt kein Sinn. Der Zähler ist ja nicht mein Eigentum und ich bin gezwungen ihn einzubaun zu lassen durch den Versorger.

https://www.evng.de/files/redaktion/dokumente/messstellenbetrieb/entgelte%20gemaess%20MsbG/Entgelte_MsbG_ab_2020-07-01.pdf



bis 2000kwh im Jahr sind das 23 Euro Kosten im Jahr. Wieso sollte ich das selber tragen als Sozialempfänger. Für größere Familien bis 4000kwh sind es sogar 40 Euro.

Das jawohl der Gipfel dass Sozialempfänger das selber tragen sollen!?

Wieso sollte ich das nicht als Nebenkosten geltend machen könn zur Miete? Das ist jawohl der Gipfel.

crazy

Wieso? Jeder in D ist damit belastet...sollen jetzt alle irgendwen dafür verklagen?
Haushaltsstrom ist im Regelsatz berücksichtigt. Der Regelsatz ist allgemein gehalten, jeder kann mit seinem Budget selber haushalten. Wenn er mehr für Strom ausgibt hat er dafür vielleicht anderes was im Regelsatz berücksichtigt ist gar nicht als Ausgabe. Gerechtigkdit für jeden einzeln gibt es nunmal nicht.
Der RS für 2022 steigt, er ist noch nicht beschlossen. Es kann da noch Änderungen geben.

hanskanns

Könnt mal bitte jemand anderes anworten? Das ist kein Haushaltsstrom. Was faselst du da von Stromkosten? DAS IST EINE FIXE PAUSCHALE DIE JEDER ZAHLEN MUSS, NIX STROMKOSTEN. Hast du die PDF überhaupt angesehn oder das Bild? Es sind keine Stromkosten es ist eine feste Pauschale im Jahr für den Zähler. Liest du überhaupt was ich poste? Ist das so schwer zu kapiern? Es sind Nebenkosten, die anrechenbar sein müssten. Natürlich
muss dann geklagt werden, die Kosten davon dürften nicht auf Sozialempfänger übertragen werden. Der Zähler ist nicht teil meines Haushaltest, der Strom wird erst nach dem Zähler verbraucht, nicht durch den Zähler selber, dafür darf man keine Kosten auf den Sozialempfänger umleiten.

crazy

Strombezug ist immer Zählermiete,Verwaltungskosten,Steuern und der eigentliche Preis pro Kwh!

Schlimmer noch, man zahlt auf Steuern sogar noch Umsatzsteuer!
Is so..

Die Mehrkosten ggü einem "modernen Zähler" siehe deinen Anhang betragen 3 Euro . 
Schau mal in deine Stromrechnung, da steht wie hoch deine Zählermiete bisher ist die Du klaglos einfach bezahlt hast.

Es hindert Dich jedoch niemand daran einen formlosen Antrag auf Mehrbedarf in Höhe von 3 Euro zu stellen auf Grund der Erhöhung des Zählermietpreises

Gast50147

Zitat von: crazy am 30. September 2021, 09:08:20Antrag auf Mehrbedarf in Höhe von 3 Euro zu stellen auf Grund der Erhöhung des Zählermietpreises
Ob so ein Antrag erfolgreich ist? Ich glaube nicht!
Strom wird aus dem RS bezahlt und die geringeren Kosten hat TE auch anstandslos bezahlt. Warum sollte das Amts jetzt die 3 € Erhöhung als Mehrbedarf anerkennen?
Ohne Stromzähler keine Lieferung weil keine Abrechnungsmöglichkeit.
Der Zähler gehört zum Lieferumfang von Strom

crazy

Danke für deine Bestätigung, vielleicht glaubt er/sie Dir mehr als mir?

Ach Anträge kann man immer stellen. Ist nicht verboten. Was dann daraus wird-andere Sache

Kopfbahnhof

Zitat von: hanskanns am 30. September 2021, 09:03:31Das ist kein Haushaltsstrom.
Es gehört aber definitv zu den Stromkosten, für den Haushalt.

Hab hier ja schon geschrieben, dass es fast immer zu Mehrkosten kommen wird.
(als Zugchef Werner)

Wie du das hin bekommst ist dem JC und dem Staat völlig egal.
Eine Zwangsmaßnahme vom Staat mehr, um die Bürger schön zur Kasse bitten zu können.
Da man den Einbau der Zähler auch nicht Verweigern kann.

Das die Stromkosten im RS viel zu niedrig Angesetzt sind, dürfte allen klar sein.
Und die Leier mit, dann Wechsel doch den Anbieter, können die auch stecken lassen.

Erstens weil es sich kaum noch rechnet und zweitens viele gar keinen neuen Anbieter bekommen. (Schufa usw.)

Gast50147

Ich sehe da überhaupt keine Möglichkeit die 3 ³ als Mehrbedarf geltend zu machen bzw. zu bekommen.
Strom wird vom RS bezahlt und der Zähler gehört nun mal zu Strom. Strom ohne Zähler geht einfach nicht. Auch bei uns sind die Kosten für den Zähler von 79 € auf 98 € / Jahr gestiegen.

Sonst könnte ich meine medizinisch notwendigen Medis, welche die Kasse nicht bezahlt ja auch nach der RVO geltend machen

hanskanns

Wie peinlich sind die Antworten hier alle bitte!? Hier geht es nicht um STROM den ICH verbrauche. Hier wurde durch ein GESETZ der Zähler ZWANGSGEWECHSELT. Der Zähler ist NICHT MEIN EIGENTUM. ICH ZAHLE DARAUF KEIN STROM. Hier geht es um eine NEUE ZUSÄTZLICHE ZWANGSPAUSCHALE von 23 EURO im JAHR. Diese MUSS auf den Regelsatz angerechnet werden. Natürlich wird es Klagen geben und diese werden auch Erfolg haben.

Und was sind das für peinliche Antworten hier dass ich das beeinflussen kann. DARUM GEHT ES. Ich KANN ES NICHT BEEINFLUSSEN. Es ist ein Fester SATZ der einfach vom Regelsatz abgezogen wird.

"Sonst könnte ich meine medizinisch notwendigen Medis, welche die Kasse nicht bezahlt" wenn ich sowas schon lese. Wenn sie medizinisch notwendig wären, würde die Kasse sie auch zahlen. ERGO sind sie nicht medizinisch notwendig.

Natürlich sind die Stromkosten im Regelsatz zu niedrig, das ist aber ein anderes Thema und NICHT TEIL DIESES TOPICS.

Die Leute verstehn hier scheinbar nicht den Zusammenhang. Es geht darum dass es per Gesetz eine Zwangsauflage ist. Man hat dabei aber die Sozialleistungen vergessen anzupassen.

Saturius

ZitatEs geht darum dass es per Gesetz eine Zwangsauflage ist.
Ist der Personalausweis auch. Klagst du alle 10 Jahre für die Erneuerung auch gegen das JC?
Meine Güte, es sind nicht mal 2 Euro pro Monat. Und die Zählermiete war vorher auch "zwangsweise" zu entrichten, ohne, dass man mit den Kosten Strom genutzt hat.
Ich bin auch kein Fan von den Stromkonzernen bzw deren Finanzpolitik. Aber von cholerischen Korinthenkackern auch nicht.
Der Regelsatz wird jedes Jahr neu angepasst. Und in die Berechnungen fallen auch monatliche Fixkosten. Nächstes Jahr gibts 4 Euro mehr vom Staat. Dann kannste die Zwangsabgabe gegenrechnen.
Man man man.