Hartz IV: CDU und CSU planen die Wiedereinführung von Totalsanktionen

Begonnen von Ottokar, 11. Februar 2020, 10:08:34

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Ottokar

Hartz IV: CDU und CSU planen die Wiedereinführung von Totalsanktionen

In Thüringen hat die CDU ihr wahres Gesicht gezeigt, doch Thüringen ist kein Einzelfall, die Reihen der Christdemokraten sind geschlossen - und waren es immer.
CDU und CSU planen getreu ihrem Motto ,,Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen." die Wiedereinführung von Totalsanktionen unter neuem Namen und auf anderer rechtlicher Grundlage (siehe Anhang).
Federführend für diese Initiative sind die Landesarbeitsministerinnen und -minister Karl-Josef Laumann (Nordrhein-Westfalen, CDU), Nicole Hoffmeister-Kraut (Baden-Württemberg, CDU), Kerstin Schreyer (Bayern, CSU) und Harry Glawe (Mecklenburg-Vorpommern, CDU).

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 5. November 2019 - 1 BvL 7/16) hat die Kürzung des Existenzminimums um mehr als 30% als verfassungswidrigen Eingriff in die Menschenrechte untersagt.
Rechtlich bislang unbestritten ist jedoch nach wie vor der komplette Leistungsentzug bei Verletzung grundlegender Mitwirkungspflichten (§§ 60 bis 66 SGB I).
Diesen Umstand wollen sich die Christdemokraten bei der anstehenden gesetzlichen Neuregelung zu Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu Nutze machen.
Dazu sollen in Erweiterung des § 60 SGB I (sog. lex specialis) Teile der bisherigen Sanktionsregelung in eine neue Regelung zu allgemeinen grundlegenden Mitwirkungspflichten im SGB II umgewandelt werden, sodass der Leistungsentzug dann nicht mehr unter dem erheblich negativ belasteten Wort ,,Sanktion" erfolgt, sondern wegen ,,Verletzung allgemeiner Mitwirkungspflichten".
Auf diese Weise umgehen die Christdemokraten das Urteil des BVerfG zu Sanktionen im SGB II, denn eine analoge Anwendung auf solche Mitwirkungspflichten ist rechtlich ausgeschlossen. Es wird erneut 15 Jahre dauern, bis eine solche verfassungs- und menschenrechtsfeindliche Regelung wieder abgeschafft werden kann, deshalb darf es erst gar nicht zu einer solchen Regelung kommen!

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