Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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Sonnenschein-26

Vielen Dank für Info. Ich bin Single.

Sobald ich weiß wie, werde ich ein eigenes Thema eröffnen  :lol: :ok:

Fettnäpfchen

Sonnenschein-26

Zitat von: Sonnenschein-26 am 22. Oktober 2022, 22:42:42Sobald ich weiß wie, werde ich ein eigenes Thema eröffnen  :lol: :ok:
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. Oktober 2022, 16:59:45Ansonsten einfach mal die entsprechenden Infos > https://hartz.info/index.php?board=33.0 < benutzen, falls du nicht weiß wie.

MfG FN
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Dragon

Hallo Leute
ZitatZitat von mir
2. Allgemeine Angaben zu meinem Haushalt
Anzahl der Personen in meiner Unterkunft (insgesamt)

Was muss man nochmal bei der WBA unter dem 2.Punkt eintragen? vergesse es jedes mal sorry ^^ Also ich bin meine eigene Bedarfsgemeinschaft! Lebe bei meiner Mutter in der Wohnung bekomme keine  Finanzielle Unterstützung,sie bezieht aber kein Bürgergeld oder sonstige stütze (Normale Rentnerin)

Muss im WBA bei dem 2. Punkt dort eine 0 Stehen damit so der Antrag ohne Probleme durchgeht,besser ich frage hier nach bevor ich die Weiterbewilligung für März hinauszögern.

Gibt es aktuell irgendwelche Verzögerung bei der bearbeitung von Anträgen wegen der Bürgergeldumstellung?

Ottokar

Zitat von: Dragon am 18. Januar 2023, 12:18:12Muss im WBA bei dem 2. Punkt dort eine 0 Stehen
Wenn du Nachfragen vermeiden willst, trägst du dort eine 1 ein und füllst außerdem die Anlage HG aus.
Dort unter "4. Leistungen" den Punkt "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft." ankreuzen.
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Sophiagirl

Moin,

wie ist das den derzeit muss man wieder aktiv sich um Verlängerung bemühen oder wird es einem noch immer zugeschickt?

Und wenn es zum 1.3 war, dann müsste ich es jetzt langsam einreichen oder?

LG

Dragon

Hallo Ottokar

Zitat von: Ottokar am 18. Januar 2023, 12:28:39
Zitat von: Dragon am 18. Januar 2023, 12:18:12Muss im WBA bei dem 2. Punkt dort eine 0 Stehen
Wenn du Nachfragen vermeiden willst, trägst du dort eine 1 ein und füllst außerdem die Anlage HG aus.
Dort unter "4. Leistungen" den Punkt "Die unter Abschnitt 2 genannte Person zahlt keine Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft." ankreuzen.


ZitatWas die Wohnsituation angeht:
Ich lebe momentan noch mietfrei bei meiner Mutter wo ich mein altes Zimmer bewohnen darf. Ich erhalte keine finanzielle Unterstützung von ihrer Seite, und bilde meine eigene BG. Dies ist ihnen bekannt und es gab keine Änderung sonst hätten sie das im Rahmen meiner Mitwirkungspflichten schon erfahren.

Ich habe das hier noch gefunden! letztes jahr als ich den WBA Feb 2022 ausfüllte,habe ich nachträglich mit hilfe von hier ein schreiben erstellt + der Behörde mitgeteilt,dem JC ist bekannt das ich bei meiner Mutter Kostenfrei ohne unterstützung lebe und meine eigene BG bin.

Eine Haushaltsgemeinschaft liegt in meinen fall doch nicht vor oder irre ich mich? Falls ich doch die Anlage HG ausfüllen muss mache ich es natürlich.

Zitat von: Sylvergirl am 18. Januar 2023, 13:20:31Moin,

wie ist das den derzeit muss man wieder aktiv sich um Verlängerung bemühen oder wird es einem noch immer zugeschickt?

Und wenn es zum 1.3 war, dann müsste ich es jetzt langsam einreichen oder?

LG

Das würde mich auch interessieren ob ich in den nächsten tagen oder ende Jan den WBA -Antrag stellen sollte meiner geht auch bis März 2023

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 18. Januar 2023, 13:20:31wie ist das den derzeit muss man wieder aktiv sich um Verlängerung bemühen oder wird es einem noch immer zugeschickt?
Nach wie vor beides.

Zitat von: Dragon am 18. Januar 2023, 14:22:59Ich habe das hier noch gefunden! letztes jahr als ich den WBA Feb 2022 ausfüllte,habe ich nachträglich mit hilfe von hier ein schreiben erstellt + der Behörde mitgeteilt,dem JC ist bekannt das ich bei meiner Mutter Kostenfrei ohne unterstützung lebe und meine eigene BG bin.
Du kannst dort auch "0" eintragen und warten, ob noch was kommt oder die sich damit zufrieden geben.
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Sophiagirl

Moin,

direkt heute war der Antrag da allerdings auch wieder mit einer komischen Selbstauskunft zum Vermögen aber mit den erhöhten Beträgen. Bin nun gespannt, ob die Bewilligung nun auch so schnell kommt. Hingeschickt per E-Mail hab ich es nun wieder.


LG

Dragon

Ich habe meinen neuen WBA letzten Freitag mit der Post verschickt,mal sehen ob meine Behörde ohne weitere Dokumente wollen meine Leistung ab März genehmigen.


Zitat von: Sylvergirl am 19. Januar 2023, 17:49:37Moin,

direkt heute war der Antrag da allerdings auch wieder mit einer komischen Selbstauskunft zum Vermögen aber mit den erhöhten Beträgen. Bin nun gespannt, ob die Bewilligung nun auch so schnell kommt. Hingeschickt per E-Mail hab ich es nun wieder.
LG
Viel Glück damit deine WBA schnell bearbeitet wird :sehrgut:

Sophiagirl

Moin,

Mein Bescheid lag heute im Briefkasten keine nach fragen und auch keine Beschwerden wegen irgendwelcher Schwärzungen.

Nur eine Sache ist wieder falsch aber das kommt weil das im Mietvertrag falsch ist. Aber das ist nicht so tragisch.

Hat die alte Sb wohl nicht richtig nach getragen.

Wenn ist dies nur zu meinem Gunsten aber ein Fehler der Vermieter.

LG

terrier

hmhm, da mir das langsam unheimlich wurde mit dem immer noch fehlenden Bescheid, hab ich im JC mal angerufen.
Die freundliche Anwort: wir können nicht für jeden eine neuen Bescheid ausser der Reihe erstellen, rein arbeitstechnisch. Ein Bescheid kommt erst mit dem nächsten WBA.
die neue Überweisung könnte stimmen, Bürgergeld plus Mieterhöhung minus Nebenkostengutschrift. Aber nachvollziehen kann ich das jetzt nicht ohne Bescheid. Ich warte nochmal die Februarüberweisung ab.
-Terriermentalität-
Ironie ist mein Schild

Ottokar

WOW! JC zu faul, den gesetzlich vorgeschriebenen Änderungsbescheid zu erlassen.
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Sophiagirl

Moin,

wundert mich gerade ich habe schon 3 Änderungsbescheide für diesen Monat jede Woche für 25 Euro bekomme ich derzeit einen....  :wand: So viele Änderungsbescheide hatte ich noch nie. In diesem Monat schon der 5.te und der 6.te kommt sicher auch noch. Der Monat hat ja noch einen Montag. xD

LG

Fam-GH

Hallo,
eine Frage. Wir haben einen ALG II WBA gestellt an dem 01.12.22 (Beginn neuer Leistungszeitraum) und ab Januar23 wurde dieser natürlich geändert in Bürgergeld.
Der Bürgergeld Leistungszeitraum geht ab 01.01-23 bs 31.05.23.
Müssen wir jetzt einen neuen Bürgergeld WBA, für den leistungszeitraum ab 01.Juni23 stellen(es gibt keine Änderungen bei uns) oder läuft das Bürgergeld ab 01.Juni23 automatisch weiter ?

Ottokar

Bürgergeld = ALG II, d.h. ab 01.06.2023 ist ein WBA erforderlich!

Frage: Warum beträgt der Bewilligungszeitraum nur 6 Monate?
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