Neuigkeiten:



Das Forum Team wünscht allen Mitgliedern
und Besuchern eine schöne Adventszeit.

Hauptmenü

Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

ollieh

Meiner läuft zum 30.4 aus und man hat mir am Telefon gesagt das die Weiterbewilligung vom Jobcenter aus gemacht wird, ohne das ich einen schriftlichen Antrag auf Weiterbewilligung stellen muss.
Mal sehen wie das so klappt.  :smile:

Gast44116

Bewilligung lief bis 30.4.2020

WBA wurde am 17.03 bewilligt

Mit Schreiben vom 01.04.2020 Aufforderung zur Mitwirkung ich soll Kontoauszüge ab 01.12.2019 vorlegen da mein Anspruch auf Leistungen geprüft werden soll  :weisnich:

Gleichzeitig wurde mir allerdings am 27.03.2020 mitgeteilt dass ich aus dem Bezug Falle auf Grund eines Gutachtens des ärztlichen Dienst und nun geklärt werden müsse wer für mich zuständig ist. Weitere Informationen habe ich nicht. Also keine Ahnung was ich nun tun muss oder ob ich etwas tun muss  :weisnich:

Ich habe heute lediglich ein Schreiben erhalten eine persönliche Vorlage zur Einsicht der Kontoauszüge wäre nicht möglich ich soll sie per Post oder Fax senden bis 27.04.2020. mache ich nicht. Wird mir dann gleich das Geld für Mai gesperrt oder bekomme ich das Geld für Mai und habe dann den Mai Zeit das Gericht einzuschalten?

JensM1


Sophiagirl

Gut, jetzt weiß ich wieso ich verwirrt war. Nein ersten Absatz steht nicht 30.08 und beim Nachtrag vom 2.4 steht 31.08? Hab ich das  jetzt richtig gelesen? Was stimmt da den nun?

Gast44116


SantanaAbraxas

Zitat von: Sylvergirl am 09. April 2020, 20:55:23
Gut, jetzt weiß ich wieso ich verwirrt war. Nein ersten Absatz steht nicht 30.08 und beim Nachtrag vom 2.4 steht 31.08? Hab ich das  jetzt richtig gelesen? Was stimmt da den nun?

https://www.arbeitsagentur.de/corona-faq-grundsicherung#1478913083403

"Endet Ihr Bewilligungszeitraum zwischen 31. März 2020 und (einschließlich) 30. August 2020, gelten vorübergehende Prüfungserleichterungen. Konkret: Sie brauchen derzeit keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Ihre Leistungen werden einmalig automatisch auf Basis der Verhältnisse des bisherigen Bewilligungsabschnittes weiter bewilligt – vorausgesetzt, Sie sind weiterhin hilfebedürftig und Ihre finanziellen wie persönlichen Verhältnisse haben sich nicht geändert."

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 09. April 2020, 20:55:23
Gut, jetzt weiß ich wieso ich verwirrt war. Nein ersten Absatz steht nicht 30.08 und beim Nachtrag vom 2.4 steht 31.08? Hab ich das  jetzt richtig gelesen? Was stimmt da den nun?
ZitatLt. § 67 Abs. 5 SGB II werden Bewilligungszeiträume, die im Zeitraum 31.03.2020 bis einschl. 30.08.2020 enden, automatisch verlängert.
Was ist daran nicht zu verstehen?
Siehe auch:
Zitat von: Ottokar am 08. April 2020, 11:38:58Ich vermute mal, du wolltest mitteilen, dass dein Bewilligungsbescheid bis zum 31.08.2020 gilt? Wenn das so ist, gehörst du zu denjenigen, die ganz normal einen Weiterbewilligungsantrag stellen müssen.

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Klorakel

Moin Gemeinde,


mein WBA läuft am 31.05.2020 aus und müsste zum 01.06.2020 (also spätestens 4 Wochen vor Ablauf) neu gestellt werden. Betrifft die automatische Weiterbewilligung auch meine Wenigkeit?

Ottokar

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


barrbarra

Was ist denn jetzt ein nicht unerhebliches Vermögen? Ich hab etwas von 60.000,00 € gelesen ab dem man erhebliches Vermögen besitzt.

Also ich hab zwei Eigentumswohnungen. Über deren Wert man streiten kann. In jedem Fall denke ich liegt der Wert unter 60.000,00 €.
Ich bin Pflegende Angehörige. Pflege den Vater.
Habe kein eigenes Einkommen.
Weiteres Vermögen das dann eine Grenze von 60.000,00 € übersteigt ist nicht vorhanden.
Kann ich jetzt die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen?

Was wird denn nach 6 Monaten geprüft? Bilde ich mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft?




blaumeise

Zitat von: barrbarra am 13. April 2020, 13:47:04Bilde ich mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft?
Bist du mindestens 25 Jahre alt? Wenn ja, dann bildest du deine eigene Singel-BG und dein Vater hat nichts mit ALG II zu tun.

Zu deinen anderen Fragen müssen sich andere User äußern.

sagmal

@Blaumeise Was bedeutet denn über 25 Jahre? Ich hätte jetzt auf Volljährigkeit getippt.



Don't give up
'Cause you have friends.

blaumeise

Guck hier: § 7 SGB II: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

Dabei bin ich allerdings davon ausgegangen, dass barrbarra und ihr Vater zusammen wohnen - war etwas voreilig. Wenn sie eh in getrennten Wohnungen wohnen, sind sie von Haus aus keine gemeinsame BG.

Ottokar

Zitat von: barrbarra am 13. April 2020, 13:47:04
Was ist denn jetzt ein nicht unerhebliches Vermögen? Ich hab etwas von 60.000,00 € gelesen ab dem man erhebliches Vermögen besitzt.

Also ich hab zwei Eigentumswohnungen. Über deren Wert man streiten kann. In jedem Fall denke ich liegt der Wert unter 60.000,00 €.
Ich bin Pflegende Angehörige. Pflege den Vater.
Habe kein eigenes Einkommen.
Weiteres Vermögen das dann eine Grenze von 60.000,00 € übersteigt ist nicht vorhanden.
Kann ich jetzt die Corona-Hilfe in Anspruch nehmen?

Was wird denn nach 6 Monaten geprüft? Bilde ich mit dem Vater eine Bedarfsgemeinschaft?
Die Frage kann man nicht beantworten, ohne den gutachterlich festgestellten Wert der Eigentumswohnungen zu kennen.
Davon auszugehen, das zwei Eigentumswohnungen insgesamt weniger als 60.000€ Wert sind, dürfte aber arg realitätsfern sein. Ich würde da eher von 250.000 bis 300.000€ ausgehen.
Wenn du zum JC gehst und denen mitteilst, dass du zwei Eigentumswohnungen hast, dann wird definitiv eine Vermögensprüfung stattfinden.
Insbesondere da es bei dir ja wohl in der Vergangenheit bereits Zweifel und Fragen hinsichtlich deinem Vermögen gab.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Macccccy

Hat denn schon jemand seinen Bescheid der am 30.4 endet automatisch bewilligt bekommen?

Mein bescheid würde im Januar (endete zum 30.01) um 3 Monate verlängert. (bis 30.04)
Warum nur 3 Monate, da ich eine Stelle ab April im aussicht hatte.
Dies verzögert sich nun aber, wodurch ich bis dahin weiter ALG 2 bräuchte.

Vorläufig bewilligt würde der Antrag über 3 Monate per § 41a Absatz 1.

Anfang April sagte man mit ich solle nichts machen, wird automatisch weiterbewilligt.
Heute frage ich nach, da es ja nur noch 2 Wochen sind, da sagt mitarbeiterin 1 ich brauche nichs machen, die Bescheide gehen wohl erst nächste woche raus.  Aber einen Anruf später sagte man mir, ch solle den Antrag auf weiterbewilligung doch einreichen.

Alles seltsam, da Anträge die auf §41a Absatz 1 beruhen ja 6 Monate verlängert werden sollen.