Sammel-Thema zur vereinfachten Antragstellung/automatischen Weiterbewilligung

Begonnen von Ottokar, 29. März 2020, 12:48:38

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Ottokar

Zitat von: superMeier am 29. März 2020, 21:04:43Gilt der Verzicht auf Vermögensprüfung nun eigentlich nur für Selbstständige oder für alle die arbeitslos geworden sind?
Das gilt für jeden Erstantragsteller im genannten Zeitraum.

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 21:08:46Hier verstehe ich dich nicht Ottokar, wieso werden dann bei Weiterbewilligungsanträgen immer die Kontoauszüge rückwirkend für mehrere Monate angefordert?
Weil diese Forderung nicht Bestandteil der Vermögensprüfung ist. Die Prüfung der Kontoauszüge erfolgt lt. BSG wegen des Generalverdachts möglichen Leistungsbetruges.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


The Witch

Weil es dabei nicht um die Prüfung von Vermögen, sondern um die von Einnahmen geht.

kämpfer

@robiwobi, dass meine ich doch man wird nach der Krise prüfen.
Aber in wieweit diese in die Tiefe geht, kann man heute nicht sagen. Es wird viele mehr Arbeitslose, Aufstocker, H4 leer geben.
Die Auswirkungen der Corona Krise ist heute noch nicht abzusehen, da sind 6 Monate Vermögenskontrolle wohl
noch das geringste Übel.

Sabine13

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00Aber in wieweit diese in die Tiefe geht, kann man heute nicht sagen.
Es gibt keine Tiefenprüfung (sind ja auch nicht bei Geologen), sondern eine ganz normale Vermögensprüfung wie es bisher üblich war.

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00man wird nach der Krise prüfen.
Nein, aber nach 6 Monaten nach Erstantragsstellung in besagtem Zeitraum.

robiwobi

Zitat von: kämpfer am 29. März 2020, 21:29:00
@robiwobi, dass meine ich doch man wird nach der Krise prüfen.
Aber in wieweit diese in die Tiefe geht, kann man heute nicht sagen. Es wird viele mehr Arbeitslose, Aufstocker, H4 leer geben.
Die Auswirkungen der Corona Krise ist heute noch nicht abzusehen, da sind 6 Monate Vermögenskontrolle wohl
noch das geringste Übel.

Ab dem siebten Monat nach Antragsstellung wird wieder der Vermögensstatus geprüft, sofern der Antrag zwischen 01. April und 30. Juni gestellt wird. Das Vermögen zu Beginn des siebten Monats ist entscheidend ob man weiterhin Hartz4 bekommt.
Das Geld aus den 6 Monaten darfst du in jedem Fall behalten.

kämpfer

@robiwobi ok wenn man das Geld behalten kann, habe es verstanden.
@sabine13 Tiefenprüfung  kommt nicht von den Geologen, schön wärs :grins:
Es kommt vom Finanzamt(Steuerprüfung) diese Prüfung wünscht sich keiner. Assoziiert habe ich dieses nur, weil der JC was Überprüfungen angeht, mind. genauso akribisch ist.

oldhoefi


Harald53

Da sind ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet wenn das so sein sollte.
Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"  :nea:

Ich kanns mir net vorstellen, das das so laufen soll. Aber gut wir werden sehen  :smile:

Sabine13

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 22:49:39Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"
Nein, es geht ja nur um die ausgesetzte Vermögensprüfung, nicht um die Prüfung des Einkommens.

Ottokar

Zitat von: robiwobi am 29. März 2020, 21:38:54
Das Geld aus den 6 Monaten darfst du in jedem Fall behalten.
Das wohl kaum.

Zitat von: Harald53 am 29. März 2020, 22:49:39
Da sind ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet wenn das so sein sollte.
Dann könnte ja auch jeder der einer normalen Arbeit nachgeht einfach mal die 6 Monate das Harzt4 zusätzlich "mitnehmen"  :nea:

Ich kanns mir net vorstellen, das das so laufen soll. Aber gut wir werden sehen  :smile:
Die Vermögensprüfung entfällt, nicht die Einkommensprüfung!
Außerdem kann das JC derartige Bescheide innerhalb von 10 bzw. 30 Jahren überprüfen, aufheben und die Leistung zurückfordern.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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robiwobi

Zitat
Das Geld aus den 6 Monaten darfst du in jedem Fall behalten.
Zitat
Das wohl kaum.
Nach Prüfung des Einkommens meine ich natürlich.
Es kommt für die ersten 6 Monate zu keinen Rückforderungen aufgrund des Vermögens, wie manche hier dachten.

superMeier

Zitat von: Ottokar
Weil diese Forderung nicht Bestandteil der Vermögensprüfung ist. Die Prüfung der Kontoauszüge erfolgt lt. BSG wegen des Generalverdachts möglichen Leistungsbetruges.

Ach, jetzt hab ich das erst gecheckt. Ich dachte, die Vermögensprüfung erfolgt auch immer durch die Vorlage der Kontoauszüge der letzten 3 (bzw. bei mir kürzlich waren es die letzten 6) Monate? Dann gibt es anscheinend noch eine weitere Prüfung? Zumindest als normaler Arbeitnehmer habe ich nichts davon mitbekommen und so wie ich das nun verstehe, wird sich auch für den Arbeitnehmer (beim Neuantrag) auch nichts ändern , oder?

kämpfer

Habe heute mit der Beschwerdeabteilung in Nürnberg telefoniert weil mich das mit der Vermögensprüfung nun doch genauer interessiert hat.
Also ob es zu einer Rückführung kommt, wenn die Vermögensgrenzen überschritten werden steht alles noch in den Sternen, dazu kann heute noch keiner was sagen. Wichtig ist es das dem Menschen unbürokratisch in dieser Krise geholfen wird.

robiwobi

(2) 1Abweichend von den §§ 9, 12 und 19 Absatz 3 wird Vermögen für die Dauer von sechs Monaten nicht berücksichtigt. 2Satz 1 gilt nicht, wenn das Vermögen erheblich ist; es wird vermutet, dass kein erhebliches Vermögen vorhanden ist, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller dies im Antrag erklärt.

Das finde ich jetzt relativ eindeutig.
Es gibt Hartz4 auch wenn Vermögen vorhanden ist, es sei denn es ist erheblich.
Ab wann ist Vermögen erheblich, darüber gibts Verwirrung.
Bei Wohngeld gehen Gerichte ab 80000€ von erheblichem Vermögen aus.

Unser Arbeitsminister rechnet mit über eine Million mehr ALG2 Empfänger und Mehrkosten von 10 Milliarden.
Zitat
Also ob es zu einer Rückführung kommt, wenn die Vermögensgrenzen überschritten werden steht alles noch in den Sternen, dazu kann heute noch keiner was sagen.
Was für Vermögensgrenzen, das ist die Frage.

kämpfer

Was die Kosten angeht, hier nicht nur die 10 Mrd. für Alg2 Empfänger bin ich gespannt wie Deutschland das stemmen will.
Obwohl gedruckt ist Geld ja schnell :zwinker: